Verordnungen zu Bewirtschaftungsmassnahmen im Strombereich, Schreiben an das WBF
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 14. Dezember 2022
1661. Verordnungen zu Bewirtschaftungsmassnahmen im Strom-
Erwägungen
bereich (Vernehmlassung) Mit Schreiben vom 23. November 2022 hat das Eidgenössische Departe- ment für Wirtschaft, Bildung und Forschung Entwürfe zu folgenden Verordnungen im Strombereich zur Vernehmlassung unterbreitet: Ver- ordnung über Beschränkungen und Verbote der Verwendung elektri- scher Energie, Verordnung über die Sofortkontingentierung elektri- scher Energie, Verordnung über die Kontingentierung elektrischer Energie, Verordnung über die Abschaltung von Stromnetzen zur Si- cherstellung der Elektrizitätsversorgung sowie Verordnung über die Änderung einer Bestimmung des Landesversorgungsgesetzes. Gemäss Art. 31 des Landesversorgungsgesetzes vom 17. Juni 2016 (LVG, SR 531) kann der Bundesrat im Falle einer unmittelbar drohen- den oder bereits bestehenden schweren Mangellage zeitlich begrenzte wirtschaftliche Interventionsmassnahmen ergreifen, um die Versor- gung mit lebenswichtigen Gütern sicherzustellen. In den Verordnungen sollen Interventionsmassnahmen gestützt auf Art. 31 LVG geregelt werden. Im Falle einer Strommangellage, die für diesen Winter angesichts der geopolitischen Lage nicht ausgeschlossen werden kann, würden die Verordnungsentwürfe an die aktuelle Situation angepasst und erst dann in Kraft gesetzt. Der Umfang der Massnahmen soll stets an die Schwere der Mangellage angepasst werden. Je nach Verlauf der Man- gellage ist auch eine gestaffelte Umsetzung von Massnahmen möglich. Die von der Konferenz Kantonaler Energiedirektoren unter Einbe- zug der Konferenz Kantonaler Volkswirtschaftsdirektorinnen und Volkswirtschaftsdirektoren, der Bau-, Planungs- und Umweltdirekto- ren-Konferenz, der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorin- nen und -direktoren, der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizei- direktorinnen und -direktoren, der Regierungskonferenz Militär, Zi- vilschutz und Feuerwehr, der Konferenz der kantonalen Sozialdirekto- rinnen und Sozialdirektoren und der Konferenz der kantonalen Landwirtschaftsdirektoren erarbeitete Stellungnahme vom 2. Dezem- ber 2022 zu den Verordnungsentwürfen legt den Schwerpunkt auf die Rolle der Kantone bei der Umsetzung und kann unterstützt werden. Aus Sicht des Kantons sind jedoch noch weitere Punkte zu berücksich- tigen.
Der Kanton wäre bei einer Inkraftsetzung der zur Vernehmlassung stehenden Verordnungen in seiner Rolle als Grossverbraucher (bei Kontingentierungen) bzw. in seiner Rolle als Stromkonsument im All- gemeinen (bei Beschränkungen und Verboten der Stromverwendung sowie bei Netzabschaltungen) unmittelbar betroffen. Je nach Ausmass der Einschränkungen hätten diese direkte Auswirkungen auf die Leis- tungserbringung. Weiter kämen dem Kanton im Falle von Beschränkungen und Ver- boten der Stromverwendung Vollzugsaufgaben (Überwachung und Kontrolle) sowie – insbesondere bei Netzabschaltungen – Aufgaben des Bevölkerungsschutzes zu.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Schreiben an das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bil- dung und Forschung, unter Beilage des Antwortformulars (Zustell adresse: Bundesamt für Wirtschaftliche Landesversorgung, 3003 Bern; Zustellung auch per E-Mail als PDF- und Word-Version an energie@ bwl.admin.ch): Mit Schreiben vom 23. November 2022 haben Sie uns eingeladen, zu folgenden Verordnungen im Strombereich Stellung zu nehmen: Verord- nung über Beschränkungen und Verbote der Verwendung elektrischer Energie, Verordnung über die Sofortkontingentierung elektrischer Energie, Verordnung über die Kontingentierung elektrischer Energie, Verordnung über die Abschaltung von Stromnetzen zur Sicherstellung der Elektrizitätsversorgung und Verordnung über die Änderung einer Bestimmung des Landesversorgungsgesetzes. Wir danken Ihnen für diese Gelegenheit sowie für die den Kantonen um zwei Tage erstreckte Frist zur Stellungnahme und äussern uns wie folgt:
Unterstützung der Stellungnahme der Konferenz Kantonaler Energiedirektoren Wir unterstützen die Stellungnahme der Konferenz Kantonaler Energiedirektoren (EnDK) vom 2. Dezember 2022, die unter Einbezug der Konferenz Kantonaler Volkswirtschaftsdirektorinnen und Volks- wirtschaftsdirektoren, der Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren- Konferenz, der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren, der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizei
direktorinnen und -direktoren, der Regierungskonferenz Militär, Zi- vilschutz und Feuerwehr, der Konferenz der kantonalen Sozialdirekto- rinnen und Sozialdirektoren und der Konferenz der kantonalen Land- wirtschaftsdirektoren erarbeitet wurde.
Ergänzende Anträge und Bemerkungen Aus Sicht des Kantons Zürich sind als Ergänzung zur Stellungnah- me der EnDK weitere grundsätzliche Punkte zu berücksichtigen. Zu- dem verweisen wir auf das ausgefüllte Antwortformular mit unseren Anträgen zu einzelnen Bestimmungen der Verordnungen.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Regierungsrates sowie an die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli