RRB Nr. 19/2023
Kulturförderung, Kulturpreis des Kantons Zürich 2023, Verleihung
January 11, 2023German4 min
Source zh.ch
Kulturförderung, Kulturpreis des Kantons Zürich 2023, Verleihung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 11. Januar 2023
19. Kulturförderung (Verleihung des Kulturpreises
Erwägungen
des Kantons Zürich 2023) Der Kanton Zürich verleiht jährlich einen mit Fr. 50 000 dotierten Kultur- preis an Kunstschaffende oder Kulturinitiativen, die ein Werk von aus- gewiesener künstlerischer Qualität und Eigenständigkeit geschaffen haben (RRB Nr. 854/2016). Die Kulturförderungskommission schlägt vor, den Kulturpreis 2023 an die Tänzerin und Choreografin Simone Aughterlony zu verleihen. Simone Aughterlony (geboren 1977) wuchs in Neuseeland auf und absolvierte ihre Tanzausbildung an der New Zealand School of Dance. Ab 2000 war sie Mitglied der Compagnie «Damaged Goods» von Meg Stuart in Brüssel. In dieser Zeit arbeitete sie als Choreografin am Schauspielhaus Zürich für Falk Richter und Stefan Pucher oder am Burgtheater Wien für Niklaus Helbling. 2005 gründete sie in Zürich ihre Compagnie «Verein für allgemeines Wohl», die von Stadt und Kanton Zürich sowie der Kulturstiftung Pro Helvetia von 2009 bis 2020 mit einer Kooperativen Fördervereinbarung unterstützt wurde. 2008 erhielt sie den Anerkennungsbeitrag der Stadt Zürich und 2015 den vom Bundesamt für Kultur verliehenen Schweizer Tanzpreis als «Her- ausragende Performerin». Das Schaffen von Simone Aughterlony umfasst ein grosses eigenes Werk sowie eine Vielzahl an Kollaborationen für und mit anderen Kunst- schaffenden. Sie arbeitete zum Beispiel mit der britischen Theater- und Performancegruppe Forced Entertainment oder mit dem Filmemacher und Regisseur Jorge León. Simone Aughterlonys Werke sind eigen- ständig, weisen eine sehr hohe Qualität auf und beruhen auf einer res- pektvollen Haltung in der Zusammenarbeit mit anderen Menschen. Ihre Arbeiten sind inhaltlich sehr reflektiert, insbesondere in sozialen und politischen Fragen. Sie sieht die Bühne als Ort, an dem Fragen und Probleme zum Leben und zum Körper verhandelt werden. Der Körper ist Simone Aughterlonys primäres Ausdrucksmittel, ihre physische Präsenz ist unverkennbar und ungewöhnlich. 2021 gründete Simone Aughterlony gemeinsam mit Marc Streit den Verein «Imbricated Real», unter dem sie fortan ihre Produktionen realisiert und gezielt Plattfor- men, Netzwerke und Kooperationen in der Zürcher Kunstszene und
darüber hinaus auf- und ausbaut. In ihrem neusten Stück «No Gam- bling» arbeitet Simone Aughterlony mit der Hora-Schauspielerin Julia Häusermann und der Zürcher Regisseurin und Performerin Nele Janke zusammen. Das Stück beweist erneut ihre grosse Schaffenskraft; es ist ein intensives Bühnenwerk, das von der starken Präsenz dreier Perfor- merinnen ausgeht, im Zusammenspiel mit einer surrealen Szenografie, ausgesuchtem Lichtdesign und stimmigen Klanglandschaften. Diese Vielfalt ist typisch für Simone Aughterlonys Produktionen; sie sucht die Zusammenarbeit mit künstlerischen Partnerinnen und Partnern ver- schiedenster Disziplinen. Sowohl bei der Erarbeitung ihrer Produktionen als auch bei ihrer Tourneetätigkeit, die sie durch ganz Europa führt, kann Simone Augh terlony auf ein grosses internationales Netzwerk bauen. Ein Blick auf ihren Tourneekalender und ihre Kollaborationen geben einen Eindruck davon. Durch die Gründung des Vereins «Imbricated Real» bekennt sich Simone Aughterlony zum Schaffensort Zürich, von wo aus ein breit verästeltes, diverses Netzwerk an Kunstschaffenden ausgehen soll. Ihr Ziel ist, die Vielfalt aufseiten des Publikums und im Kulturschaffen zu stärken und vermehrt künstlerische Projekte, Begegnungen und den Austausch mit anderen Kunstschaffenden zu verwirklichen. Simone Aughterlony soll für ihre ausgewiesene künstlerische Quali- tät, ihre Eigenständigkeit und ihre bemerkenswerte Tätigkeit als Ver- mittlerin und Netzwerkerin mit dem Kulturpreis 2023 ausgezeichnet werden. Für die Verleihung von Auszeichnungen gemäss § 4 des Kulturför- derungsgesetzes (LS 440.1) ist der Regierungsrat zuständig, während die Ausgabenbewilligung durch die Fachstelle Kultur erfolgt (§§ 2 Abs. 2 und 3 Abs. 2 lit. e Kulturförderungsverordnung [LS 440.11]). Der Betrag von Fr. 50 000 ist im Budget 2023 der Fachstelle Kultur enthalten.
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Der Kulturpreis des Kantons Zürich 2023 von Fr. 50 000 wird an die Tänzerin und Choreografin Simone Aughterlony verliehen.
II. Dieser Beschluss ist bis zur Veröffentlichung der Medienmitteilung nicht öffentlich.
III. Mitteilung an Simone Aughterlony und die Mitglieder der Kultur- förderungskommission (durch Zuschrift der Direktion der Justiz und des Innern) sowie an die Finanzdirektion, die Staatskanzlei und die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli