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RRB Nr. 184/2020

Gesetz über die Information und den Datenschutz, Anpassung an die europäische Datenschutzreform, Inkraftsetzung

March 4, 2020German2 min

Source zh.ch

Gesetz über die Information und den Datenschutz, Anpassung an die europäische Datenschutzreform, Inkraftsetzung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 4. März 2020

184. Gesetz über die Information und den Datenschutz

Erwägungen

(Änderung vom 25. November 2019; Anpassung an die europäische Datenschutzreform; Inkraftsetzung) Der Kantonsrat beschloss am 25. November 2019 eine Änderung des Ge- setzes über die Information und den Datenschutz (LS 170.4; Anpassung an die europäische Datenschutzreform; ABl 2019-11-29). Mit Verfügung vom 4. Februar 2020 stellte die Direktion der Justiz und des Innern fest, dass gegen diesen Beschluss kein Referendum ergriffen wurde (ABl 2020-02-07). Da keine ausführenden Regelungen notwendig sind, kann die Gesetzesänderung ohne Verzug in Kraft gesetzt werden.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Änderung vom 25. November 2019 des Gesetzes über die Infor- mation und den Datenschutz vom 12. Februar 2007 wird auf den 1. Juni 2020 in Kraft gesetzt. Wird ein Rechtsmittel ergriffen, wird über die In- kraftsetzung erneut entschieden.

II. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Veröffentli- chung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Be- schwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

III. Veröffentlichung dieses Beschlusses und der Begründung im Amts- blatt sowie von Dispositiv I Satz 1 in der Gesetzessammlung.

IV. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli