RRB Nr. 157/2025
Rückforderung von Versorgertaxen, Gemeinde Obfelden, Vereinbarung, Genehmigung
February 26, 2025German2 min
Source zh.ch
Rückforderung von Versorgertaxen, Gemeinde Obfelden, Vereinbarung, Genehmigung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 26. Februar 2025
157. Rückerstattung von Versorgertaxen, Gemeinde Obfelden (Vereinbarung, Genehmigung)
Erwägungen
A. Ausgangslage Mit Beschluss Nr. 519/2023 ermächtigte der Regierungsrat die Bildungs- direktion, bei der Abwicklung der Rückerstattung von Versorgertaxen an Gemeinden mit diesen Vergleiche abzuschliessen. Gleichzeitig ver- pflichtete der Regierungsrat die Bildungsdirektion, bei Verpflichtungen des Kantons aus einem Vergleich von mehr als 1 Mio. Franken diesen dem Regierungsrat gestützt auf § 47 Abs. 1 lit. b der Finanzcontrolling- verordnung vom 5. März 2008 (LS 611.2) zur Genehmigung zu unter- breiten.
B. Gemeinde Obfelden Die Gemeinde Obfelden hat dem Amt für Jugend und Berufsbera- tung (AJB) ihre Forderung auf Rückerstattung von Versorgertaxen unter Wahrung der Verjährungsfristen rechtzeitig und vollständig do- kumentiert eingereicht. Das AJB hat die Forderung geprüft und die Rückerstattungssumme zusammen mit der Gemeinde bereinigt. Die Kontrolle durch die Bildungsdirektion hat ergeben, dass gestützt auf die Bereinigung eine Vereinbarung mit der Gemeinde Obfelden abgeschlos- sen werden kann. Die der Gemeinde Obfelden zurückzuerstattende Summe beträgt Fr. 1 431 871.56. Sie wird der Gemeinde vom AJB innert 30 Tagen nach Genehmigung der Vereinbarung ausbezahlt. Hinzu kom- men Fr. 221 789.95 für von Eltern und Jugendlichen geleistete Beiträge, die das AJB der Gemeinde zusätzlich ausbezahlt, sobald diese den Eltern und Jugendlichen ihre Beiträge zurückerstattet hat. Die vorlie- gende Vereinbarung zwischen der Bildungsdirektion und der Gemeinde Obfelden vom 13. Januar 2025 ist zu genehmigen.
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Vereinbarung der Bildungsdirektion mit der Gemeinde Obfel- den über die Rückerstattung von Versorgertaxen vom 13. Januar 2025 wird genehmigt.
II. Mitteilung an die Finanzdirektion und an die Bildungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli