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Universitätsspital, Pathologietrakt, Zwischensanierung, gebundene Ausgabe

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 17. November 2010

1630. Universitätsspital (Pathologietrakt, Zwischensanierung)

Erwägungen

Das Institut für Klinische Pathologie des Universitätsspitals ist in dem 1946 erstellten sechsgeschossigen Pathologietrakt und einem 1982 er- stellten siebengeschossigen Erweiterungsbau untergebracht. Zu seinen Aufgaben gehört im Wesentlichen die Diagnostik von Gewebestücken (Histopathologie), Körperflüssigkeiten und Sekreten (Zytopathologie), die diagnostische Molekularpathologie (DNA- und RNA-Untersu- chungen), die Durchführung von Autopsien sowie die Forschung, Lehre und Weiterbildung in der Pathologie. Das Institut für Klinische Patho- logie wies in den letzten Jahren eine starke Zunahme der Leistungen auf. Die Anzahl der untersuchten Proben nimmt jährlich um rund 5% zu und liegt zurzeit bei 50 000 pro Jahr. Die Untersuchungsmethoden der Pathologie erfordern den Einsatz grosser Mengen an Formalin, Xylol und Alkohol für die Konservierung der Proben, die Einbettung in Trägersubstanzen und für die Einfärbung. Die genannten Stoffe sind gesundheitsgefährdende Substanzen, die stark reizend und zum Teil krebserregend sind. Beim Umgang mit den Gewebe- und Flüssigkeitsproben besteht zudem Infektionsgefahr durch die Übertragung von Krankheitserregern. Die entsprechenden Arbeiten unterliegen demzufolge hohen Anforderungen an die biolo- gische und chemische Sicherheit. Die Räumlichkeiten der Pathologie weisen heute im Wesentlichen folgende Mängel auf: – Die chemische und biologische Sicherheit ist an den Arbeitsplätzen, an denen mit gefährlichen Substanzen und infektiösen Geweben ge- arbeitet wird, unzureichend. Die zulässigen Grenzwerte für Konzen- tration von Schadstoffen in der Luft werden teilweise überschritten. Es fehlen technische Vorrichtungen wie entlüftete Zuschneide- und Seziertische sowie Schränke und Kapellen. Die Lüftungsanlagen der Pathologie sind zudem kapazitätsmässig unzureichend. – Der bauliche Brandschutz entspricht nicht den Vorschriften. – Viele Arbeitsplätze sind ergonomisch schlecht eingerichtet. Die Be- triebsabläufe werden durch beengte Platzverhältnisse und eine un- günstige Raumaufteilung beeinträchtigt. – Der Sezierraum für infektiöse Verstorbene ist von den Arbeitspro- zessen her ungünstig gelegen und schlecht ausgerüstet.

– Nicht alle Arbeitsplätze, an denen mit Formalin gearbeitet wird, sind an die bestehende Formalinversorgungsanlage angeschlossen. Das Verbrauchsmaterial wird auf offenen Gestellen in den Korridoren gelagert. Es fehlt ein den Anforderungen an die Arbeitsplatzsicher- heit (Feuerschutz, Belüftung) genügender Chemikalienumschlagplatz. – Nicht alle betroffenen Arbeitsplätze sind an die Lösungsmittel- absaugeanlage angeschlossen. Gebrauchtes Formalin wird stattdes- sen in das Industrieabwasser eingeleitet. Die Dekontamination von infektiösem Abwasser ist ungenügend, sie muss auf Natronlauge um- gestellt werden. Mit der Zwischensanierung können die gesetzlichen Anforderungen in den Bereichen Arbeitsplatzsicherheit sowie Personen- und Umwelt- schutz und die Auflagen für eine Zertifizierung der Pathologie nach ISO/IEC 15189 (medizinische Laboratorien) und 17020 (Inspektions- stellen) erfüllt werden. Darüber hinaus werden durch eine neue Raum- aufteilung die Betriebsabläufe verbessert. Im Bereich der sanierten Gebäudeteile kann so ein angemessener Betrieb bis 2025 sichergestellt werden. Zur Erreichung dieser Ziele sind im Wesentlichen folgende Mass- nahmen vorgesehen: Zentrallabor Histopathologie (Geschoss F) – Verbesserung der Raumluftqualität durch Absaugung der Luft über den entsprechenden Arbeitsbereichen, – Verbesserung der Sicherheit durch Einrichtung eines Spritzschutzes an den Zuschneidetischen im Schnellschnitt sowie durch Installation eines Abzuges für die Knochenbandsäge und einer Färbebank, – Verbesserung der Arbeitsabläufe durch räumliche Neuorganisation und neue Möblierung, – Anpassung der Technik im Bereich der Lüftung, der Formalinver- und -entsorgung sowie der Elektroverteilung und der Beleuchtung. Histologielabor Neuropathologie (Geschoss F) – Optimierung der Arbeitsabläufe durch eine räumliche Neuorgani- sation, vor allem durch die Trennung von Forschung und Diagnostik, – Verbesserung der Raumluftqualität und der Sicherheit durch die Installation von belüfteten Zuschneidetischen und einer offenen Färbebank mit Absaugung. Laborräume Zytopathologie (Geschoss E) – Optimierung der Arbeitsabläufe durch eine räumliche Neuorgani- sation, – Verbesserung der Sicherheit durch die Verlegung von Färbe- und Eindeckautomaten in Kapellen.

Labor Elektronenmikroskopie (Geschoss E) – Verbesserung der Sicherheit durch den Einbau von drei neuen Kapel- len und Anschluss an die zentrale Lösungsmittelabsauganlage. Waschküche (Geschoss D) – Einrichtung einer zentralen Waschküche für drei Laborbereiche. Laborräume der Neuropathologie (Geschoss C) – Auslagerung des Sezierraumes für infektiöse Verstorbene in das Geschoss B und Nutzung des frei werdenden Raumes für die Ein- richtung eines weiteren Labors, – Optimierung der Platzverhältnisse, Arbeitsabläufe und Sicherheit durch Modernisierung und Erweiterung der Laborausstattung, Ver- grösserung einer Schleuse und Ersatz sowie Neuinstallation einer Anlage zur Abwasserdekontamination. Zentrale Anlieferung im Innenhof (Geschoss C) – Trennung der Funktionen Anlieferung, Sarglager und Ausgang An- gehörige Verstorbener, – Erstellung eines neuen Warteraumes für Gerichtsmediziner und vor- schriftenkonforme Gestaltung der Büros, – Neugestaltung des zentralen Chemieumschlagplatzes. Sezierräume (Geschoss B) – Modernisierung der Sezierräume und Ausstattung mit höhenverstell- baren Seziertischen mit Absaugung, – Einrichtung des aus dem Geschoss C verlagerten Sezierraumes für infektiöse Verstorbene; Einbau einer Personen- und einer Material- schleuse, – Ersatz der veralteten Video- und Audioanlagen im Demonstrations- raum sowie Verbesserung der Lüftung und Raumakustik. Plastinierung, Sarglager und Tankanlagen (Geschoss A) – Einrichtung eines Raumes für die Plastinierung von Präparaten, – Abbruch überzähliger Kühlzellen; Einrichtung eines Lagers für Spe- zialsärge, – Einrichtung eines Lagerraumes für Natronlauge für die Abwasserde- kontaminierung, – Installation von zwei Stapeltanks für kontaminiertes Abwasser, – Ausbau des Formalinverteilnetzes und Installation eines zusätzlichen Leitungsnetzes zur Sammlung von gebrauchtem Formalin. Neben den genannten einzelnen Massnahmen auf den Geschossen sind weitere gebäudetechnische Sanierungsarbeiten erforderlich. Im bergseitigen Trakt müssen alle Elektroverteilungen und deren Zulei- tungen ersetzt werden. Drei der vier bestehenden Lüftungsanlagen müssen den neuen Brandschutzanforderungen angepasst werden, bei der vierten müssen die Lüftungsgeräte ersetzt werden.

Das Hochbauamt hat durch die Landolt und Haller Architekten AG, Zürich, ein Projekt mit Kostenvoranschlag ausarbeiten lassen. Die Baukosten betragen gemäss Kostenvoranschlag der Architekten vom Juli 2010 Fr. 26 200 000 (Kostenstand 1. April 2010, Genauigkeitsgrad ±10%). Sie setzen sich wie folgt zusammen: in Franken Vorbereitungsarbeiten 1 623 000 Gebäude 13 652 000 Betriebseinrichtung 52 000 Baunebenkosten 4 159 525 Reserve (rund 7%) 1 513 475 Zwischentotal Baukosten 21 000 000 Medizintechnische Apparate 2 334 150 Medizintechnische Einrichtungen und Ausstattung 2 321 350 Ausstattung 544 500 Zwischentotal Medizinische Ausstattungen 5 200 000 Total (einschliesslich MWSt 7,6%) 26 200 000 Die Kosten von Fr. 5 200 000 für medizinische Geräte, Mobiliar und Ausstattung gehen zulasten des Universitätsspitals. Die zu bewilligende Ausgabe vermindert sich damit auf Fr. 21 000 000. Gemäss IPSAS errechnen sich die jährlichen Kapitalfolgekosten wie folgt: Baukosten Kapitalfolgekosten Kontierung Zinsen (3,0%) Abschreibungs- Abschreibung satz % Fr. Fr. % Fr. Konto 5041 1 00000 Hochbauten Rohbau 1 3,1% 648 200 9 700 3% 19 400 Konto 5041 2 00000 Hochbauten Rohbau 2 2,0% 422 900 6 350 3% 12 700 Konto 5041 3 00000 Hochbauten Ausbau 20,5% 4 301 400 64 500 3% 129 000 Konto 5041 4 00000 Hochbauten Installationen 74,4% 15 627 500 234 450 5% 781 400 Total (einschliesslich MWSt 7,6%) 100% 21 000 000 315 000 942 500 Total 21 000 000 1 257 500 Personelle und betriebliche Folgekosten entstehen nicht. Die Abwicklung des Projektes erfolgt gemäss Standardprozess der Immobilienverordnung. Der Regierungsrat hat den Projektantrag mit Beschluss Nr. 1241/2008 genehmigt. Zu jenem Zeitpunkt wurde auf- grund einer ersten Grobkostenschätzung des Betriebes von einem Sanierungsaufwand von 4,5 Mio. Franken ausgegangen. Im Rahmen der

Detailabklärungen zeigte sich jedoch ein weitaus höherer Sanierungs- bedarf als zunächst angenommen. Dieser ist im Wesentlichen auf ver- schärfte Auflagen der Feuerpolizei und der Umweltbehörden der Stadt Zürich und des Kantons zurückzuführen. Für das Vorhaben ist gemäss § 22 des Gesetzes über das Universitäts- spital Zürich (USZG) eine Ausgabe von Fr. 21 000 000 zu bewilligen. Es handelt sich gemäss § 37 des Gesetzes über Controlling und Rechnungs- legung um eine gebundene Ausgabe zur Erneuerung und Anpassung der betriebsnotwendigen Infrastruktur. Die Ausgabe geht zulasten des Kontos 6340.5041, Erneuerungsunterhalt Hochbau. Im Budget 2010 sind für das Vorhaben Fr. 2 000 000 eingestellt. Der restliche Betrag ist im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2011–2014 für 2011 mit 10 Mio. Franken, für 2012 mit 7 Mio. Franken und für 2013 mit 2 Mio. Franken enthalten.

Dispositiv

Auf Antrag der Gesundheitsdirektion und der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die Zwischensanierung des Pathologietraktes des Universitäts- spitals wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 21 000 000 (Kostenstand 1. April 2010) bewilligt. Dieser Betrag erhöht oder vermindert sich ent- sprechend der Entwicklung des Zürcher Baukostenindexes.

II. Die Ausgaben gehen zulasten der Investitionsrechnung der Leis- tungsgruppe Nr. 6300, Somatische Akutversorgung und Rehabilitation.

III. Die Baudirektion wird ermächtigt, die entsprechenden Verträge abzuschliessen.

IV. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Baudirektion und die Gesundheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi

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