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RRB Nr. 1476/2022

Förderung der kinder- und jugendpsychiatrischen Versorgung 2023, Subvention, gebundene Ausgabe

November 9, 2022German9 min

Source zh.ch

Förderung der kinder- und jugendpsychiatrischen Versorgung 2023, Subvention, gebundene Ausgabe

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 9. November 2022

1476. Förderung der kinder- und jugendpsychiatrischen Versorgung 2023 (Subvention)

Erwägungen

1. Ausgangslage Die Versorgungssituation in der Kinder- und Jugendpsychiatrie ist bereits seit Jahren angespannt. So wurde schon in der 2016 im Auftrag des Bundesamtes für Gesundheit veröffentlichten Studie zur Versor- gungssituation psychisch erkrankter Personen in der Schweiz festgehal- ten, dass in der psychiatrisch-psychotherapeutischen Gesundheitsversor- gung von psychisch erkrankten Kindern und Jugendlichen eine deutliche Unter- und Fehlversorgung besteht. Im Vergleich zu Erwachsenen müssen Kinder und Jugendliche häufiger und länger auf einen Therapie- platz, eine Abklärung oder eine Behandlung warten. Hiervon betroffen sind alle Settings, d. h. Behandlungsplätze bei niedergelassenen Fach- ärztinnen und Fachärzten, Ambulatorien, Tageskliniken wie auch statio- näre Behandlungsplätze. Durch die Coronapandemie bzw. durch die Massnahmen zur Pande- miebekämpfung hat sich die Versorgungssituation nochmals deutlich ver- schlechtert, da Kinder und Jugendliche zu den Bevölkerungsgruppen gehören, die dadurch besonders stark psychisch belastet sind. Gemäss den neusten veröffentlichten Kennzahlen zur psychischen Gesundheit mit Fokus auf Covid-19 des Schweizerischen Gesundheitsobservatoriums (Obsan Bulletin 02/2022) hat sich 2020/2021 die Anzahl junger Menschen, die von erhöhter psychischer Belastung berichten, im Vergleich zu 2017 mehr als verdoppelt. Auch nehmen die psychiatrischen Hospitalisationen von Kindern und Jugendlichen seit 2012 kontinuierlich zu; insbesondere Hospitalisierungen aufgrund eines mutmasslichen Suizidversuchs haben seit 2017 deutlich zugenommen. Davon betroffen sind vor allem Mädchen und junge Frauen. Ein ähnliches Bild zeichnet die neuste Auswertung aus der Todesursachenstatistik des Bundesamtes für Statistik zu Suiziden: Während die Gesamtzahl an Suiziden im Jahr 2020 generell zurückge- gangen ist, ist die Anzahl Suizide bei jungen Frauen unter 20 Jahren ge- stiegen. Seit Ausbruch der Pandemie zeigte sich nochmals eine deutliche Zu- nahme von psychiatrischen und psychosomatischen Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen, wobei die psychiatrischen Kliniken vor allem ab Herbst 2020 einen markanten Anstieg der Anfragen verzeichneten. Dieser zusätzliche Bedarf an psychiatrischen Versorgungsleistungen

konnte mit den bestehenden Kapazitäten nicht mehr bewältigt werden, die Kinder- und Jugendpsychiatrien waren ambulant wie stationär stark überlastet.

2. Massnahmen 2021–2022 In Zusammenarbeit mit den psychiatrischen Kliniken hat die Ge- sundheitsdirektion deshalb 2021 ein Massnahmenpaket ausgearbeitet, um die stationäre und ambulante Grundversorgung sicherzustellen und zu einer angemessenen psychiatrischen Versorgung für Kinder und Ju- gendliche im Kanton beizutragen. Dafür stellte der Regierungsrat mit Beschluss Nr. 598/2021 finanzielle Unterstützung im Umfang von höchstens 7,9 Mio. Franken für die Jahre 2021 und 2022 zur Verfügung. Die Nachfrage nach psychiatrischer und psychologischer Unterstüt- zung – ambulant und stationär – ist seither nochmals gestiegen (siehe RRB Nr. 508/2022). Zur Verbesserung der Versorgungssituation im ambulanten Bereich wurden die Personalbestände des ambulanten und konsiliarischen An- gebots des Kinderspitals Zürich (Kispi), des Sozialpädiatrischen Zent- rums des Kantonsspitals Winterthur (KSW) und der Ambulatorien für Kinder und Jugendliche der Psychiatrischen Universitätsklinik Zürich (PUK) ausgebaut, wobei sich die Umsetzung des Ausbaus der Personal- bestände aufgrund des akuten Fachkräftemangels in der Kinder- und Jugendpsychiatrie teilweise stark verzögert hat. Gleichwohl haben diese Massnahmen bereits zu einer Entlastung der angespannten Versor- gungslage beigetragen. So können in den Ambulatorien die akuten Fälle grösstenteils wieder ohne Zeitaufschub behandelt werden. Auch die Wartezeiten für reguläre Aufnahmen stabilisieren sich aufgrund der Erhöhung der ambulanten Kapazitäten, liegen jedoch trotz der getroffe- nen Massnahmen noch nicht in einem klinisch vertretbaren Bereich. Aufgrund der 2021 weiter gestiegenen Nachfrage hat auch die Anzahl der notfallmässig auf erwachsenenpsychiatrischen Stationen triagierten Jugendlichen insbesondere im ersten Halbjahr 2021 nochmals deutlich zugenommen. Um diese Jugendlichen bestmöglich zu versorgen, hat der interdisziplinäre Konsiliardienst der PUK 66 konsiliarische Beratungen vor Ort auf den Erwachsenenstationen geleistet und über 500 konsilia- rische Beratungen am Telefon durchgeführt. Dank der umgehenden Be- reitstellung stationärer Kapazitäten der Modellstation SOMOSA für reguläre jugendpsychiatrische Aufenthalte und der Erweiterung der sta- tionären Angebote für Kinder und Jugendliche an der Integrierten Psy- chiatrie Winterthur – Zürcher Unterland (ipw) und am KSW haben sich die Wartezeiten im stationären Bereich im ersten Halbjahr 2022 ver- kürzt, sind aber immer noch deutlich länger als die Wartezeiten in der

Erwachsenen- und Gerontopsychiatrie. Mit der Eröffnung des Krisen- interventionszentrums für Jugendliche der PUK Anfang Oktober 2022 sind nun alle sieben im RRB Nr. 598/2021 aufgeführten stationären Mass- nahmen umgesetzt worden. Damit sollte bis Ende Jahr ein positiver Effekt für die stationäre Versorgungssituation eintreten und trotz anhaltendem Zuweisungsdruck auch die Platzierung von Jugendlichen in der Erwach- senenpsychiatrie wieder abnehmen.

3. Weitere Förderung der kinder- und jugendpsychiatrischen Versorgung 2023 Gemäss heutigem Stand ist davon auszugehen, dass mit den durch RRB Nr. 598/2021 unterstützten Massnahmen eine Stabilisierung er- reicht wird; dies allerdings auf sehr hohem Auslastungsniveau. Zudem ist die Kinder- und Jugendpsychiatrie nach wie vor, d. h. wie auch schon vor der Pandemie, von einer ausgeprägten Unterversorgung betroffen. Ein Grossteil der bereits umgesetzten Massnahmen soll deshalb weiter- geführt werden. Zur weiteren Verbesserung der angespannten Versor- gungssituation in der Kinder- und Jugendpsychiatrie sollen zudem fol- gende zusätzlichen Massnahmen umgesetzt werden:

1. Nach dem Ausbau ihres stationären Angebots plant die ipw auch den Ausbau ihrer ambulanten Angebote. Neu eröffnet wird eine Tages- klinik für Jugendliche mit zehn Plätzen. Zusätzlich wird eine beste- hende Beratungsstelle für Jugendliche räumlich und personell zu einem Ambulatorium für Jugendliche erweitert.

2. Als Ergänzung zu den bestehenden Versorgungsstrukturen plant die PUK ein stationsäquivalentes Home-Treatment-Angebot für psychisch schwer kranke Kinder und Jugendliche. Zusätzlich zu den mit RRB Nr. 598/2021 unterstützten Kapazitäts- erweiterungen im stationären Bereich wird die bedarfsgerechte sta- tionäre Versorgung in der Kinder- und Jugendpsychiatrie mittelfristig dadurch gewährleistet, dass die Clienia Littenheid AG im Rahmen der Spitalplanung 2023 einen Leistungsauftrag für einen neuen kinder- und jugendpsychiatrischen Standort in Oetwil am See (voraussichtlich ab August 2024) erhalten hat und dass der geplante Ausbau des psychoso- matischen Angebots des Kispi in Zusammenhang mit dem Umzug in die Lengg zu einer Kapazitätserweiterung führen wird. Ebenfalls ist zu erwarten, dass sich die stationären Angebote nach dem Mehraufwand in der Aufbauphase grösstenteils über die stationären Tarife finanzieren werden können. Hingegen werden im nichtstationären Bereich die zuvor aufgeführten Massnahmen voraussichtlich noch nicht ausreichen, um eine bedarfs- gerechte medizinische Versorgung zu erreichen. Es kommt hinzu, dass

die Leistungen in der spitalambulanten psychiatrischen Versorgung wie auch in der Kinder- und Jugendmedizin im Allgemeinen nicht ausrei- chend über die Tarife gedeckt sind. Deshalb werden diese Angebote als wesentlicher Bestandteil der psychiatrischen Grundversorgung und im Sinne der Massnahme RRZ 4b «Die ambulante Versorgung in der Psy- chiatrie gezielt fördern» der Richtlinien der Regierungspolitik 2019–2023 (vgl. RRB Nr. 670/2019) seit Längerem vom Kanton finanziell unterstützt. Für einen Grossteil der in RRB Nr. 598/2021 sowie im vorliegenden Be- schluss aufgeführten Massnahmen bestehen deshalb Rahmenvereinba- rungen, die Anforderungen, Leistungserbringung und Subventionierung regeln. Für den initialen Mehraufwand und insbesondere zur Erbrin- gung ambulanter Leistungen sind die Spitäler auf die finanzielle Unter- stützung durch den Kanton angewiesen.

4. Finanzierung Decken die Tarife die Kosten einer wirtschaftlichen Leistungserbrin- gung nicht, kann der Kanton Listenspitälern Subventionen bis zu 100% der ungedeckten Kosten folgender Leistungen gewähren (§ 11 Abs. 1 Spitalplanungs- und -finanzierungsgesetz [SPFG, LS 813.20]): – stationäre und spitalgebundene ambulante Pflichtleistungen bei Perso- nen, soweit sie versorgungspolitisch sinnvoll sind (lit. a), – in Zusammenhang mit kantonalen Leistungsaufträgen stehende ge- meinwirtschaftliche Leistungen für das Gesundheitswesen (lit. b). In Anwendung dieser Bestimmungen soll sich der Kanton an den un- gedeckten Kosten der Leistungen gemäss Kapitel 2 beteiligen. Die Ge- sundheitsdirektion prüft die von den Kliniken beantragten Massnah- men einzeln und schliesst mit ihnen die erforderlichen Vereinbarungen gemäss den rechtlichen Vorgaben ab. Die ermittelten Subventionen sind für folgende Massnahmen 2023 vorgesehen (in Franken, gerundet auf Fr. 10 000): Zu unterstützende Bereiche Fortführung bisheriger Massnahmen Einführung neuer Massnahmen Stationäre Versorgung 2 490 000 Tageskliniken 320 000 190 000 Konsiliardienst 290 000 Ambulatorien 1 010 000 50 000 Home Treatment 1 300 000 Total 4 110 000 1 540 000 Von den insgesamt 5,65 Mio. Franken sind höchstens 2,49 Mio. Fran- ken Beiträge an die ungedeckten Kosten für die stationäre Versorgung. Hiervon sind 1,15 Mio. Franken für die geschaffenen stationären Kapa- zitäten des KSW und der ipw sowie 1,34 Mio. Franken für den stationären

Bereich des neuen Kriseninterventionszentrums der PUK vorgesehen. Weitere Fr. 320 000 sind für die im Angebot des Kriseninterventionszen- trums integrierten Tagesklinikplätze vorgesehen. Fr. 190 000 sind für die neu geplanten Tagesklinikplätze der ipw eingestellt und 1,3 Mio. Fran- ken für das neue Home Treatment der PUK. Für die Betreuung von Ju- gendlichen auf den Erwachsenenstationen durch den Konsiliardienst sind wie bisher jährlich Fr. 290 000 vorgesehen und die restlichen 1,06 Mio. Fran- ken für die Bereitstellung der seit 2021 geschaffenen ambulanten Kapa- zitäten der vier Kliniken. Die Subventionen verteilen sich voraussichtlich wie folgt auf die Klini- ken (in Franken, gerundet auf Fr. 50 000): Spital 2023 Psychiatrische Universitätsklinik Zürich 3 850 000 Integrierte Psychiatrie Winterthur – Zürcher Unterland 500 000 Kantonsspital Winterthur 1 000 000 Kinderspital Zürich 300 000 Total 5 650 000 Weil in § 11 SPFG der Subventionszweck und der Höchstsatz festgelegt sind, handelt es sich gemäss § 3 Abs. 2 lit. a des Staatsbeitragsgesetzes (LS 132.2) um eine gebundene Ausgabe. Von den erforderlichen Mitteln in der Leistungsgruppe Nr. 6400, Psy- chiatrische Versorgung, von 5,65 Mio. Franken im Jahr 2023 sind bereits 1,67 Mio. Franken im Rahmen der Regelfinanzierung im Budgetent- wurf 2023 bzw. im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2023–2026 abgebildet, die restlichen Zusatzsubventionen wurden im Bud- getentwurf 2023 nicht berücksichtigt. Davon können 0,86 Mio. Franken kompensiert werden. Die zusätzlich benötigten Budgetmittel im Umfang von 3,12 Mio. Franken werden voraussichtlich im Rahmen der Nachtrags- kredite 2023 (1. Sammelvorlage) beantragt werden müssen. Um die kinder- und jugendpsychiatrische Versorgung nachhaltig sicher- zustellen, wird der Kanton auch mittelfristig die entsprechenden Versor- gungsangebote fördern müssen. Hierfür wird die Gesundheitsdirektion in den nächsten Jahren – unter Berücksichtigung einschränkender Fak- toren wie des Fachkräftemangels – im Rahmen der üblichen Prozesse die bisherigen wie auch weitere Massnahmen prüfen und gegebenenfalls Vereinbarungen abschliessen müssen. Die zusätzlich benötigten Mittel sind ab 2024 zu berücksichtigen. Die Subventionen sollen mit dem jähr- lichen Regierungsratsbeschluss zu den versorgungsnotwendigen Sonder- leistungen von Listenspitälern bewilligt werden. Darüber hinaus setzt sich die Gesundheitsdirektion auf nationaler Ebene für eine kostendeckende Tarifierung bei wirtschaftlicher Leistungserbringung ein.

Dispositiv

Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Zur Sicherstellung und Verbesserung der Versorgungssituation in der Kinder- und Jugendpsychiatrie werden den Spitälern gemäss § 11 des Spitalplanungs- und -finanzierungsgesetzes für das Jahr 2023 Subven- tionen von bis zu 100% der ungedeckten Kosten, höchstens Fr. 5 650 000, als gebundene Ausgabe bewilligt.

II. Die Ausgabe geht zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungs- gruppe Nr. 6400, Psychiatrische Versorgung.

III. Die Gesundheitsdirektion wird beauftragt, mit den subventions- berechtigten Spitälern Vereinbarungen über Subventionsbeiträge gemäss Dispositiv I abzuschliessen.

IV. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Gesundheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli