Lexipedia

Decision

RRB Nr. 1518/2011

Schweizerisches Dienstleistungszentrum Berufsbildung/Berufs-, Studien- und Laubahnberatung (SDBB), Beiträge, gebundene Ausgabe

December 13, 2011German6 min

Source zh.ch

Schweizerisches Dienstleistungszentrum Berufsbildung/Berufs-, Studien- und Laubahnberatung (SDBB), Beiträge, gebundene Ausgabe

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 13. Dezember 2011

1518. Schweizerisches Dienstleistungszentrum Berufsbildung / Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung (SDBB; Beiträge)

Erwägungen

A. Ausgangslage Das Schweizerische Dienstleistungszentrum Berufsbildung / Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung (SDBB) ist eine Fachinstitution der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK). Es hat den Auftrag, Dienstleistungen in denjenigen Aufgaben- bereichen zu erbringen, die aufgrund des Bundesgesetzes über die Be- rufsbildung (BBG) den Kantonen übertragen sind. Die Finanzierung des SDBB erfolgt unter anderem durch Beiträge der Kantone. Der Anteil der einzelnen Kantone an der Finanzierung berechnet sich nach einem festen Verteilschlüssel (Bevölkerungsanteil des jeweiligen Kantons im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung und bei den Qualifikationsverfahren Anteil Lernende im jeweiligen Kanton im Verhältnis zur Summe der Lernenden in der Schweiz; vgl. Leistungs- auftrag 2012–2015 des SDBB). Die Beiträge des Kantons Zürich betru- gen im 2008 Fr. 57 269, im 2009 Fr. 613 562 und im 2010 Fr. 799 937. Mit Beschluss vom 17. Juni 2010 hat die Plenarversammlung der EDK das Budget 2011 des SDBB genehmigt und den Betrag der Kan- tonsbeiträge auf Fr. 6 5861 38 festgelegt. Der Anteil 2011 des Kantons Zürich für die gesamten Dienstleistungskosten des SDBB (Informa- tions- und Dokumentationsleistungen, Unterlagen für die Qualifika- tionsverfahren, Sicherstellung der Weiterbildung und Verbreitung von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen) beläuft sich dabei auf Fr. 1 128 593. Die Kostensteigerung gegenüber den Vorjahren ist auf einen Ausbau der zentral erbrachten Dienstleistungen der SDBB zu- rückzuführen, was gleichzeitig auch mit einer finanziellen Entlastung der Kantone verbunden ist, da diese die entsprechenden Leistungen nicht selber erbringen müssen. Im Bereich der Qualifikationsverfahren ermöglichen z. B. die Leistungen des SDBB eine vereinfachte Koordi- nation, was bei den Kantonen zu einer Kostenersparnis bei den betref- fenden Berufen führt. Berechnungen haben ergeben, dass beim Kanton mit zusätzlichen Ausgaben von rund Fr. 240 000 zu rechnen wäre, wenn er diese Aufgaben – nur schon bei neun Berufen – selber übernehmen müsste.

B. Finanzierung der Leistungsbereiche für die Jahre 2012 bis 2015 An der Sitzung vom 12./13. Mai 2011 wurde der Leistungsauftrag 2012–2015 des SDBB von der EDK genehmigt. Die Leistungen des SDBB werden durch Beiträge der Kantone und des Bundesamtes für Berufsbildung und Technologie (BBT) sowie durch Einnahmen wie folgt finanziert: Einnahmen SDBB Beiträge Kantone Beiträge BBT Medien Berufs-, Studien- und 25% 25% 50% Laufbahnberatung Medien Berufsbildung 100% – – Qualifikationsverfahren 5% 95% – Weiterbildung 50% 50% – Transfer von Informationen 40% 10% 50% Interkantonale unterschiedlich, unterschiedlich, unterschiedlich, Zusammenarbeit projektabhängig projektabhängig projektabhängig SDBB insgesamt* 28%* 39% 33%

  • einschliesslich 3% Verschiedenes, insbesondere Mandate von Dritten Die genannten Zahlen können sich im Laufe der Auftragsperiode verändern. Zur Erfüllung der vereinbarten Leistungen sprechen die Kantone dem SDBB für die Periode 2012–2015 die folgenden Grundbeiträge zu: 2012 2013 2014 2015 Beiträge der Kantone* 7 186 999 7 258 869** 7 331 457** 7 404 772** Beiträge Kanton Zürich*** 1 231 556 1 243 871 1 256 310 1 268 873
  • unter Vorbehalt der jährlichen Budgetbeschlüsse der EDK sowie der Empfehlungen der Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren ** jährliche Erhöhung 1% *** unter Vorbehalt der Genehmigung des Budgets und der Annahme, dass der Anteil des Kantons Zürich in Prozenten gleich gross bleibt Der Betrag 2011 des Kantons Zürich ist im Budget in den Leistungs- gruppen Nr. 7000, Bildungsverwaltung, Nr. 7306, Berufsbildung und Nr. 7502, Berufs- und Studienberatung, enthalten. Er ist den folgenden Buchungskreisen zu belasten: – Buchungskreis 7003 Mittelschul- und Berufsbildungsamt: Fr. 10 335 für den Kostenbeitrag «Panorama» (Kostenstelle 7003 3101, Konto 3631 2 00000); – Buchungskreis 7387 Lehrabschlussprüfungen: Fr. 616 522 für den Kostenbeitrag Berufsbildung (Innenauftrag 7387 1010 0000, Konto 3139 0 00000); – Buchungskreis 7005 Amt für Jugend und Berufsberatung: Fr. 501 737 für den Kostenbeitrag Berufsberatung (Kostenstelle 7502 0101, Konto 3631 2 00000).

Die Beiträge 2012–2015 wurden im Rahmen des neuen Leistungsauf- trages EDK-SDBB festgelegt. Hinzu kommen Mehrausgaben für das EDV-Projekt Datenaustauschplattform (DAP), mit dem das Online- Informationsangebot für die Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung ausgebaut wird. Die Mehrausgaben sind auf zusätzliche Anforderungen an die Plattform zurückzuführen. Es geht dabei insbesondere um die Anbindung der neuen DAP an die Datenbank Lehrabschlussprüfung (DBLAP2). Ab 2012 hat das SDBB den Auftrag, einen Bereich «Beratung und Diagnostik» aufzubauen. Ziel ist es, den kantonalen Berufsberatungs- stellen Arbeitsinstrumente und diagnostische Verfahren zur Verfügung zu stellen. Im Vordergrund steht hier die Entwicklung und Aufschaltung von Online-Tools, wobei die dafür benötigten Kosten aufgrund man- gelnder Erfahrung noch nicht endgültig abzuschätzen sind. Vor diesem Hintergrund ist für die Beiträge 2012–2015 des Kantons Zürich an das SDBB die zu bewilligende Ausgabe zulasten der gleichen Leistungsgruppen auf einen Höchstbetrag von jährlich Fr. 1 400 000 fest- zulegen. Die Kosten sind im Budgetentwurf 2012 und im KEF 2012– 2015, Planjahre 2012–2015, eingestellt. Die Zusammenarbeit der Kantone in der EDK beruht auf rechtsver- bindlichen, interkantonalen Vereinbarungen (Art. 4 des Konkordates über die Schulkoordination vom 29. Oktober 1970, Art. 20 des Statuts der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren vom 3. März 2005). Als Fachinstitution der EDK hat das SDBB den Auf- trag, Dienstleistungen in denjenigen Aufgabenbereichen zu erbringen, die gestützt auf das BBG den Kantonen übertragen sind. Es erbringt diejenigen Leistungen, bei denen sich eigene kantonale Lösungen als ungeeignet bzw. als zu aufwendig erweisen. Das Budget des SDBB wird von der Plenarversammlung der EDK genehmigt. Der Anteil der ein- zelnen Kantone berechnet sich dabei nach einem festen Verteilschlüssel (Bevölkerungsanteil des jeweiligen Kantons im Verhältnis zur Gesamt- bevölkerung und bei den Qualifikationsverfahren Anteil Lernende im jeweiligen Kanton im Verhältnis zur Summe der Lernenden in der Schweiz). Vor diesem Hintergrund besteht seitens des Kantons Zürich kein Handlungsspielraum bezüglich Höhe und Zeitpunkt der Vornah- me der Ausgabe, weshalb es sich im Sinne von § 37 Abs. 1 des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung vom 9. Januar 2006 um eine gebundene Ausgabe handelt.

Dispositiv

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für den Beitrag 2011 an das Schweizerische Dienstleistungszent- rum Berufsbildung / Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung (SDBB) wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 1 128 593 zulasten der Erfolgs- rechnung der Leistungsgruppen Nr. 7000, Bildungsverwaltung, Nr. 7306, Berufsbildung, und Nr. 7502, Berufs- und Studienberatung, bewilligt.

II. Für die Beiträge 2012–2015 an das SDBB von jährlich höchstens Fr. 1 400 000 wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 5 600 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppen Nr. 7000, Bildungsverwaltung, Nr. 7306, Berufsbildung, und Nr. 7502, Berufs- und Studienberatung, zugesichert.

III. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Bildungsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi