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RRB Nr. 1413/2009

Gemeindewesen, Primarschulgemeinde Aeugst a.A., neue Gemeindeordnung, Genehmigung

September 9, 2009German2 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 9. September 2009

1413. Gemeindeordnung (Primarschulgemeinde Aeugst a. A.)

Erwägungen

1. Gemäss Art. 89 Abs. 1 der Kantonsverfassung (KV) regeln die poli- tischen Gemeinden und die Schulgemeinden ihre Organisation und die Zuständigkeit ihrer Organe in der Gemeindeordnung. Die Gemeinde- ordnungen bedürfen der Genehmigung des Regierungsrats. Der Regie- rungsrat prüft die Gemeindeordnungen auf ihre Rechtmässigkeit (vgl. Art. 89 Abs. 3 KV). Die Genehmigung durch den Regierungsrat hat kons- titutive Wirkung, d.h., die entsprechenden Gemeindebeschlüsse werden erst nach der Genehmigung wirksam. Allfällige Mängel werden durch die Genehmigung nicht geheilt.

2. Die Stimmberechtigten der Primarschulgemeinde Aeugst a. A. haben am 17. Mai 2009 an der Urne einer Totalrevision der Gemeinde- ordnung zugestimmt. Die Neuerungen umfassen im Wesentlichen An- passungen an die Kantonsverfassung, das Gesetz über die politischen Rechte sowie an die neue Volksschulgesetzgebung. Mit Beginn der Amtsdauer 2010–2014 umfasst die Schulpflege neu fünf (bisher sieben) Mitglieder. Es ist darauf hinzuweisen, dass in Art. 28 GO das Datum der aufzu- hebenden bisherigen Gemeindeordnung mit 12. Juni 1996 angegeben wird. Tatsächlich wurden in jenem Zeitpunkt einzig einzelne Artikel der zugrunde liegenden Gemeindeordnung vom 15. Dezember 1988 geän- dert. Im Sinne einer redaktionellen Korrektur ist daher in Art. 28 GO auf die massgebliche Gemeindeordnung vom 15. Dezember 1988 – mit den seither ergangenen Änderungen – zu verweisen. Die Bestimmungen geben im Übrigen zu keinen rechtlichen Bean- standungen Anlass und sie sind deshalb zu genehmigen.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Die von den Stimmberechtigten der Primarschulgemeinde Aeugst a. A. am 17. Mai 2009 beschlossene Gemeindeordnung wird genehmigt.

II. Mitteilung an die Primarschulpflege Aeugst a. A., Schulverwaltung, Spitzenstrasse 16, 8914 Aeugst am Albis, den Bezirksrat Affoltern, Bezirksgebäude, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, sowie an die Bildungsdirektion und an die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi