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Decision

RRB Nr. 2018/2009

Gemeindewesen, Polititsche Gemeinde Greifensee, neue Gemeindeordnung, Genehmigung

December 16, 2009German2 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 16. Dezember 2009

2018. Gemeindeordnung (Greifensee)

Erwägungen

1. Nach Art. 84 Abs. 2 der Kantonsverfassung (KV) können sich Schulgemeinden mit Zustimmung der Mehrheit der Stimmenden dieser Gemeinde auflösen. Die Aufgaben der aufgelösten Schulgemeinde nimmt die politische Gemeinde wahr (vgl. Art. 83 Abs. 1 und 2 KV). Sie regelt ihre Organisation und die Zuständigkeit ihrer Organe gemäss Art. 89 Abs. 1 der KV in der Gemeindeordnung. Gemeindeordnungen bedür- fen der Genehmigung des Regierungsrates. Der Regierungsrat prüft die Gemeindeordnungen auf ihre Rechtmässigkeit (vgl. Art. 89 Abs. 3 KV). Die Genehmigung durch den Regierungsrat hat konstitutive Wirkung, d. h., die entsprechenden Gemeindebeschlüsse werden erst nach der Genehmigung wirksam. Allfällige Mängel werden durch die Genehmi- gung nicht geheilt.

2. Die Stimmberechtigten der Primarschulgemeinde und der Politi- schen Gemeinde Greifensee haben anlässlich der Urnenabstimmung vom 27. September 2009 die Auflösung der Primarschulgemeinde Grei- fensee sowie die Totalrevision der Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Greifensee beschlossen (Bildung einer Einheitsgemeinde). Der Gemeinderat bestimmt nach der Genehmigung durch den Regie- rungsrat den Zeitpunkt der Inkraftsetzung. Die Präsidentin oder der Präsident der Schulpflege nimmt im Gemeinderat Einsitz. Auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Gemeindeordnung werden die Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Greifensee sowie die Ge- meindeordnung der Primarschulgemeinde Greifensee vom 7. März 1993 aufgehoben. Die Schulpflege erhält die Stellung einer Kommission mit selbstständigen Verwaltungsbefugnissen. Die Bestimmungen geben zu keinen rechtlichen Beanstandungen Anlass und sind deshalb zu genehmigen.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Die von den Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde Greifen- see am 27. September 2009 beschlossene Gemeindeordnung wird ge- nehmigt.

II. Mitteilung an den Gemeinderat Greifensee, Im Städtli, 8606 Grei- fensee, die Schulpflege Greifensee, Schulhaus Breiti, Breitistrasse, 8606 Greifensee, den Bezirksrat Uster, Amtstrasse 3, 8610 Uster, sowie an die Bildungsdirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi