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Decision

RRB Nr. 1539/2011

Anfrage Michael Zeugin, Winterthur, betreffend Segments Berichterstattung Atomstrom AXPO, Beantwortung

December 13, 2011German4 min

Source zh.ch

Anfrage Michael Zeugin, Winterthur, betreffend Segments Berichterstattung Atomstrom AXPO, Beantwortung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 260/2011

Sitzung vom 13. Dezember 2011

1539. Anfrage (Segments Berichterstattung Atomstrom AXPO) Kantonsrat Michael Zeugin, Winterthur, hat am 19. September 2011 folgende Anfrage eingereicht: Die Axpo ist eine eigenständige Aktiengesellschaft, an der sowohl der Kanton Zürich wie auch das EKZ massgeblich beteiligt sind. Die Axpo rapportiert gemäss Finanzbericht nach IFRS (International Fi- nancial Reporting Systems). IFRS schreibt vor, dass unter gewissen Vo- raussetzungen eine Segments-Berichterstattung erfolgen muss. IFRS 8 «Operating Segments»: «An entity shall report separately information about an operating segment that meets any of the following quantitative thresholds: 1. Its reported revenue, including both sales to external customers and intersegment sales or transfers, is 10 per cent or more of the combined revenue, internal and external, of all operating segments.

Erwägungen

2. The absolute amount of its reported profit or loss is 10 per cent or more of the greater, in absolute amount, of (i) the combined reported profit of all operating segments that did not report a loss and (ii) the combined reported loss of all operating segments that reported a loss.

3. Its assets are 10 per cent more of the combined assets of all operating segments.» Die Axpo hat 2009/2010 gemäss Geschäftsbericht (Seite 23) 67 638 Mio. kWh beschafft. Die nukleare Strombeschaffung war 21 384, also 31,6%. Daraus kann die Vermutung abgeleitet werden, dass die Kernenergie auch finanziell, sei es in Form von Umsatz, Gewinn oder Aktiven, mehr als 10% ausmacht und damit gemäss IFRS als separates Segment mit Detailfinanzzahlen auszuweisen wäre. Dies scheint jedoch nicht der Fall zu sein. Dabei wäre das Ziel dieser Bestimmung klar: Transparenz über die Geschäftstätigkeiten einer Firma zu schaffen. Dazu stellen sich folgende Fragen:

1. Ist sich der Regierungsrat dieser Sachlage bewusst? Und ist er auch der Ansicht, dass die Axpo diese Segments-Berichterstattung führen sollte?

2. Welche Massnahmen plant der Regierungsrat als Aktionär und Mitglied des Verwaltungsrats (Organhaftung) um für eine korrekte Rapportierung und damit für mehr Transparenz im Atomstrom- geschäft der Axpo zu sorgen?

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage Michael Zeugin, Winterthur, wird wie folgt beantwortet: Die International Financial Reporting Standards (IFRS) sind inter- nationale Rechnungslegungsvorschriften für Unternehmen. IFRS 8 regeln die Segmentberichterstattung. Sie stellen bei der Beurteilung, ob ein Segment als operatives Segment gilt, auf die internen Führungs- strukturen ab. Die Segmentinformationen sind demnach gleich zu strukturieren, wie dies für interne Berichterstattungen der Fall ist. Die Segmente haben sich nach der tatsächlich vorherrschenden Organisa- tionsstruktur der Gesellschaft zu richten. Ein Geschäftssegment stellt dabei einen Unternehmensbestandteil dar, dessen Geschäftstätigkeit Umsatzerlöse erwirtschaftet und Aufwendungen verursacht, dessen Betriebsergebnis regelmässig von einer verantwortlichen Unterneh- mensinstanz bzw. dem sogenannten Hauptentscheidungsträger («chief operating decision maker») überprüft wird und der als Grundlage für die Zuteilung von Finanzmitteln dient. Für dieses Geschäftssegment sind eigenständige Finanzinformationen verfügbar. Ein gemäss diesen Merkmalen bestimmtes operatives Geschäfts- segment ist dann offenlegungspflichtig, wenn a) der Segmentumsatz 10% oder mehr aller internen und externen Segmentumsätze entspricht, b) der Segmentgewinn 10% oder mehr des gesamten Gewinns aller Segmente, die einen Gewinn ausweisen, entspricht, c) der ausgewiesene Segmentverlust 10% oder mehr des gesamten Ver- lusts aller Segmente, die einen Verlust ausweisen, entspricht, d) die Segmentaktiven 10% oder mehr der gesamten Aktiven aller Segmente entsprechen. In Übereinstimmung mit der Führungsstruktur und der internen Be- richterstattung bestehen die Geschäftssegmente der Axpo Holding AG aus den drei operativ tätigen Unternehmensgruppen Axpo AG, den Centralschweizerischen Kraftwerke AG (CKW) und EGL AG. Dem Hauptentscheidungsträger der Axpo Holding AG sind regelmässig Finanzinformationen zu diesen Segmenten zu unterbreiten. Diese In- formationen dienen als Grundlage für die Zuteilung von Finanzmitteln. Die interne Berichterstattung umfasst hingegen keine Aufteilung von Umsätzen oder Erträgen nach Energiearten.

Die Axpo Holding AG legt in ihrem Geschäftsbericht die von IFRS 8 geforderten Informationen offen. Die interne Berichterstattung an den Hauptentscheidungsträger entspricht dieser Offenlegung. Weiter hat die Revisionsstelle KPMG den Geschäftsbericht und somit auch die Offen- legung zu IFRS 8 gutgeheissen. Die heutige Rapportierung erweist sich somit als korrekt.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungs- rates sowie an die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi