RRB Nr. 1439/2021
Gemeindewesen, Sekundarschulgemeinde Andelfingen, neue Gemeindeordnung, Genehmigung
December 8, 2021German2 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 8. Dezember 2021
1439. Gemeindeordnung (Sekundarschulgemeinde Andelfingen)
Erwägungen
1. Gemäss Art. 89 Abs. 1 der Kantonsverfassung (KV, LS 101) regeln die politischen Gemeinden und die Schulgemeinden ihre Organisation und die Zuständigkeit ihrer Organe in der Gemeindeordnung. Die Ge- meindeordnung bedarf der Genehmigung des Regierungsrates. Er prüft sie auf ihre Rechtmässigkeit (Art. 89 Abs. 3 KV). Diese Genehmigung hat konstitutive Wirkung, d. h., das Inkrafttreten der Gemeindeordnung setzt die Genehmigung des Regierungsrates voraus (vgl. § 4 Abs. 1 Gemeinde- gesetz [LS 131.1]). Allfällige Mängel werden durch die Genehmigung nicht geheilt.
2. Die Stimmberechtigten der Sekundarschulgemeinde Andelfingen haben anlässlich der Urnenabstimmung vom 26. September 2021 die Totalrevision der Gemeindeordnung der Sekundarschulgemeinde Andel- fingen beschlossen. Die Schulpflege bestimmt das Datum des Inkrafttre- tens der Gemeindeordnung, welche die notwendigen Anpassungen an das Gemeindegesetz enthält. Auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Gemeindeordnung wird die bis dahin geltende Gemeindeordnung der Sekundarschulgemeinde Andelfingen aufgehoben.
3. Die Bestimmungen geben zu keinen Bemerkungen Anlass und sind deshalb zu genehmigen.
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Die von den Stimmberechtigten der Sekundarschulgemeinde Andel- fingen am 26. September 2021 beschlossene Gemeindeordnung wird ge- nehmigt.
II. Mitteilung an die Schulpflege, Sekundarschule Andelfingen, Boden- wiesstrasse 4, 8450 Andelfingen, den Bezirksrat Andelfingen, Schloss- gasse 14, Postfach 281, 8450 Andelfingen, sowie an die Bildungsdirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli