Motion Kommission für Planung und Bau betreffend Waidhaldetunnel, Stellungnahme
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 150/2009
Sitzung vom 16. September 2009
1479. Motion (Waidhaldetunnel)
Erwägungen
Die Kommission für Planung und Bau hat am 18. Mai 2009 folgende Motion eingereicht: Der Regierungsrat legt dem Kantonsrat in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen des Bundes und der Stadt Zürich eine Kreditvorla- ge für den Bau des Waidhaldetunnels vor. Begründung: Seit mehr als 30 Jahren bildet die heute mit täglich über 70 000 Fahr- zeugen befahrene Rosengartenstrasse ein Provisorium der Westtangente in der Stadt Zürich. Wohnquartiere werden zerschnitten, die Bevölke- rung leidet an unerträglichen Immissionen durch Lärm und Luftver- schmutzung und auch die flankierenden Massnahmen zur Eröffnung der Westumfahrung sehen keinerlei Massnahmen für die verkehrsge- plagte Bevölkerung entlang der Rosengartenstrasse vor. Hinzu kommt, dass die Stadtentwicklung im Gebiet Zürich West neuen Nord/Süd-Ver- kehr generieren wird, der nur über die Rosengartenstrasse abgewickelt werden kann. Der Waidhaldetunnel wurde vom Zürcher Regierungsrat als das prioritäre kantonale Schlüsselvorhaben zur Lösung der Verkehrspro- blematik ins Gesamtverkehrskonzept und in das Agglomerationspro- gramm aufgenommen. Damit setzte der Regierungsrat ein klares Zeichen dafür, den unhaltbaren Zustand zu beenden und die entsprechenden Schritte zügig in die Wege zu leiten. Der Zürcher Kantonsrat bestätigte diesen Entscheid des Zürcher Regierungsrates, indem er den Waidhal- detunnel als kurz- bis mittelfristig zu realisierende Anlage im neuen kantonalen Richtplan Verkehr (weiterhin) verankerte. Der Waidhalde- tunnel ist als mehrstreifiger Tunnel unter Abklassierung der Rosengar- ten- und Bucheggstrasse inkl. Begleitmassnahmen zur Verhinderung von Mehrverkehr über die Duttweilerbrücke vorgesehen (Objekt Nr. 7). Trotzdem hat der Zürcher Gemeinderat mehrfach jede Planung ab- gelehnt, letztmals mit der erneuten Streichung des Projektkredites im Budget 2009. Weiter hat der Bund in seinem Prüfbericht zum Agglomerationspro- gramm Zürich vom 12. Dezember 2008 zwar den Handlungsbedarf am Rosengarten erfreulicherweise erkannt, den Waidhaldetunnel jedoch aufgrund seines Reifegrades in die C-Liste zurückgestuft. Es ist deshalb
zeitlich vordringlich, den Waidhaldetunnel nun zügig voranzutreiben, damit auch der Bund zur Mitfinanzierung in der nächsten Tranche an- gehalten werden kann. Gemäss §§ 50 Strassengesetz kann der Staat jederzeit Strassen des kantonalen Verkehrsplans in der Stadt Zürich erstellen oder ausbauen, wenn er das Vorhaben aufgrund der zeitlichen Festlegungen der Richt- planung oder aus verkehrstechnischen Gründen für notwendig hält und die Standortgemeinde dessen Verwirklichung ablehnt. Die Vorausset- zungen sind vorliegend erfüllt: Das Vorhaben ist aufgrund des Gesamt- verkehrskonzepts, aber auch der richtplanerischen Vorgaben zeitlich dringlich und die Standortgemeinde hat dessen Verwirklichung mehr- fach abgelehnt, letztmals anlässlich der gemeinderätlichen Beratungen zur Volksinitiative «Rosengartentram» und bei der genannten Budget- debatte mit der Streichung der Projektierungskosten. Mit der Motion will die Kommission für Planung und Bau die Lösung des über 30-jährigen Provisoriums beschleunigen.
Dispositiv
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Zur Motion der Kommission für Planung und Bau wird wie folgt Stellung genommen: Der Bedarf für den Bau des Waidhaldetunnels ist in erster Linie Folge des innerstädtischen Verkehrs zwischen den rasch wachsenden Entwicklungsgebieten Zürich-Nord, Zürich-West und Letzi. Darüber hinaus dient er auch dem Verkehr zwischen dem Glatttal und Zürich- Süd. Der Waidhaldetunnel ist im Gesamtverkehrskonzept des Regie- rungsrates als Schlüsselvorhaben aufgeführt. Im kantonalen Verkehrs- richtplan ist er mit kurz- bis mittelfristigem Realisierungshorizont aufgeführt. Zudem sind eine Entlastung der Rosengartenstrasse sowie das Vorhaben für eine Tramlinie auf dieser Strasse nur mit einer Ersatz- massnahme für den motorisierten Individualverkehr möglich. Als sol- che Ersatzmassnahme ist der Bau des Waidhaldetunnels zu prüfen. Das Vorhaben ist Bestandteil des Agglomerationsprogramms des Kantons Zürich und wurde vom Bund in seinem Prüfbericht vom 12. Dezember 2008 im wenig prioritären Handlungsfeld C eingereiht, mit der Begrün- dung, das Projekt verfüge über keinen genügenden Reifegrad, um seine Kosten und deren Verhältnis zum Nutzen genügend beurteilen zu können. Der Regierungsrat misst dem Vorhaben eine grosse Bedeutung weit über die Grenzen der Stadt Zürich hinaus zu und teilt die Einschätzung der Kommission für Planung und Bau, wonach die Planungsarbeiten für
das Vorhaben rasch voranzutreiben sind. Die Zuständigkeit dafür liegt nach §§ 43 des Strassengesetzes (StrG, LS 722.1) grundsätzlich bei der Stadt Zürich. Die Motionäre berufen sich denn auch auf §§ 50 StrG. Danach kann der Staat anstelle der Städte jederzeit Strassen des kanto- nalen Verkehrsplans in den Städten Zürich und Winterthur erstellen oder ausbauen, wenn er das Vorhaben aufgrund der zeitlichen Fest- legungen der Richtplanung oder aus verkehrstechnischen Gründen für notwendig hält und die Standortgemeinden dessen Verwirklichung ab- lehnen. Die mit der Motion beantragte Kreditvorlage für den Bau des Waid- haldetunnels setzt im Wesentlichen ein Ausführungsprojekt voraus, um die Kosten mit genügender Genauigkeit beurteilen zu können. Dies wiederum bedingt umfangreiche Planungsarbeiten, für die eine inten- sive Kooperation mit zahlreichen städtischen Stellen erforderlich ist. Die Planungsarbeiten werden auch dadurch kompliziert, dass die im Richtplan eingetragene Variante «mittel» nach Auffassung des Regie- rungsrates aus Gründen des Grundwasserschutzes kaum umsetzbar ist. Vor diesem Hintergrund muss stark bezweifelt werden, ob die zur Er- füllung der Motion zur Verfügung stehende Zeit von drei Jahren für die Planung und Projektierung eines solch grossen und komplexen Vorha- bens auf städtischem Grund ausreicht. Es scheint somit sehr wahr- scheinlich, dass die Motion nicht erfüllt werden könnte. In der Stadt Zürich hat sich die Ausgangslage seit der Einreichung der Motion in gewisser Hinsicht geändert. Am 10. Juni 2009 legte der Stadtrat von Zürich seine Gegenvorschläge zu den Volksinitiativen «Sofort-Massnahmen Zürich Nord-West» und «Rosengarten-Tram» vor. Der Gegenvorschlag zur letzteren Initiative umfasst einen Projek- tierungskredit für das Vorhaben sowie für Ersatzmassnahmen für den motorisierten Individualverkehr. Eine mögliche solche Ersatzmassnah- me ist der Waidhaldetunnel. Der Ausgang der Abstimmungen über die Initiativen und die Gegenvorschläge ist noch offen. Da die Umsetzungs- vorlage des Stadtrates für die von ihm abgelehnte Initiative «Rosengar- ten-Tram» einen Projektierungskredit von 31 Mio. Franken umfasst, ist die Initiative auch im Falle der Zustimmung des Gemeinderates durch die städtischen Stimmberechtigten zu beurteilen, weil Ausgaben über 20 Mio. Franken in der Stadt Zürich dem obligatorischen Referendum unterste- hen (Art. 10 lit. d Gemeindeordnung der Stadt Zürich). Ausgaben für Projektierungsarbeiten gelten nach städtischem Recht als neue Ausga- ben (Art. 10 bis Abs. 2 lit. d Gemeindeordnung). Für den Fall, dass der Gemeinderat sowohl die Umsetzungsvorlage als auch den Gegenvor- schlag des Stadtrates ablehnen sollte, steht diesem nach §§ 95 des Ge- meindegesetzes (LS 131.1) in Verbindung mit Art. 18 Abs. 1 der Gemein-
deordnung das Recht zu, den Gegenvorschlag neben den Anträgen des Gemeinderates der Gemeindeabstimmung zu unterbreiten. Es besteht somit die Möglichkeit, dass die Stadtzürcher Stimmberechtigten in ab- sehbarer Zeit über einen Projektierungskredit befinden können, mit dem der Stadtrat von Zürich die Projektierungsarbeiten für den Waid- haldetunnel vorantreiben kann. Unter den in § 50 StrG genannten Voraussetzungen ist der Kanton nicht zur Erstellung einer Strasse verpflichtet, sondern dazu berechtigt. Die Bestimmung räumt dem Kanton somit einen Ermessensspielraum ein. Vor dem Hintergrund der in der Stadt Zürich hängigen Initiative «Rosengarten-Tram» und des Gegenvorschlags des Stadtrates erscheint es angezeigt, vom gesetzlichen Ermessensspielraum Gebrauch zu ma- chen und den Ausgang der städtischen Abstimmungen abzuwarten. Dieses Vorgehen ist auch deshalb begründet, weil davon ausgegangen werden kann, dass die Stadt Zürich aufgrund ihrer Mittel und Erfahrun- gen das Projekt rascher vorantreiben könnte als der Kanton. Für den Fall, dass der Gegenvorschlag des Stadtrates vom Gemeinderat von Zü- rich abgelehnt und nicht den Stimmberechtigten unterbreitet bzw. von diesem abgelehnt wird, stellt der Regierungsrat in Aussicht, unter engem Einbezug der zuständigen Stellen in der Stadt Zürich von der ihm in §§ 50 StrG eingeräumten Möglichkeit Gebrauch zu machen. Zudem wäre er bereit, die Zeit zu nutzen und im Rahmen eines Postu- lats die Grundlagen für den Waidhaldetunnel zu vertiefen. Aus diesen Gründen beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat, die Motion KR-Nr. 150/2009 nicht zu überweisen. Er ist jedoch bereit, den Vorstoss als Postulat entgegenzunehmen.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungs- rates sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi