RRB Nr. 1480/2011
Rhyhuus Flurlingen, Flurlingen, Beitragsberechtigung, Erneuerung
December 7, 2011German3 min
Source zh.ch
Rhyhuus Flurlingen, Flurlingen, Beitragsberechtigung, Erneuerung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 7. Dezember 2011
1480. Rhyhuus Flurlingen, Flurlingen
Erwägungen
(Erneuerung der Beitragsberechtigung) Gemäss § 10 der Jugendheimverordnung vom 4. Oktober 1962 (LS 852.21)
Dispositiv
beschliesst der Regierungsrat über die Beitragsberechtigung von Jugend- heimen bezüglich der Ausrichtung von Staatsbeiträgen (Kostenanteilen) gemäss §§ 7 ff. des Jugendheimgesetzes vom 1. April 1962 (LS 852.2). Mit Beschluss Nr. 92/2009 erteilte der Regierungsrat der Pflegekin- der-Aktion Zürich eine Beitragsberechtigung für den Betrieb des Rhyhuuses Flurlingen in Flurlingen. Mit Eingabe vom 24. August 2011 ersucht die Pflegekinder-Aktion Zürich um Erneuerung der Beitrags- berechtigung. Das Rhyhuus Flurlingen besteht aus einer Kindergruppe mit acht Kindern und einer betreuten Jugendwohngruppe mit vier Jugendlichen. Das Ziel der sozialpädagogischen Betreuungspersonen des Rhyhuuses Flurlingen ist die Reintegration in die Herkunftsfamilie oder in eine eigene Wohnung. Die geringe Grösse der Institution, die räumlichen Voraussetzungen sowie die Integration im Dorf machen ein familien- ähnliches Alltagsleben möglich. Aufgrund seiner Übersichtlichkeit und der Zusammenarbeit mit den öffentlichen Schulen bietet das Rhyhuus ein ergänzendes Angebot zwischen einer Grossfamilie und einem Schul- heim im Kanton Zürich an. Das Rhyhuus Flurlingen ist vom Bundesamt für Justiz anerkannt. Die Pflegekinder-Aktion Zürich verfügt über die notwendige Bewil- ligung zum Betrieb eines Heimes, die ihr gestützt auf das von der Bil- dungsdirektion anerkannte Rahmenkonzept erteilt wurde. Der Betrieb des Rhyhuuses Flurlingen beruht auf dem Rahmenkonzept vom Jahr 2010. Dieses stellt die verbindliche, qualitative und quantitative Grund- lage für die vom Heim zu erbringenden Leistungen dar, an die der Kan- ton gestützt auf § 2 des Staatsbeitragsgesetzes (LS 132.2) in Verbindung mit §§ 7 ff. des Jugendheimgesetzes Kostenanteile leistet. Das Angebot des Rhyhuus Flurlingen entspricht einem Bedarf und die Trägerschaft erfüllt die Voraussetzungen für die Ausrichtung von Staatsbeiträgen (vgl. § 2 Jugendheimverordnung). Die Beitragsberechtigung ist um zwei Jahre zu verlängern.
Unter Berücksichtigung der anerkannten Bruttotageskosten und der verlangten Sollauslastung ist mit einem jährlichen Staatsbeitrag von rund Fr. 160 000 zu rechnen.
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Beitragsberechtigung der Pflegekinder-Aktion Zürich für den Betrieb des Rhyhuus Flurlingen wird mit Wirkung ab 1. Januar 2012 erneuert.
II. Die Beitragsberechtigung gilt bis 31. Dezember 2013. Ein Gesuch um Erneuerung der Beitragsberechtigung ist von der Trägerschaft gege- benenfalls bis 31. Dezember 2012 zusammen mit dem aktualisierten Rahmenkonzept einzureichen.
III. Konzept- und Angebotsänderungen bedürfen der vorgängigen Zustimmung durch die Bildungsdirektion.
IV. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
V. Mitteilung an die Pflegekinder-Aktion Zürich, Corinna Gröger, Präsidentin, Schulhausstrasse 64, 8002 Zürich (E), Rhyhuus Flurlingen, Christine Waldvogel Hubmann, Leiterin, Gründenstrasse 41, 8247 Flur- lingen, das Bundesamt für Justiz, Bundesrain 20, 3003 Bern, sowie an die Finanzdirektion und die Bildungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi