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Decision

RRB Nr. 153/2019

Statthalteramt Bülach, Amtsdauer 2017-2021, ausserordentliche Stellvertretung, Genehmigung

February 27, 2019German2 min

Source zh.ch

Statthalteramt Bülach, Amtsdauer 2017-2021, ausserordentliche Stellvertretung, Genehmigung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 27. Februar 2019

153. Statthalteramt Bülach (Stellvertretung)

Erwägungen

Gemäss § 11 des Bezirksverwaltungsgesetzes vom 10. März 1985 (LS 173.1) bestimmt die Statthalterin oder der Statthalter mit Genehmigung des Regierungsrates einen oder mehrere Stellvertreter. Die Statthalterinnen und Statthalter ernennen für die jeweilige Amtsdauer ordentliche oder ausserordentliche Stellvertreterinnen oder Stellvertreter. Betreffend das Statthalteramt Bülach wurden für die Amtsdauer 2017– 2021 die Ernennung des Adjunkten Rudolf Angst zum ordentlichen Stellvertreter (RRB Nr. 658/2017), die Ernennungen der Adjunkten Mar- cel May (RRB Nr. 658/2017) und Tobias Bühler (RRB Nr. 867/2018) zu ausserordentlichen Stellvertretern sowie der Bezirksratsschreiberin Jo- hanna Vopat, lic. iur. (RRB Nr. 658/2017), und der juristischen Sekretärin Lindita Peci Neziraj, MLaw (RRB Nr. 501/2018), zu ausserordentlichen Stellvertreterinnen genehmigt. Mit Schreiben vom 19. Februar 2019 teilt die Statthalterin des Bezirks Bülach mit, dass sie Marcel May aufgrund der Beendigung des Arbeits- verhältnisses per 31. März 2019 als ausserordentlichen Stellvertreter ent- lassen werde. Gleichzeitig gibt sie die Ernennung der Adjunktin Manuela Hüssy, MLaw, zur ausserordentlichen Stellvertreterin ab 1. März 2019 für den Rest der Amtsdauer 2017–2021 bekannt. Die Statthalterin ersucht um Genehmigung der Ernennung von Ma- nuela Hüssy zur ausserordentlichen Stellvertreterin. Aufgrund der Aus- bildung als Juristin, der bisherigen beruf‌lichen Erfahrungen und der bis- herigen Tätigkeit im Statthalteramt Bülach darf vorausgesetzt werden, dass Manuela Hüssy die ausserordentliche Stellvertretung der Statthal- terin gewährleistet. Die Ernennung kann demnach genehmigt werden.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Die von der Statthalterin des Bezirks Bülach für den Rest der Amts- dauer 2017–2021 vorgenommene Ernennung von Manuela Hüssy, MLaw, Adjunktin, zur ausserordentlichen Stellvertreterin für die Geschäfte der Statthalterin sowie die Entlassung von Marcel May, Adjunkt, als ausser- ordentlicher Stellvertreter werden genehmigt.

II. Mitteilung an Manuela Hüssy und Marcel May (Versand des Dis- positivs durch die Direktion der Justiz und des Innern), das Statthalter- amt Bülach sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

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