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RRB Nr. 1514/2021

Kantonale Volksabstimmung vom 28. November 2021, Feststellung der Rechtskraft der Ergebnisse

December 15, 2021German2 min

Source zh.ch

Kantonale Volksabstimmung vom 28. November 2021, Feststellung der Rechtskraft der Ergebnisse

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 15. Dezember 2021

1514. Kantonale Volksabstimmung vom 28. November 2021,

Erwägungen

Feststellung der Rechtskraft der Ergebnisse Am 28. November 2021 fand die kantonale Volksabstimmung über fol- gende Vorlage statt: Energiegesetz (EnerG) (Änderung vom 19. April 2021; Umsetzung der MuKEn 2014) (ABl 2021-04-23) Der Zusammenzug der durch die Wahlbüros ermittelten Auswertungs- ergebnisse wurde am 3. Dezember 2021 im Amtsblatt gemeindeweise ver- öffentlicht (ABl 2021-12-03). Einsprachen gemäss § 10d des Verwaltungsrechtspflegegesetzes vom 24. Mai 1959 (LS 175.2) oder weitere Rechtsmittel sind innert der mit der Veröffentlichung der Ergebnisse angesetzten Frist von fünf Tagen keine erhoben worden. Die veröffentlichten Auswertungsergebnisse sind demnach unverändert geblieben. Gestützt auf § 83 Abs. 1 des Gesetzes über die politischen Rechte vom 1. September 2003 (LS 161.1) hat der Regierungsrat demzufolge als wahl- leitende Behörde die Rechtskraft der Ergebnisse dieser kantonalen Volks- abstimmung festzustellen.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Es wird festgestellt, dass die Stimmberechtigten in der Volksabstim- mung vom 28. November 2021 gemäss den im Amtsblatt vom 3. Dezember 2021 veröffentlichten Ergebnissen (ABl 2021-12-03) folgende Vorlage rechtskräftig angenommen haben: Energiegesetz (EnerG) (Änderung vom 19. April 2021; Umsetzung der MuKEn 2014) (ABl 2021-04-23)

II. Veröffentlichung im Amtsblatt.

III. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates sowie an die Baudirektion, die Direktion der Justiz und des Innern und das Statistische Amt.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli