RRB Nr. 1958/2009
Gemeindewesen, Zweckverband Friedhofverband Birmensdorf-Aesch, neue Statuten, Genehmigung
December 9, 2009German2 min
Source zh.ch
Gemeindewesen, Zweckverband Friedhofverband Birmensdorf-Aesch, neue Statuten, Genehmigung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 9. Dezember 2009
1958. Gemeindewesen (Zweckverband, Friedhofverband Birmensdorf-Aesch)
Erwägungen
1. Nach Art. 92 der Kantonsverfassung (KV) und § 7 des Gemeinde- gesetzes können sich Gemeinden zur gemeinsamen Erfüllung einer oder mehrerer Aufgaben zu Zweckverbänden zusammenschliessen. Gemäss Art. 92 Abs. 4 KV bedürfen die Statuten der Zweckverbände der Genehmigung des Regierungsrates (Satz 1); dieser prüft sie auf ihre Rechtmässigkeit (Satz 2). Die Genehmigung durch den Regierungsrat ist als nachträgliche Überprüfung zu verstehen und deshalb in ihrer Wirkung nicht konstitutiv. Allfällige Mängel der Zweckverbandssta- tuten werden durch die Genehmigung nicht geheilt.
2. Die Politischen Gemeinden Birmensdorf und Aesch bilden unter der Bezeichnung Zweckverband Friedhof Birmensdorf-Aesch seit 1968 einen Zweckverband (RRB Nr. 4041/1968), dem die Besorgung des Friedhofs- und Bestattungswesens der beiden Gemeinden übertragen ist. Die Stimmberechtigten der beiden Verbandsgemeinden haben am 26. Mai und am 3. Juni 2009 der Totalrevision der Statuten zugestimmt. Der Bezirksrat Dietikon hat bestätigt, dass gegen die Gemeindever- sammlungsbeschlüsse keine Rechtsmittel ergriffen wurden. Die Neue- rungen umfassen im Wesentlichen die demokratische Ausgestaltung der Zweckverbandsstatuten, insbesondere die Einführung des Initiativ- rechts und des obligatorischen Finanzreferendums im Verbandsgebiet. Die Regelungen geben zu keinen rechtlichen Beanstandungen Anlass und sind deshalb zu genehmigen.
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Statuten des Zweckverbands Friedhof Birmensdorf-Aesch werden genehmigt.
II. Mitteilung an den Zweckverband Friedhof Birmensdorf-Aesch, Friedhofskommission, Uwe Krzesinski, Gemeinderatskanzlei, Stalli- konerstrasse 9, 8903 Birmensdorf, die Gemeinderäte der Politischen
Gemeinden Birmensdorf, 8903 Birmensdorf, und Aesch, 8904 Aesch, den Bezirksrat Dietikon, Kirchplatz 5, 8953 Dietikon, sowie an die Direk- tion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi