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Decision

RRB Nr. 197/2010

Verstärkte Zusammenarbeit der Kantone Zürich und Bern, Auftrag

February 10, 2010German5 min

Source zh.ch

Verstärkte Zusammenarbeit der Kantone Zürich und Bern, Auftrag

AuszugausdemProtokoll desRegierungsratesdesKantonsZürich Sitzungvom10.Februar2010

197.VerstärkteZusammenarbeitderKantoneZürichundBern

Erwägungen

Ausgangslage Am29.Februar2008trafensichdieRegierungenderKantoneZürich und Bern zu einerAussprache, unter anderem über die Zusammen- arbeitzwischendenbeidenKantonen.DieRegierungenbeauftragten dieStaatskanzleien,dieMöglichkeiteneinerverstärktenKoordination der Interessenvertretung gegenüber den Bundesbehörden und sowie derZusammenarbeitimbilateralenundinterkantonalenRahmenab- zuklären. DerRegierungsrathatmitBeschlussNr.1061/2009vomBerichtder StaatskanzleienderKantoneZürichundBernvom26.Juni2009über dieZusammenarbeitderKantoneZürichundBernKenntnisgenom- men.DarinwerdendieSituationderbeidengrösstenSchweizerKan- toneZürichundBernimZusammenhangmitdengegenwärtigenEnt- wicklungenundHerausforderungendargestellt,aufdiebereitsbeste- hendeZusammenarbeithingewiesen,Zielsetzungen,Grundsätzeund Beispiele konkreter Zusammenarbeit genannt und mögliche Zusam- menarbeitsfelderundZuständigkeitenbezeichnet.DerBerichtwurde amgleichenTagauchvomRegierungsratdesKantonsBernzurKennt- nisgenommen. BeideRegierungenhabenzudemihreDirektionenundStaatskanz- leienbeauftragt,biszum31.Oktober2009Geschäftezubenennen,in denenimSinnedesBerichtseinekonkreteZusammenarbeitzwischen denbeidenKantonenangegangenwerdenkann. EineerfolgreicheZusammenarbeitzwischendenKantonenZürich undBernkannsichgemässBerichtvom26.Juni2009einstellen,wenn – beideKantoneeineengereZusammenarbeitalsgewinnbringender- achten; – die Voraussetzungen für eine engere Zusammenarbeit geschaffen undBereichemöglicherZusammenarbeitaktivgesuchtundgefun- denwerden; – die Zusammenarbeit pragmatisch und einzelfallweise angegangen wird; – beideKantonemittel-bislängerfristigeinensichtbarenundsymme- trischenNutzenausderZusammenarbeitziehen. Es wird gleichzeitig immer auch Bereiche geben, in denen eine Zusammenarbeitwedermöglichnocherwünschtist.

ErgebnisderUmfragebeidenDirektionenindenbeidenKantonen DieStaatskanzleienhabenauftragsgemässimAugust2009dieDirek- tionenihresKantonseingeladen,Geschäftezubenennen,indenenim Sinne des Berichts eine konkrete Zusammenarbeit mit dem anderen Kanton angegangen werden kann. Sie wurden gebeten, laufende und geplanteVorhabenderZusammenarbeitmitdemanderenKantonzu melden,undzwarnacheinerUnterteilungin(vorwiegend)neueLeucht- turmprojekteundAlltagsgeschäfte,dievornehmlichzurErfassungder bereitsbestehendenZusammenarbeiterhobenwurde.Eswurdeange- kündigt, dass die gemeldeten Projekte nach einemAbgleich mit der gleichzeitiglaufendenErhebunginbeidenKantonendenRegierungen alsgemeinsameListezurparallelenBeschlussfassungvorgelegtwird. Die Staatskanzleien haben aus den beiden kantonalen Listen zwei gemeinsameListenvonZusammenarbeitsprojektenerstellt.BeideLis- tenumfassenAngabenzumTiteldesGeschäfts,zudenZielenderZu- sammenarbeit, zur Kompetenzstufe (Regierungsrat oder Direktion), zumStandderZusammenarbeitundzudenwichtigstenHerausforde- rungen,soweitsievondenDirektionengemeldetwurden.Schliesslich wirdindergemeinsamenListederLeuchtturmprojektevermerkt,ob derAnstossfürdieZusammenarbeitvomKantonBern,vomKanton ZürichodervonbeidenKantonengemeinsamausgeht. LeuchtturmprojektesindinAbgrenzungzuAlltagsgeschäfteninder RegelVorhaben,dievongrösserempolitischemGewichtsind,andenen die Öffentlichkeit ein inhaltliches Interesse hat und die deshalb ent- sprechendkommunikativbegleitetwerdensollen.Häufigbefindensich dieseProjekteerstinderStartphaseunderfordernEntscheide,dieauf Regierungsstufegetroffenwerdenmüssen.DiesgiltauchfürBereiche, indenenersteinHandlungsbedarffüreinProjektderZusammenarbeit identifiziertwurde,wiediesbeispielsweisefürdieBewältigungneuer AufgabenundHerausforderungenderFallseinkann. AufVorschlagderStaatskanzleienenthieltdieseerstegemeinsame ListeneunLeuchtturmprojekte,diebeidenDirektionenzusammenmit demEntwurfdesvorliegendenRegierungsratsbeschlussesindenMitbe- richtgegebenwurden.AufgrunddiesesMitberichtsunddesparallelen VerfahrensimKantonBernwurdedieListederLeuchtturmprojekte einvernehmlichbereinigtundumfasstnunnochsechsProjekte.Diese sindinderfolgendenTabellezusammengefasst:

Nr./ Geschäft / Ziele der Zusammenarbeit Kom- Federführung für Bemerkungen Nennung Projekt petenz Bearbeitung BE ZH 1 Föderalismus- – Agenda-Setting für die Erneuerung RR STA SK Diskussion des föderalistischen Systems der KAB BE Schweiz aus Sicht der beiden Kantone (z. B. Rolle und Bedeutung der KdK) – Austausch zu Rolle und Bedeutung funktionaler Grossräume – Beurteilung der Vor- und Nachteile der europapolitischen Optionen 2 Spitalplanung Das revidierte KVG erhebt im Spitalbereich RR GEF GD, – Einsetzung einer interkantonalen AG die leistungsorientierte Planung zum neuen DIR Spitalamt unterstützt zur Erarbeitung einer zukunftsgerichteten ZH Standard. Die Kantone sind somit vor die durch leistungsorientierten Spitalplanung im Aufgabe gestellt, ihre Spitalplanungen an interkanto- Rahmen der derzeit laufenden Projekte –3 – die geänderten gesetzlichen Grundlagen nale «Berner Versorgungsplanung 2011–2014» anzupassen. Mit der Zusammenarbeit soll AG und «Zürcher Spitalplanung 2012». Folgendes erreicht werden: – Das Vorgehen erfolgt grundsätzlich in – Verbesserung der Qualität der Planungs- Anlehnung an die gültige Versorgungs- projekte durch engen gegenseitigen planung 2007–2010. fachlichen Austausch – Regelmässige Sitzungen (etwa alle sechs – Vermeidung von Doppelspurigkeiten bei Wochen) der Erarbeitung von Planungsgrundlagen Zwischenergebnisse: – Kosteneinsparungen durch gemeinsame – Definierte Leistungsgruppen für den Be- Vergabe von Aufträgen reich der stationären somatischen Akut- – Verbesserung von Glaubwürdigkeit und versorgung. Aussenwirkung der Spitalplanung durch – Abgeschlossene, gemeinsam in Auftrag gemeinsames Vorgehen gegebene Gutachten in den Bereichen Epidemiologie und Medizintechnik

Nr./ Geschäft / Ziele der Zusammenarbeit Kom- Federführung für Bemerkungen Nennung Projekt petenz Bearbeitung BE ZH 3 Verkehrs- – Lobbyarbeit beim Bund für Aufbau und DIR BVE AVF Stand: management Finanzierung von regionalen Leitzentra- (TBA) (VD) – Es sind derzeit noch keine formellen ZH/BE auf National- len für das Verkehrsmanagement auf Gespräche geführt worden. strassen: Nationalstrassen – Mit dem ASTRA laufen auf Stufe Amt Regionale – Eine möglichst geeinte Verhandlungs- Gespräche. Ein Antrag der VD an den Verkehrsleit- position beider Kantone gegenüber dem RR für ein Verhandlungsmandat zur Aus- zentralen Bundesamt für Strassen (ASTRA) arbeitung einer Leistungsvereinbarung – Koordination der Aktivitäten mit dem Bund ist in Erarbeitung. – Erfahrungsaustausch in organisatori- schen, technischen und finanziellen Fragen 4 Vetsuisse- – Steigerung der Qualität in Forschung und RR Vetsuisse- Die Vetsuisse-Fakultät gründet auf einem Fakultät der Lehre über eine Bündelung Rat Konkordat, das am 1. September 2006 in –4 – ZH Universitäten der Kräfte für eine schweizerische Kraft getreten ist. Die Zusammenarbeit ist BE und ZH Veterinärmedizin mit internationalem gut angelaufen. Anspruch. – Eine der Exzellenz verpflichtete Berufungspolitik – Auf internationale Standards ausgerich- tete Curricula – Standortübergreifende Fakultäts- strukturen – Komplementäre Schwerpunktaus- scheidung

Nr./ Geschäft / Ziele der Zusammenarbeit Kom- Federführung für Bemerkungen Nennung Projekt petenz Bearbeitung BE ZH 5 Material- Schaffung einer Materialplattform DIR POM DS – Absichtserklärung durch Amtsvorsteher beschaffung BSM unterschrieben BE/ZH für Zivil- Zielsetzungen: AMZ – finanzielle Beteiligung am Submissions- schutzorgani- – Evaluation des zu beschaffenden verfahren für Materialbeschaffung sationen Materials geleistet – Finanzierung der Materialbeschaffung – Entscheid, ob alle Zivilschutz- klären, bzw. ZSO überzeugen, dass sie organisationen (ZSO) ausgerüstet das Material beschaffen oder ob Stützpunkte gebildet werden – Ausbildung der Zivilschutzangehörigen sollen am neuen Material gewährleisten 6 gleichstellung- – Bündelung der fachlichen Ressourcen DIR STA JI – Es bestehen bereits heute in verschie- BEZH bei der Gleichstellungsberatung und Fachstelle denen Themenbereichen und Projekten BE/ZH -unterstützung der Kooperationsprojekte FGS für Gleich- Zusammenarbeiten, meist gemeinsam –5 – Kompetenz- der Kantone Bern und Zürich stellung mit weiteren Kantonen. Eine enge bilate- zentrum – Verwirklichung innovativer Gleichstel- von Frau rale Zusammenarbeit besteht im Gleichstellung lungsansätze in den Koopera- und Mann Bildungsbereich. von Frau und tionsprojekten der Kantone Bern und – Die neu zu definierenden Leistungen Mann in der Zürich mit Ausstrahlungseffekt des Kompetenzzentrums gleichstel- Zusammen- lung.BEZH werden vor dem Hintergrund arbeit der der unterschiedlichen Ressourcenaus- Kantone Zürich stattung definiert werden müssen. und Bern

Arbeitsplan2010 Im Rahmen desArbeitsplans 2010 soll ausschliesslich die gemein- sameListederLeuchtturmprojektemitdemZielweiterverfolgtwer- den,dieZusammenarbeitzwischendenKantonenZürichundBernzu verstärken. Die Leuchtturmprojekte werden von den Direktionen und den StaatskanzleienimLaufedesJahres2010ergebnis-undlösungsorien- tiertbearbeitet.EndeNovember2010werdendieDirektionenunddie StaatskanzleienüberdiegemachtenArbeitsfortschritte,Schwierigkei- tenundStolpersteinesowieErkenntnisseundErfahrungenberichten. ZudiesemZweckwerdendieStaatskanzleienderbeidenKantone imHerbst2010einezweite,erneutparallellaufendeUmfragezumStand derZusammenarbeitindenLeuchtturmprojektendurchführen.Inder gleichenUmfragesollendieDirektionendieMöglichkeithaben,diein dererstenUmfragegemeldetenGeschäftezuaktualisieren,neueGe- schäftevorzuschlagenunderledigteGeschäfteabzuschreiben. Die Staatskanzleien werden den beiden Regierungen in der Folge den Evaluationsbericht zur Umsetzung des Arbeitsplans 2010 und wiederumzweigemeinsameListenvonLeuchtturmprojektenundAll- tagsgeschäftenvorlegen.AufdieserEntscheidungsgrundlagesollendie beidenRegierungenimJanuar2011paralleldenArbeitsplan2011be- schliessen.AufAnregungeinerDirektiondesKantonsBernwurdeein DatenblattfürdieErfassungderLeuchtturmprojekteerstellt,umüber klare und vollständige Angaben zu Kompetenz, Zuständigkeit und Federführung zu verfügen. Es dient auch als Grundlage der Bericht- erstattung.

AufAntragderStaatskanzlei beschliesstderRegierungsrat: I.DerListederLeuchtturmprojekteunddemArbeitsplan2010wird zugestimmt. II. Die Direktionen und die Staatskanzlei werden beauftragt, die Leuchtturmprojekte zu bearbeiten und im Dezember 2010 zuhanden derStaatskanzleidarüberBerichtzuerstatten.DieStaatskanzleiwird beauftragt,imJanuar2011demRegierungsrateinenBerichtüberdie UmsetzungdesArbeitsplans2010vorzulegenundAntragüberdieFort- setzung der verstärkten Zusammenarbeit mit dem Kanton Bern zu stellen.

III.DieRegierungsrätederKantoneZürichundBerninformierenmit einergemeinsamenMedienmitteilungüberdieLeuchtturmprojekte. IV. Mitteilung an den Regierungsrat des Kantons Bern, die Direk- tionendesRegierungsratesunddieStaatskanzlei.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi