RRB Nr. 145/2013
Rückstellung für die BVK-Sanierungsbeiträge, Beurteilung für die Rechnung 2012
February 6, 2013German3 min
Source zh.ch
Rückstellung für die BVK-Sanierungsbeiträge, Beurteilung für die Rechnung 2012
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 6. Februar 2013
145. Rückstellung für die BVK-Sanierungsbeiträge, Beurteilung für die Rechnung 2012
Erwägungen
1. Ausgangslage Mit Beschluss Nr. 1358/2011 legte der Regierungsrat fest, dass für die Massnahmen zur Sanierung der BVK in der Rechnung 2011 Rückstel- lungen von 2,617 Mrd. Franken zu bilden seien. Davon betreffen 2 Mrd. Franken die Anfang 2013 zu leistende Einmaleinlage in die BVK und 617 Mio. Franken die während der Sanierungsdauer vom Kanton zu leistenden Sanierungsbeiträge an die BVK. Während die Rückstellung für die Einmaleinlage betragsmässig eindeutig feststeht und vollumfänglich im 2013 verwendet wird, ist die Angemessenheit der Rückstellung für die BVK-Sanierungsbeiträge jährlich neu zu beurteilen. Die Festlegung der Rückstellungshöhe von 617 Mio. Franken in der Rechnung 2011 stützte sich auf die Angaben in der Vorlage 4851, welcher der Kantonsrat am 2. April 2012 zugestimmt hat. Darin wurde von folgenden Annahmen über die erwartete Sanierungsdauer von sieben Jahren (2013–2019) bis zur Erreichung eines BVK-Deckungsgrads von 100% ausgegangen: Jahr Deckungsgrad Arbeitgeberbeitrag Sanierung Rückstellungsbetrag BVK in % des versicherten Lohns in Mio. Franken 2013 80–90% 3,75% 116 2014 80–90% 3,75% 116 2015 90–100% 2,5% 77 2016 90–100% 2,5% 77 2017 90–100% 2,5% 77 2018 90–100% 2,5% 77 2019 90–100% 2,5% 77 Total 617
2. Beurteilung Mit Beschluss Nr. 915/2012 hat der Regierungsrat festgelegt, dass sich der Kanton über die eigenen Arbeitgeberbeiträge hinaus auch anteil- mässig an den BVK-Sanierungsbeiträgen verschiedener staatsbeitrags-
berechtigter Institutionen beteiligen werde. Die dadurch zu erwartende Mehrbelastung kann erst grob geschätzt werden. Sie wird in etwa kom- pensiert durch die erwartete Entlastung aus der Mitfinanzierung von BVK-Sanierungsbeiträgen durch Dritte. Eine Anpassung der Rückstel- lung von 617 Mio. Franken ist aus diesem Grund nicht notwendig. Am 14. Januar 2013 hat die BVK bekannt gegeben, dass der De- ckungsgrad per 1. Januar 2013 bereits auf 90,9% gestiegen ist. Das bedeutet, dass die Arbeitgeber im 2013 nur 2,5% statt der erwarteten 3,75% des versicherten Lohns als Sanierungsbeiträge bezahlen müssen. Folglich wird der Kanton nur rund zwei Drittel des für 2013 eingeplan- ten Anteils der Rückstellung verwenden. Damit startet die BVK-Sanierung mit einem Vorsprung gegenüber der Planung, die erst per Ende 2014 mit einem Deckungsgrad von über 90% gerechnet hat. Der Vorsprung ist einer überdurchschnittlichen Anlageperformance der BVK im 2012 von 8% zu verdanken. Angesichts der Volatilität ihrer Anlageperformance in den letzten zehn Jahren (Extremwerte von –16% bis +11%) ist aber in den nächsten Jahren auch wieder mit Rückschlägen zu rechnen. Da der Deckungsgrad nur knapp über der Grenze von 90% liegt, die angesichts der dargelegten unsicheren weiteren Entwicklung auch wie- der unterschritten werden könnte, und weil noch keine Informationen über die Zahlungen 2013 für die BVK-Sanierung vorliegen, kann nicht genügend sicher davon ausgegangen werden, dass ein Teil der Rück- stellungen nicht beansprucht werden muss. Zum jetzigen Zeitpunkt ist darum keine Verminderung der Rückstellung von 617 Mio. Franken durch eine Teilauflösung zugunsten der Erfolgsrechnung 2012 vorzu- nehmen.
Dispositiv
Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die in der Rechnung 2011 gebildete Rückstellung von 617 Mio. Franken für die während der Sanierungsdauer vom Kanton zu leisten- den Sanierungsbeiträge an die BVK wird in der Rechnung 2012 nicht verändert.
II. Dieser Beschluss ist bis zur Veröffentlichung der Rechnung 2012 nicht öffentlich.
III. Mitteilung an die Direktionen des Regierungsrates und die Staats- kanzlei.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi