RRB Nr. 1388/2021
Gemeindewesen, Zweckverband Polizei rechtes Limmattal, neue Statuten, Genehmigung
December 1, 2021German2 min
Source zh.ch
Gemeindewesen, Zweckverband Polizei rechtes Limmattal, neue Statuten, Genehmigung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 1. Dezember 2021
1388. Gemeindewesen (Zweckverband Polizei rechtes Limmattal)
Erwägungen
1. Nach Art. 92 der Kantonsverfassung (KV, LS 101) und § 73 Abs. 1 des Gemeindegesetzes (GG, LS 131.1) können sich Gemeinden zur ge meinsamen Erfüllung einer oder mehrerer Aufgaben zu Zweckverbän den zusammenschliessen. Die Statuten bedürfen der Genehmigung des Regierungsrates. Er prüft sie auf ihre Rechtmässigkeit (Art. 92 Abs. 4 KV). Diese Genehmigung hat konstitutive Wirkung, d. h., das Inkraft treten der Statuten setzt die Genehmigung des Regierungsrates voraus (vgl. § 80 Abs. 2 GG). Allfällige Mängel werden durch die Genehmigung nicht geheilt.
2. Die Politischen Gemeinden Unterengstringen und Weiningen bilden seit 2014 einen Zweckverband für die Erfüllung der gemeindepolizei lichen Aufgaben gemäss kantonalem Polizeiorganisationsgesetz im Ge biet der Verbandsgemeinden; damals noch mit dem Namen «Polizeiver bund rechtes Limmattal» (RRB Nr. 261/2014). Anlässlich der Urnen abstimmung vom 26. September 2021 haben die Stimmberechtigten der Verbandsgemeinden eine Totalrevision der Statuten beschlossen. Der Bezirksrat Dietikon hat bestätigt, dass gegen die Gemeindebeschlüsse keine Rechtsmittel eingelegt wurden. Die neuen Statuten des Zweck verbands mit dem neuen Namen «Polizei rechtes Limmattal» enthalten die notwendigen Anpassungen an das Gemeindegesetz, insbesondere die Einführung eines eigenen Haushalts. Auf den Zeitpunkt des Inkraft tretens (am 1. Januar 2022) ersetzen sie die bis dahin geltenden Statuten vom 5. März 2014.
3. Die Bestimmungen geben zu keinen Bemerkungen Anlass und sind deshalb zu genehmigen.
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern und der Sicherheitsdirektion
Dispositiv
beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Statuten des Zweckverbands Polizei rechtes Limmattal werden genehmigt.
II. Mitteilung an – den Verbandsvorstand Polizei rechtes Limmattal, Gemeinde verwaltung Weiningen, Badenerstrasse 15, 8104 Weiningen, – die Gemeinderäte der Politischen Gemeinden – Unterengstringen, Dorfstrasse 13, 8103 Unterengstringen, – Weiningen, Badenerstrasse 15, 8104 Weiningen, – den Bezirksrat Dietikon, Bahnhofplatz 10, 8953 Dietikon, – die Sicherheitsdirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli