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Decision

RRB Nr. 1407/2013

Universitätsspital, Zweiradabstellplätze, Ausbau, neue Ausgabe

December 11, 2013German4 min

Source zh.ch

Universitätsspital, Zweiradabstellplätze, Ausbau, neue Ausgabe

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 11. Dezember 2013

1407. Universitätsspital (Ausbau Zweiradabstellplätze)

Erwägungen

Das Universitätsspital verfügt auf seinem Areal an 19 Standorten über 465 Velo- und 71 Motorradabstellplätze. Während die Nachfrage nach Veloabstellplätzen fast gedeckt werden kann, übersteigt sie für Motor- räder und Roller das Angebot um das Siebenfache. Darüber hinaus zei- gen sich folgende Probleme: – Unbequeme Handhabung – Ungeeignete Parkierungssysteme – Verdrängung von Velos durch Motorräder und Roller – Grosse Gehdistanzen zum Arbeitsort – Ungenügende Überwachung, Diebstahl und Vandalismus Zur Behebung der Mängel werden in einem ersten Schritt rund 315 Velo- und rund 70 Motorradabstellplätze für das Personal sowie rund 35 Veloabstellplätze für Besucherinnen und Besucher in gesicherten An- lagen, verteilt auf sieben Standorte, bereitgestellt. Dazu gehören beste- hende, aber neu gestalteten Standorte. Der Zugang zu den dem Personal vorbehaltenen Plätzen wird durch ein Badge-System geregelt. Damit können durch gezielte Standortzuweisungen kurze Wege zu den Arbeits- plätzen sichergestellt werden. Eine der Anlagen wird durch ein Video- system überwacht. Wegen offener Fragen bezüglich der Bewilligungsfähigkeit des Vor- habens wurde vor der Ausgabenbewilligung die Baubewilligung bean- tragt. Die Stadt Zürich hat im Frühjahr 2013 die Baubewilligungen erteilt. Diese sind rechtskräftig. Das Hochbauamt hat durch das Architekturbüro Planum Zürich ein Projekt mit Kostenvoranschlag ausarbeiten lassen. Die Kosten der Mass- nahmen betragen gemäss Voranschlag der Architekten vom 15. Juli 2010 Fr. 1 950 000 (Kostenstand 1. April 2009, Genauigkeitsgrad ±10%). Hoch- gerechnet auf den Kostenstand vom 1. April 2012 sowie den MWSt-Satz von 8% ergeben sich Fr. 2 028 000. Sie setzen sich wie folgt zusammen: in Franken Vorbereitung 119 600 Gebäude 1 393 600 Umgebung 312 000 Baunebenkosten 20 800 Reserve (rund 9%) 182 000 Total (einschliesslich MWSt 8,0%) 2 028 000

Gemäss IPSAS errechnen sich die jährlichen Kapitalfolgekosten wie folgt: Baukosten Kapitalfolgekosten Kontierung Kalkulatorische Abschreibung Abschreibung Zinsen (2,25%) nach IPSAS/H+ Fr. Fr. Fr. Konto 5041 1 00000 40,6% 822 600 9 250 3% 24 700 Hochbauten Rohbau 1 Konto 5041 2 00000 0% – – 3% – Hochbauten Rohbau 2 Konto 5041 3 00000 31,7% 643 100 7 230 3% 19 300 Hochbauten Ausbau Konto 5041 4 00000 27,7% 562 300 6 320 5% 28 100 Hochbauten Installationen Total (einschliesslich 100% 2 028 000 22 800 72 100 MWSt 8,0%) Total 2 028 000 Total 94 900 Personelle und betriebliche Folgekosten entstehen nicht. Die Abwicklung des Projektes erfolgt gemäss Standardprozess der Immobilienverordnung. Der Projektantrag wurde mit RRB Nr. 742/2010 mit geschätzten Kosten von Fr. 2 500 000 genehmigt. Die Minderkosten von Fr. 472 000 sind auf eine Redimensionierung des Projektes zurück- zuführen. Für das Vorhaben ist gemäss § 22 des Gesetzes über das Universitäts- spital eine Ausgabe von Fr. 2 028 000 zu bewilligen. Es handelt sich gemäss § 37 Abs. 1 des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (CRG) um eine neue Ausgabe. Die Ausgabe geht zulasten des Kontos 6340.5040, Hochbau. Das Vorhaben ist weder im Budget noch im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2014–2017 enthalten. Die Finan- zierung im 2014 ist durch Verschiebungen oder Kürzungen von anderen Projekten innerhalb der Leistungsgruppe Nr. 6300, Somatische Akut- versorgung und Rehabilitation, sicherzustellen.

Dispositiv

Auf Antrag der Gesundheitsdirektion und der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für den Ausbau der Zweiradabstellplätze des Universitätsspitals wird eine neue Ausgabe von Fr. 2 028 000 zulasten der Investitionsrech- nung der Leistungsgruppe Nr. 6300, Somatische Akutversorgung und Rehabilitation, bewilligt.

II. Dieser Beitrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baukos- tenindexes gemäss nachfolgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Kostenstand 1. April 2012)

III. Die Baudirektion wird ermächtigt, die entsprechenden Verträge abzuschliessen.

IV. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Baudirektion und die Ge- sundheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi