RRB Nr. 1348/2014
Fremdkapitalaufnahmen 2015, Ermächtigung
December 17, 2014German3 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 17. Dezember 2014
1348. Fremdkapitalaufnahmen 2015 (Ermächtigung)
Erwägungen
Das Jahr 2014 weist Fremdkapitalfälligkeiten von 1 Mrd. Franken auf. Im Weiteren wurde gemäss Budget 2014 mit einem Finanzierungsbedarf von rund 100 Mio. Franken aus der Erfolgsrechnung und der Investiti- onsrechnung gerechnet. Diese Finanzierungsbedürfnisse von insgesamt 1,1 Mrd. Franken wurden mittels zwei Anleihen über insgesamt 1,285 Mrd. Franken abgedeckt. Ende 2014 setzt sich das am Kapitalmarkt aufgenom- mene Fremdkapital wie folgt zusammen: in Mio. Franken 2014 in % 2013 in % Kassenscheine 400,0 7,5 400,0 7,9 Darlehen mit festem Zinssatz 200,0 3,7 200,0 3,9 Staatsanleihen mit variablem Zinssatz 700,0 13,1 0,0 0,0 Staatsanleihen mit festem Zinssatz 4049,0 75,7 4464,0 88,2 Total 5349,0 100,0 5064,0 100,0
In Einklang mit den seinerzeitigen Vertragsbedingungen ist 2015 eine Staatsanleihe über insgesamt 225 Mio. Franken zurückzuzahlen: Gläubiger Volumen Zins Laufzeit Staatsanleihe 225,0 Mio. Franken 0,125% 2013–29.07.2015 Nach heutiger Schätzung beträgt der Finanzierungsbedarf 2015 aus der Erfolgsrechnung und der Investitionsrechnung rund 675 Mio. Franken. Dabei ist auch eine Ziehung von 500 Mio. Franken Dotationskapital der Zürcher Kantonalbank berücksichtigt. Zusammen mit den Fremdkapital- fälligkeiten von 225 Mio. Franken beziffert sich der zu refinanzierende Betrag 2015 somit auf 900 Mio. Franken. Das Jahr 2015 weist grosse plane- rische Unsicherheiten auf. Deshalb ist eine entsprechende Reserve in die Ermächtigung zur Aufnahme von Fremdkapital einzustellen. 2015 sollen höchstens 1,2 Mrd. Franken am Kapitalmarkt aufgenommen werden. Kapitalaufnahmen im mittel- und langfristigen Laufzeitenbereich sol- len hierbei wie üblich in Form von öffentlichen Anleihen (in Form der Festübernahme auf kompetitiver Basis) oder Darlehen aufgenommen werden. In Einklang mit den jeweiligen Aussichten am Kapitalmarkt können sämtliche Laufzeiten berücksichtigt werden, wobei mittel- bis langfristige Kapitalaufnahmen zu bevorzugen sind und einer ausgewo- genen Fälligkeitsstaffelung gebührend Rechnung zu tragen ist. Wie in den Vorjahren ist bei der Begebung von Staatsanleihen wiederum ein Emissionsvolumen von mindestens 200 Mio. Franken pro Anleihe anzu- streben und bei Darlehen mindestens 50 Mio. Franken.
Gemäss § 58 Abs. 1 lit. d des Gesetzes über Controlling und Rechnungs- legung ist für die Aufnahme von langfristigen Mitteln der Regierungsrat zuständig. Um das Emissionsverfahren zu vereinfachen, insbesondere zur Schaffung einer höheren Flexibilität bei der Kapitalbeschaffung, ist die Finanzdirektion zu ermächtigen, mittel- und langfristige Fremdgel- der bis zum Gesamtbetrag von höchstens 1,2 Mrd. Franken aufzunehmen.
Dispositiv
Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Finanzdirektion wird ermächtigt, 2015 auf dem Weg der Anlei- hensemission und von Darlehensaufnahmen Fremdkapital im Gesamt- betrag von höchstens 1,2 Mrd. Franken aufzunehmen und die Konditionen zu vereinbaren.
II. Mitteilung an die Finanzdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi