Gemeindewesen, Zweckverband Friedhof Bassersdorf-Nürensdorf, Auflösung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 7. März 2018
187. Gemeindewesen (Zweckverband Friedhof Bassersdorf-Nürensdorf)
Erwägungen
1. Die Politischen Gemeinden Bassersdorf und Nürensdorf bildeten unter dem Namen «Zweckverband Friedhof Bassersdorf-Nürensdorf» seit 1956 einen Zweckverband für den Betrieb des gemeinsamen Friedhofs in Bassersdorf und die Besorgung des Bestattungswesens (RRB Nr. 3577/ 1956). Im Hinblick auf das Inkrafttreten des Gemeindegesetzes vom 20. April 2015 (LS 131.1) und die damit einhergehenden zahlreichen Änderungen für den Zweckverband beantragte die Friedhofkommission den Gemeinde- räten der Verbandsgemeinden Bassersdorf und Nürensdorf die Auflösung des Zweckverbandes und die Neuregelung der Zusammenarbeit der bei- den Gemeinden in einem Anschlussvertrag. Die Gemeinderäte folgten dem Antrag und beantragten ihrerseits den Gemeindeversammlungen, den Zweckverband aufzuheben. Die Gemeindeversammlungen der beiden Verbandsgemeinden stimmten der Vorlage am 22. November und am 14. De- zember 2017 zu. Der Bezirksrat Bülach hat bestätigt, dass gegen die Be- schlüsse keine Rechtsmittel eingingen. Mit Schreiben vom 1. Februar 2018 ersuchte die Politische Gemeinde Bassersdorf den Regierungsrat um Kenntnisnahme der Auflösung des Zweckverbandes.
2. Die Auflösung des Zweckverbandes Friedhof Bassersdorf-Nürens- dorf gibt zu keinen Bemerkungen Anlass und ist deshalb zur Kenntnis zu nehmen. Die Akten des Zweckverbandes sind von der Sitzgemeinde Bas sersdorf ins Gemeindearchiv überzuführen. Die Aufbewahrung hat sich nach dem Archivgesetz zu richten.
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern und der Gesundheitsdirektion
Dispositiv
beschliesst der Regierungsrat:
I. Von der Auflösung des aus den Politischen Gemeinden Bassersdorf und Nürensdorf bestehenden Zweckverbandes Friedhof Bassersdorf-Nü- rensdorf auf den 31. Dezember 2017 wird Kenntnis genommen.
II. Die Akten des Zweckverbandes sind von der Sitzgemeinde Bassers- dorf ins Gemeindearchiv überzuführen. Die Aufbewahrung richtet sich nach dem Archivgesetz.
III. Mitteilung an die Gemeinderäte der Politischen Gemeinde Bassers- dorf, Karl-Hügin-Platz, Postfach, 8303 Bassersdorf, und Nürensdorf, Ge- meindeverwaltung, Kanzleistrasse 2, 8309 Nürensdorf, den Bezirksrat Bü- lach, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bülach, sowie an die Gesundheitsdirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli