RRB Nr. 16/2010
Gemeindewesen, Zweckverband Abwasserverbund Embrachertal, neue Statuten, Genehmigung
January 13, 2010German2 min
Source zh.ch
Gemeindewesen, Zweckverband Abwasserverbund Embrachertal, neue Statuten, Genehmigung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 13. Januar 2010
16. Gemeindewesen (Zweckverband Abwasserverbund Embrachertal)
Erwägungen
1. Nach Art. 92 der Kantonsverfassung (KV) und § 7 des Gemeinde- gesetzes können sich Gemeinden zur gemeinsamen Erfüllung einer oder mehrerer Aufgaben zu Zweckverbänden zusammenschliessen. Gemäss Art. 92 Abs. 4 KV bedürfen die Statuten der Zweckverbände der Genehmigung des Regierungsrates (Satz 1); dieser prüft sie auf ihre Rechtmässigkeit (Satz 2). Die Genehmigung durch den Regierungsrat ist als nachträgliche Überprüfung zu verstehen und deshalb in ihrer Wirkung nicht konstitutiv. Allfällige Mängel der Zweckverbandssta- tuten werden durch die Genehmigung nicht geheilt.
2. Die Politischen Gemeinden Embrach, Freienstein-Teufen, Lufin- gen, Oberembrach und Rorbas bilden zusammen seit 1980 einen Zweck- verband für den gemeinsamen Betrieb einer Abwasserreinigungsanlage (RRB Nr. 4581/1980). Aufgrund der verfassungsrechtlichen Vorgabe, Zweckverbände demokratisch zu organisieren, sind die Gemeinden übereingekommen, die Zweckverbandsstatuten einer Revision zu unter- ziehen. Zwischen dem 12. und 25. Juni 2009 haben die Stimmberechtig- ten der fünf Verbandsgemeinden den neuen Statuten zugestimmt. Der Bezirksrat Bülach hat bestätigt, dass gegen die Gemeindebeschlüsse keine Rechtsmittel ergriffen wurden.
3. Bei der vorliegenden Revision handelt es sich um eine Totalrevi- sion. Die revidierten Statuten weisen eine durchgehende Neunumme- rierung der Bestimmungen auf; zudem besagt Art. 46, dass die revidier- ten Statuten die bisherigen Statuten vom 11. Februar 2004 ersetzen. Die Neuerungen umfassen im Wesentlichen Anpassungen an die Kantons- verfassung, insbesondere die Einführung des Initiativrechts und des ob- ligatorischen Finanzreferendums im Verbandsgebiet. Die Statutenbestimmungen geben, soweit ersichtlich, zu keinen recht- lichen Beanstandungen Anlass und sind deshalb zu genehmigen.
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern und der Baudirektion
Dispositiv
beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Statuten des Zweckverbands Abwasserverbund Embrachertal werden genehmigt.
II. Mitteilung an die Abwasserkommission des Abwasserverbunds Embrachertal, Gemeindeverwaltung Rorbas, Kirchgasse 1, 8427 Rorbas, die Gemeinderäte der Politischen Gemeinden Embrach, Dorfstrasse 9, 8424 Embrach, Freienstein-Teufen, Dorfstrasse 7, 8427 Freienstein, Lufingen, Mülistrasse 11, 8426 Lufingen, Oberembrach, Pfungener- strasse 11, 8425 Oberembrach, und Rorbas, Kirchgasse 1, 8427 Rorbas, den Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bülach, sowie an die Baudirektion und die Direktion der Justiz und des Innern .
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi