Lexipedia

Decision

RRB Nr. 154/2022

Gemeindewesen, Politische Gemeinde Oberglatt, Gemeindeordnung, Änderung, Genehmigung

February 2, 2022German2 min

Source zh.ch

Gemeindewesen, Politische Gemeinde Oberglatt, Gemeindeordnung, Änderung, Genehmigung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 2. Februar 2022

154. Gemeindeordnung (Politische Gemeinde Oberglatt)

Erwägungen

1. Gemäss Art. 89 Abs. 1 der Kantonsverfassung (KV, LS 101) regeln die politischen Gemeinden und die Schulgemeinden ihre Organisation und die Zuständigkeit ihrer Organe in der Gemeindeordnung. Die Ge- meindeordnung bedarf der Genehmigung des Regierungsrates. Er prüft sie auf ihre Rechtmässigkeit (Art. 89 Abs. 3 KV). Diese Genehmigung hat konstitutive Wirkung, d. h., das Inkrafttreten der Gemeindeordnung setzt die Genehmigung des Regierungsrates voraus (vgl. § 4 Abs. 1 Gemeinde- gesetz [LS 131.1]). Allfällige Mängel werden durch die Genehmigung nicht geheilt.

2. Die Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde Oberglatt haben anlässlich der Urnenabstimmung vom 28. November 2021 die Teilrevision der Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Oberglatt beschlossen. Der Gemeinderat bestimmt das Datum des Inkrafttretens der Änderung der Gemeindeordnung. Die Änderung umfasst im Wesentlichen die Ab- schaffung des mittelfristigen Ausgleichs, die Änderung des Wahlverfah- rens für Erneuerungswahlen, die Delegierbarkeit der Finanzbefugnisse des Gemeinderates, die Umwandlung von Bau-, Werk- und Grundsteuer- kommission als eigenständige Kommissionen in unterstellte Kommissio- nen sowie die Abschaffung der Liegenschaftenkommission.

3. Die geänderten Bestimmungen geben zu keinen Bemerkungen An- lass und sind deshalb zu genehmigen.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Die von den Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde Oberglatt am 28. November 2021 beschlossene Änderung der Gemeindeordnung wird genehmigt.

II. Mitteilung an den Gemeinderat Oberglatt, Abteilung Präsidiales, Rümlangstrasse 8, 8154 Oberglatt, den Bezirksrat Dielsdorf, Geissacker- strasse 24, 8157 Dielsdorf, sowie an die Bildungsdirektion und die Direk- tion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli