RRB Nr. 1543/2021
Kantonales Programm «Prävention und Gesundheitsförderung im Alter» 2022–2025, gebundene Ausgabe
December 15, 2021German8 min
Source zh.ch
Kantonales Programm «Prävention und Gesundheitsförderung im Alter» 2022–2025, gebundene Ausgabe
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 15. Dezember 2021
1543. Kantonales Programm «Prävention und Gesundheits- förderung im Alter» 2022–2025, gebundene Ausgabe
A. Ausgangslage Der demografische Wandel mit der damit verbundenen Erhöhung der Lebenserwartung sowie der Rückgang der Geburten stellen insbe- sondere das Gesundheitswesen vor grosse Herausforderungen. Die Zahl der chronischen Gesundheitsprobleme nimmt mit dem Älterwerden zu. Der grösste Teil der Krankheitslast der älteren Bevölkerung wird durch nichtübertragbare Krankheiten, die oft chronisch und kostenintensiv sind, verursacht. Zudem steigt das Sturzrisiko besonders bei über 75- Jährigen deutlich an. Weitere relevante Beeinträchtigungen im Alter sind psychische Erkrankungen. Diese gehen oft mit bestehenden körperli- chen Erkrankungen einher. Aufgrund kritischer Lebensereignisse wie Trennung, Todesfälle oder funktioneller Einschränkungen sind ältere Menschen zudem besonders gefährdet, in die soziale Isolation zu geraten und zu vereinsamen. Der Grad der sozialen Integration nimmt daher mit dem Alter zunehmend ab. Mit Massnahmen zur Prävention und Gesundheitsförderung im Alter lassen sich der Zeitpunkt des Eintritts chronischer Erkrankungen ver- zögern, Stürze verhindern und die Lebensqualität im Alter steigern. Auf internationaler Ebene hat die Weltgesundheitsorganisation das laufende Jahrzehnt als das UNO-Jahrzehnt des gesunden Alterns erklärt. Auf nationaler Ebene ist das gesunde Altern ein wichtiger Schwerpunkt in der Strategie des Bundesrates Gesundheit2030. Bei der Förderung des gesunden Alterns geht es darum, auf Verhaltens- und Verhältnisebene die funktionalen Fähigkeiten älterer Menschen zu erhalten und zu fördern. Dafür ist auch eine multisektorale Zusammenarbeit notwendig. Präventive Massnahmen können einen wichtigen Beitrag leisten, da- mit die ältere Bevölkerung bei guter Lebensqualität lange selbstständig zu Hause leben kann. Damit können die Kosten im Sozial- und Gesund- heitsbereich erheblich verringert werden. Mit Massnahmen zur Bewe- gungsförderung und Sturzprävention im Alter können die Gesundheit und Selbstständigkeit älterer Menschen stark verbessert werden. Psychi- sche Erkrankungen, wie beispielsweise Depression oder Angststörungen, lassen sich durch angemessene Behandlung, regelmässige Bewegung und Förderung der sozialen Teilhabe nachweislich positiv beeinflussen.
Im Kanton Zürich kommen den Gemeinden und den verschiedenen kantonsweit tätigen Gesundheitsligen in der Umsetzung von präventiven und gesundheitsfördernden Angeboten im Alter eine wichtige Rolle zu. Daher hat der Kanton Zürich 2019 ein kantonales Programm zur Prä- vention und Gesundheitsförderung im Alter lanciert, das diese Aktivitä- ten verstärkt und zusätzliche Wirkung erzielt. Der Kanton beteiligte sich an den Kosten des zwischen 2019 und 2021 laufenden Programms mit Fr. 1 035 000 (RRB Nr. 1235/2018). Aufgrund der positiven Erfahrungen soll das Programm in den Jahren 2022–2025 fortgesetzt werden. Im Nach- folgeprogramm sollen die Aktivitäten noch stärker den Bedürfnissen der verschiedenen Akteure der Altersarbeit angepasst werden.
B. Programminhalte In den nächsten vier Jahren sollen Massnahmen zur Förderung der physischen und psychischen Gesundheit im Alter in einem kantonalen Programm gebündelt sowie die Gemeinden und weitere Akteure in ihren Aufgaben beratend und koordinativ unterstützt werden. Die zweite Pro- grammphase 2022–2025 sieht analog zur ersten Programmphase folgende Themenbereiche vor: – Bewegungsförderung – Sturzprävention (einschliesslich Interventionen für Risikopopulatio- nen) – Förderung der psychischen Gesundheit mit Fokus auf die soziale Teil- habe – Förderung einer ausgewogenen Ernährung In folgenden vier Handlungsfeldern sind Massnahmen geplant:
1. Beratung und Support der Gemeinden zur Optimierung des materiel- len, strukturellen und sozialen Umfeldes sowie zur Entwicklung und Umsetzung von bedarfsgerechten Angeboten
2. Vernetzung und Koordination der relevanten Akteure in den verschie- denen Themenbereichen und Förderung der multisektoralen Zusam- menarbeit
3. I nformation und Sensibilisierung der älteren Bevölkerung und der betreuenden Angehörigen sowie Fortbildung von Multiplikatoren und Freiwilligen
4. Unterstützungsangebote zur Ressourcenstärkung Um nachhaltige Ergebnisse in der Gesundheitsförderung und Präven- tion im Alter zu erreichen, sollen Massnahmen, die sich bewährt haben, weitergeführt werden. Zusätzlich sollen Angebote zur Stärkung betreu- ender Angehöriger, strukturelle und generationenübergreifende Massnah- men sowie Massnahmen zur Förderung der sozialen Teilhabe und ausge- wogenen Ernährung weiterentwickelt werden. Die Angebote werden
möglichst in bestehenden Strukturen von Gemeinden und Organisatio- nen verankert und mit anderen Aktivitäten innerhalb und ausserhalb des Kantons koordiniert. Im kantonalen Programm soll der Sturzprävention, insbesondere auch im Bereich der Gesundheitsversorgung, ein besonde- res Gewicht zukommen. Zielgruppe der Massnahmen sind – neben der Bevölkerung in der Le- bensphase 65+ und ihren betreuenden Angehörigen – Schlüsselpersonen aus dem Gesundheits- und Sozialbereich, Gemeindebehörden und Ver- waltungsfachpersonen in Gemeinden und im Kanton. Ein besonderer Fo- kus liegt auf den benachteiligten und gefährdeten älteren Menschen und ihrem Umfeld.
C. Programmorganisation Das Institut für Epidemiologie, Biostatistik und Prävention (EBPI) hat mit Unterstützung der Gesundheitsdirektion bei der Stiftung Ge- sundheitsförderung Schweiz im Juni 2020 ein Gesuch um Mitfinanzie- rung des geplanten kantonalen Programms eingereicht. Mit Schreiben vom 30. September 2021 teilte die Stiftung mit, dass sie die Angebote des Kantons Zürich in den Jahren 2022–2025 mit insgesamt 1,1 Mio. Fran- ken unterstützen werde. Die Gesundheitsdirektion wird einen entspre- chenden Vertrag mit der Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz ab- schliessen. Der Vertrag wird die Verpflichtungen der Vertragsparteien, aber auch die fachliche Beratung durch die Stiftung, die Meilensteine für die Auszahlung der zugesicherten Mittel, die inhaltlichen und orga- nisatorischen Leistungen des Kantons und die Kommunikation nach aussen regeln. Das EBPI bzw. dessen Abteilung Prävention und Gesund- heitsförderung Kanton Zürich wird aufgrund seiner Fachkompetenzen durch die Gesundheitsdirektion mit der Gesamtkoordination des Pro- gramms, der Vernetzung der kantonalen Akteure untereinander, der Rechnungsführung und der Berichterstattung an den Kanton und die Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz beauftragt werden.
D. Finanzierung Der Aufwand für das Programm «Prävention und Gesundheitsförde- rung im Alter» 2022–2025 beläuft auf insgesamt Fr. 2 444 800 (Programm 2019–2021: Fr. 1 860 000) und jährlich auf Fr. 611 200 (Programm 2019– 2021: durchschnittlich Fr. 620 000 pro Jahr). In diesen Kosten einge- schlossen ist der Personalaufwand für die Koordination und die Vernet- zung der Massnahmen. Die Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz wird davon wie erwähnt Fr. 1 100 000 übernehmen. Für den Kanton verbleibt somit ein Aufwand von insgesamt Fr. 1 344 800 (Programm 2019–2021: Fr. 1 035 000) bzw. von jährlich Fr. 336 200 (Programm 2019–2021: durch- schnittlich Fr. 345 000).
Mit diesen Mitteln sollen folgende Leistungen finanziert werden: Tabelle 1: Leistungen des Programms «Prävention und Gesundheits- förderung im Alter» 2022–2025 und ihre Finanzierung Angebote Budgetierte Kosten in Franken 2022 2023 2024 2025 Total
1. Programmmanagement 215 500 215 500 215 500 215 500 862 000
2. Evaluation/Monitoring 40 000 30 000 30 000 30 000 130 000
3. Massnahmen auf den 4 Ebenen 352 700 359 200 358 200 358 200 1 428 300
3.1 Intervention 218 900 227 100 255 300 259 500 960 800 3.2 Policy 500 500 500 500 2 000
3.3 Vernetzung 8 000 10 000 10 000 10 000 38 000
3.4 Öffentlichkeitsarbeit 125 300 121 600 92 400 88 200 427 500
4. Übergeordnetes und Reserve 3 000 6 500 7 500 7 500 24 500 Total 611 200 611 200 611 200 611 200 2 444 800
Finanzierungsplan 2022 2023 2024 2025 2022–2025 Stiftung Gesundheitsförderung 275 000 275 000 275 000 275 000 1 100 000 Schweiz Gesundheitsdirektion 336 200 336 200 336 200 336 200 1 344 800 Total 611 200 611 200 611 200 611 200 2 444 800
Ein allfälliger Überschuss Ende 2025 wird das EBPI entsprechend den Anteilen des Kantons und der Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz rückvergüten. Der Beitrag des Kantons zur Unterstützung der Programmangebote wird gestützt auf § 46 des Gesundheitsgesetzes (LS 810.1) ausgerichtet und stellt eine gebundene Ausgabe dar. Gemäss dieser Bestimmung unterstützt der Kanton Massnahmen zur Verbesserung der Gesundheit der Bevölkerung (Gesundheitsförderung) und der Verhütung, Früherken- nung und Früherfassung von Krankheiten (Prävention). Er kann zu die- sem Zweck eigene Massnahmen treffen oder Massnahmen Dritter bis zu 100% subventionieren. Unter dem Vorbehalt, dass der Beitrag der Stiftung Gesundheitsför- derung Schweiz vertraglich zugesichert wird, ist deshalb eine gebundene Ausgabe von insgesamt Fr. 1 344 800 zu bewilligen. Der Personalbedarf bleibt unverändert und es fallen keine betrieblichen Folgekosten an. Der Betrag geht zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 6200, Prävention und Gesundheitsförderung. Er ist im Konsolidierten Entwick lungs- und Finanzplan 2022–2025 eingestellt und gemäss den Angaben in Tabelle 1 auf die Planjahre 2022–2025 verteilt.
Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat: I. Zur Finanzierung der geplanten Angebote des kantonalen Pro- gramms «Prävention und Gesundheitsförderung im Alter» 2022–2025 wird unter dem Vorbehalt, dass die Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz einen Beitrag von Fr. 1 100 000 vertraglich zusichert, eine gebundene Aus- gabe von Fr. 1 344 800 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 6200, Prävention und Gesundheitsförderung, bewilligt. II. Mitteilung an das Institut für Epidemiologie, Biostatistik und Prä- vention der Universität Zürich, Hirschengraben 84, 8001 Zürich, sowie an die Finanzdirektion und die Gesundheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli