RRB Nr. 1377/2012
Bildungsdirektion, Case Management, Stellenplan
December 19, 2012German5 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 19. Dezember 2012
1377. Bildungsdirektion (Case Management, Stellenplan)
Erwägungen
1. Ausgangslage Mit Beschluss Nr. 1569/2007 führte der Regierungsrat das Case Mana- gement (CM) für das kantonale Personal auf den 1. April 2008 ein. CM soll sowohl für das Verwaltungspersonal als auch für die Lehrerperso- nen der Volksschule und der Mittel- und Berufsfachschulen, die nach kantonalem Recht angestellt sind, sowie für die Mitarbeitenden der Schulverwaltungen der Mittel- und Berufsfachschulen und für die Mit- arbeitenden der Bezirksjugendsekretariate angewendet werden. Um mit der Einführung von CM beginnen zu können, erweiterte der Regierungsrat mit Beschluss Nr. 70/2009 den Stellenplan der Bildungs- direktion befristet vom 1. Januar 2009 bis 31. Dezember 2012 wie folgt: 1,0 Stellen Adjunkt/in in Lohnklasse 19 im Volksschulamt und 1,0 Stel- len Adjunkt/in in Lohnklasse 19 im Mittelschul- und Berufsbildungs- amt. Zugleich hat er festgehalten, dass nach einem Jahr zu überprüfen sei, ob zwei Stellen ausreichen. Aufgrund der grossen Zahl von CM-Fällen hat der Regierungsrat mit Beschluss Nr. 239/2012 den Stellenplan der Bildungsdirektion im Volks- schulamt ab 1. Januar 2011 um 0,6 Stellen Adjunkt/in erweitert. Auch diese Stellenerweiterung wurde bis 31. Dezember 2012 befristet.
2. Evaluation des Case Managements Mit Beschluss Nr. 994/2012 hat der Regierungsrat vom Schlussbericht zur Evaluation des Case Managements in der kantonalen Verwaltung Kenntnis genommen. Zusammenfassend konnte festgestellt werden, dass das CM gut verankert und die Wirtschaftlichkeit des CM nachweisbar gegeben ist. Der Bericht zeigt auch die Unterschiede der Schulen zur kantonalen Verwaltung auf. Die formelle Verankerung bei den Schulen ist insgesamt geringer als in der Verwaltung. Der Anteil von Befragten, die keine Kenntnisse vom CM selber oder von Leitfäden oder Grundlagenpapie- ren haben, beträgt in den Schulen 35%. Schulleiterinnen und Schul- leiter gaben zudem an, dass zum Teil ungenügende personelle Mittel zur Fallerkennung vorhanden seien. Insgesamt melden insbesondere die Schulleiterinnen und Schulleiter der Volksschule einen wesentlich höheren Bedarf an fachlicher Unterstützung zur Beurteilung der Situa-
tion vor Einleitung eines Case Managements. So fehlen insbesondere Mittel, um dem CM vorgelagerte Aufgaben selber auszuführen. Durch individuelle Beratung und Unterstützung von Betroffenen und Vorge- setzten in einer früheren Phase der Erkrankung könnten die Früher- kennung, die Erstbetreuung und die Triage auch in den Schulen erheb- lich erleichtert werden.
3. Anpassungen im Case Management in der Bildungsdirektion In der Bildungsdirektion sind die betroffenen Personalgruppen sehr gross. Der Kanton beschäftigt gemäss Geschäftsbericht 2011 rund 12 817 Lehrpersonen und Schulleiterinnen und Schulleiter an der Volksschule sowie rund 6167 Lehrpersonen und Mitarbeitende in den Schulverwal- tungen im Mittschul- und Berufsbildungsbereich. Im Volksschulbereich ist zudem zu berücksichtigten, dass sich die Bildungsdirektion die Arbeit- geberfunktion mit den über 200 Schulgemeinden teilt. Die dezentrale Struktur mit rund 500 Schuleinheiten und 700 Schulstandorten bildet eine weitere Besonderheit der Volksschule, wie auch jene der Mittel- und Berufsfachschulen mit rund 40 Schulen. Der CM-Prozess für die grossen Personalgruppen der Lehrerschaft wird durch die Ämter der Bildungsdirektion geführt, damit einheitliche Regelungen und Qualitätsstandards gewährleistet werden können. Die Personalbeauftragte der Direktion stellt zudem sicher, dass die Vorga- ben des Regierungsrates, der Direktion sowie des Personalamtes für das CM der Lehrpersonen umgesetzt werden. Damit wird ein Synergie- effekt angestrebt. Die Zentralisierung auf Direktions- und Amtsstufe führt auch zu einer Professionalisierung des Prozesses und zu Kosten- einsparungen. Die Ämter sorgen ausserdem dafür, dass die notwendi- gen Kennzahlen für die Berichterstattung des Personalamtes erhoben werden können. Zudem beauftragen sie die externen Case Managerin- nen und Case Manager und begleiten die Prozesse. Die Evaluation hat aufgezeigt, dass sich die gewählte Struktur grund- sätzlich bewährt hat. Die dezentralen Strukturen im Bildungsbereich, insbesondere im Volksschulbereich, bilden jedoch eine besondere Herausforderung. Der Bekanntheitsgrad des CM und die Fallzahlen sind in den Schulen unterdurchschnittlich. Es wird deshalb empfohlen, mit einem zielgruppenspezifischen Informationskonzept die Bekannt- heit des CM und dessen Grundlagen und Instrumente zu fördern. Gleichzeitig sollen durch gezielte Schulung und Sensibilisierung der Vorgesetzten Verbesserungen bei der Früherkennung erreicht werden. Schulleitungen sollen ferner in einer frühen Phase der Erkrankung ver- stärkt unterstützt werden.
4. Erweiterung Stellenplan Bildungsdirektion Für die Evaluationsphase des CM wurde der Stellenplan der Bildungs- direktion befristet bis 31. Dezember 2012 um insgesamt 2,6 Stellen er- weitert. Diese Stellen sollen ab 1. Januar 2013 unbefristet wie folgt wei- tergeführt werden: In der Abteilung Lehrpersonal des Volksschulamtes: 1,6 Adjunkt/in Kl. VVO 19 Im Mittelschul- und Berufsbildungsamt: 1,0 Adjunkt/in Kl. VVO 19
5. Begründung der Einreihung Die Adjunktinnen und Adjunkte erfüllen die notwendige Triagefunk- tion im CM-Prozess. Sie sind verantwortlich für die Gespräche und Kontakte mit Schulpflegen und Schulleitungen der Volksschule sowie den Schulleitungen der Mittel- und Berufsfachschulen. Ihnen obliegen auch die Gespräche und Kontakte mit den Case Managerinnen und Case Managern. Für diese Aufgabe ist eine qualifizierte Ausbildung im Per- sonalwesen oder CM nötig. Weiter sind Kenntnisse im Zürcher Schul- wesen unabdingbar. An die Stelleninhaberinnen und -inhaber werden hohe Anforderungen in Bezug auf Sozialkompetenz und Selbstständig- keit gestellt. Die bis 31. Dezember 2012 befristet bewilligten Stellen im Volksschulamt und im Mittelschul- und Berufsbildungsamt sind eben- falls in der Lohnklasse 19 eingereiht.
6. Kosten Die Stellen für das Case Management im Volksschulamt und im Mittel- schul- und Berufsbildungsamt führen insgesamt zu folgenden Kosten: in Franken Personalaufwand (Lohn und Lohnnebenkosten): 2,6 Stellen zu Fr. 150 000 390 000 Arbeitsplatzkosten: 2,6 Stellen zu Fr. 30 000 78 000 Kosten insgesamt pro Jahr 468 000 Diese Kosten sind im Budget 2013 und im Konsolidierten Entwick- lungs- und Finanzplan (KEF) 2013–2016 enthalten. Der Schlussbericht zur Evaluation des CM in der kantonalen Verwal- tung hat deutlich aufzeigt, dass die Wirtschaftlichkeit des CM gegeben ist.
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Der Stellenplan der Bildungsdirektion wird mit Wirkung ab 1. Ja- nuar 2013 wie folgt ergänzt: Stellen Richtposition gemäss Personalgesetz Klasse VVO Volksschulamt: 1,6 Adjunkt/in 19 Mittelschul- und Berufsbildungsamt: 1,0 Adjunkt/in 19
II. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Bildungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi