RRB Nr. 1640/2008
Gemeindewesen, Zweckband ARA Unteres Furttal, Statuten, Genehmigung
October 29, 2008German2 min
Source zh.ch
Gemeindewesen, Zweckband ARA Unteres Furttal, Statuten, Genehmigung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 29. Oktober 2008
1640. Gemeindewesen (Zweckverband ARA Unteres Furttal)
Erwägungen
1. Nach Art. 92 der Kantonsverfassung (KV) und § 7 des Gemeinde- gesetzes können sich Gemeinden zur gemeinsamen Erfüllung einer oder mehrerer Aufgaben zu Zweckverbänden zusammenschliessen. Gemäss Art. 92 Abs. 4 KV bedürfen die Statuten der Zweckverbände der Genehmigung des Regierungsrates (Satz 1); dieser prüft sie auf ihre Rechtmässigkeit (Satz 2). Die Genehmigung durch den Regierungsrat ist als nachträgliche Überprüfung zu verstehen und deshalb in ihrer Wirkung nicht konstitutiv. Allfällige Mängel der Zweckverbandsstatuten werden durch die Genehmigung nicht geheilt.
2. Die Politischen Gemeinden Boppelsen, Dänikon, Hüttikon und Otel- fingen bilden seit 1974 einen Zweckverband für den Bau und Betrieb einer gemeinsamen Kläranlage (RRB Nr. 1808/1974). Aufgrund der ver- fassungsrechtlichen Vorgabe, Zweckverbände demokratisch zu organi- sieren, sind die Gemeinden übereingekommen, die Zweckverbands- statuten einer Totalrevision zu unterziehen. Am 9., 10., 13. und 18. Juni 2008 haben die vier Verbandsgemeinden den neuen Statuten zugestimmt. Der Bezirksrat Dielsdorf hat bestätigt, dass gegen die Gemeindebe- schlüsse keine Rechtsmittel ergriffen wurden. Die Neuerungen umfassen im Wesentlichen die demokratische Aus- gestaltung der Zweckverbandsstatuten. Die ARA-Kommission besteht neu aus je einem Vertreter der Verbandsgemeinden und die Rech- nungsprüfungskommission aus je einem Mitglied der Rechnungsprü- fungskommissionen der Verbandsgemeinden. Im Weiteren werden die Finanzbefugnisse der Verbandsorgane neu geordnet sowie die Statuten redaktionell neu gefasst. Die Neuerungen geben zu keinen rechtlichen Beanstandungen Anlass und sind deshalb zu genehmigen.
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern und der Baudirek- tion
Dispositiv
beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Statuten des Zweckverbands ARA Unteres Furttal werden genehmigt.
II. Mitteilung an die ARA-Kommission Zweckverband ARA Unteres Furttal, Gemeindeverwaltung Otelfingen, Vorderdorfstrasse 40, 8112 Otelfingen, die Gemeinderäte der Politischen Gemeinden Boppelsen, 8113 Boppelsen, Dänikon, 8114 Dänikon, Hüttikon, 8115 Hüttikon,
Otelfingen, 8112 Otelfingen, den Bezirksrat Dielsdorf, Geissacker- strasse 24, 8157 Dielsdorf, sowie an die Direktion der Justiz und des Innern und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi