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RRB Nr. 199/2021

Anfrage Hans Egli, Steinmaur, und Wilma Willi, Stadel, betreffend Proteste am Spital Bülach, Beantwortung

March 3, 2021German3 min

Source zh.ch

Anfrage Hans Egli, Steinmaur, und Wilma Willi, Stadel, betreffend Proteste am Spital Bülach, Beantwortung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 433/2020

Sitzung vom 3. März 2021

199. Anfrage (Proteste am Spital Bülach) Kantonsrat Hans Egli, Steinmaur, und Kantonsrätin Wilma Willi, Stadel, haben am 23. November 2020 folgende Anfrage eingereicht: Den Kantonen kommt gemäss Krankenversicherungsgesetz eine zen- trale Rolle in der Aufsicht über die ambulanten und stationären Leis- tungserbringer zu. Sie sind damit für eine qualitativ gute und sichere Ver- sorgung zuständig. Am Spital Bülach sind infolge aktueller Spannungen monatelange Proteste von den Mitarbeitenden an der Tagesordnung. Selbst die Ärztegesellschaft Zürcher Unterland (Azul), die rund 300 Unterlän- der Ärztinnen und Ärzte vertritt, die meisten von ihnen sind Zuweiser an das Spital Bülach, schreiben in einem Communiqué «die Azul sei nicht bereit, mit dem neuen Spitaldirektor zusammenzuarbeiten». In diesem Zusammenhang bitten wir um Beantwortung folgende Fragen:

Erwägungen

1. Der Verwaltungsratspräsident ist verpflichtet, die Gesundheitsdirek- tion über Vorkommnisse von «grosser Tragweite» frühzeitig zu orien- tieren. Ist der Regierung der Konflikt am Spital Bülach bekannt?

2. Ist durch die Vorfälle am Spital Bülach das Vertrauen ins Verwaltungs- ratspräsidium noch gegeben? Was unternimmt die Regierung, um bei der Lösung des Konflikts zu helfen?

3. Wie beurteilt die Regierung im Rahmen der Aufsicht über die Erfül- lung der Berufspflichten der Spitäler die Situation am Spital Bülach?

4. Was sagt die Regierung zum Communiqué der Azul und dem belas- teten Verhältnis mit dem neuen Spitaldirektor?

5. Die Regierung ist für die Wahrung der Versorgungssicherheit der Pa- tientinnen und Patienten zuständig. Ist in der verworrenen Situation diese Wahrung noch gewährleistet?

Dispositiv

Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage Hans Egli, Steinmaur, und Wilma Willi, Stadel, wird wie folgt beantwortet: Zu Fragen 1 und 2: Das Spital Bülach ist eine Aktiengesellschaft im Besitz der 33 Aktio- närsgemeinden. Der Kanton Zürich ist nicht Aktionär des Spitals. Der Verwaltungsratspräsident ist daher primär der Generalversammlung gegenüber verpflichtet. Die Vertrauensfrage obliegt ebenso den 33 Aktio- närsgemeinden. Solange die Versorgungs- und Patientensicherheit sowie die Behandlungsqualität im Sinne der erteilten Leistungsaufträge ge- währleistet sind, besteht für den Regierungsrat kein Handlungsbedarf. Zu Fragen 3 und 5: Das Spital Bülach hat der Gesundheitsdirektion in einer schriftlichen Stellungnahme zugesichert, dass die erteilten Leistungsaufträge nach wie vor umfassend erfüllt werden können. Die Gesundheitsdirektion hat keinerlei Hinweise auf eine Beeinträchtigung der Behandlungsqualität. Zu Frage 4: Zu Medienmitteilungen und öffentlichen Äusserungen von Verbänden und Interessengruppen nimmt der Regierungsrat nicht Stellung.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungs- rates sowie an die Gesundheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli