RRB Nr. 2030/2009
Sportfonds, Beiträge 2010, Genehmigung
December 16, 2009German7 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 16. Dezember 2009
2030. Sportfonds (Beiträge 2010)
Erwägungen
1. Gemäss § 62 des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (CRG) führt der Kanton einen Sportfonds, der aus Gewinnanteilen der Sport-Toto-Gesellschaft sowie 21% des Ertragsanteils der Genos- senschaft Interkantonale Landeslotterie (Swisslos) gespiesen wird. Diese Mittel verwendet der Regierungsrat für die Förderung des Jugend-, Breiten- und Amateursports. 2009 wurde der Beitrag von Fr.15 865 912 in den Sportfonds (Leistungsgruppe Nr. 3910, Sportfonds, Konto 4130 0 00000, Ertragsanteile Lotterie, Sport-Toto, Wetten) über- wiesen.
2. Einzelheiten zur Verwendung der Mittel des Sportfonds sind in Ziff. 5.2 des Sportpolitischen Konzepts des Kantons Zürich vom 5. April 2006 (RRB Nr. 530/2006) festgehalten. In Ziff. 4.2 des Konzepts ist festgelegt, dass der Zürcher Kantonalver- band für Sport (ZKS) im Rahmen eines Leistungsauftrages verschiedene Aufgaben für die Sicherheitsdirektion erfüllt. Besonders erwähnt wer- den das Mitwirken bei der Verwendung und beim zielgerichteten Ein- satz der Mittel des kantonalen Sportfonds sowie das Führen des kanto- nalen Sportzentrums Kerenzerberg. Mit Datum vom 15. September 2009 hat die Sicherheitsdirektion mit dem ZKS eine neue Leistungsvereinbarung abgeschlossen, die diejeni- ge vom 15. November 2001 ersetzt. Die Vereinbarung wurde zunächst für zwei Jahre bis Ende 2011 abgeschlossen. Der Betrag für die Förde- rung des Verbands- und Vereinssports durch den ZKS (Verbandsanteil) wird in der neuen Leistungsvereinbarung auf höchstens 4,5 Mio. Fran- ken festgelegt. Nicht mehr dem Verbandsanteil zugerechnet wird die Unterdeckung aus dem Betrieb des kantonalen Sportzentrums Keren- zerberg. Diese Unterdeckung ergibt sich aus der auf die Sportförderung ausgerichteten Tarifstruktur des ZKS (keine kostendeckenden Tarife für Sporttreibende). Die Abrechnung des ZKS über den Verbandsanteil und die Betriebsrechnung für das Sportzentrum erfolgen getrennt. Neu geregelt ist zudem die jährliche Entschädigung an den ZKS für dessen Aufgabenerfüllung im Auftrag des Kantons. Diese vom ZKS zu erbrin- genden Leistungen (Förderung des organisierten Sports, Führung des Kantonalen Sportzentrums, Unterstützung des Sportanlagenbaus, Ver- wirklichung besonderer Sportförderungsprojekte) werden mit einem jährlichen Pauschalbetrag von Fr. 980 000 abgegolten. Im Nachgang zum Abschluss der Leistungsvereinbarung ist RRB Nr. 1852/2001, der
die Zusammenarbeit im Rahmen der alten Leistungsvereinbarung be- schrieben hatte, formell aufzuheben. Ein Ersatz dieses Beschlusses ist vor dem Hintergrund der Festlegungen im Sportpolitischen Konzept und der jährlichen Beschlussfassung des Regierungsrates über die Ver- wendung der Mittel aus dem Sportfonds nicht angezeigt.
3. Der ZKS beantragt mit Eingabe vom 10. Oktober 2009 folgende Zuteilung und Verwendung des Verbandsanteils 2010 (Anteil für Sport- verbände und -vereine): in Franken Beiträge an Sportmaterial von Sportverbänden und -vereinen 868 583 Beiträge an Ausbildung, Kurse und Jugendlager der Sportverbände 800 005 Beiträge an Sportanlagen von Sportverbänden und -vereinen 805 550 (ohne Anlagen, die im Katalog des Kantonalen Sportanlagenkonzepts aufgeführt sind) Grundbeiträge, Infrastrukturbeiträge an Sportverbände 566 800 Dienstleistungen für Sportverbände und -vereine 370 000 Anlässe für Sportverbände und -vereine 230 000 Dienstleistungsbetrieb des ZKS 50 000 Total Anteil für Sportverbände und -vereine (Verbandsanteil) 3 690 938 Der ZKS hat eine Detailzusammenstellung zur Verwendung des Ver- bandsanteils für 2010 eingereicht. Dieser kann genehmigt und der Leis- tungsgruppe Nr. 3910, Sportfonds, Konto 3636 2 00000, Kostenbeitrag an private Organisationen ohne Erwerbszweck, belastet werden. Die nicht beanspruchten Positionen des Verbandsanteils werden dem Sportfonds zurückerstattet. Die Abrechnung über den Verbandsanteil 2010 hat der ZKS der Sicherheitsdirektion bis Ende April 2011 zur Genehmigung einzureichen.
4. Für den Betrieb des kantonalen Sportzentrums Kerenzerberg 2010 hat der ZKS gestützt auf die erfolgten bzw. erwarteten Anmeldun- gen eine Kostenstellenrechnung erstellt. Der beantragte Betrag über Fr. 691 446 für die Kostenunterdeckung des Sportzentrums kann geneh- migt werden. Er ist der Leistungsgruppe Nr. 3910, Sportfonds, Konto 3636 2 00000, Kostenbeitrag an private Organisationen ohne Erwerbs- zweck, zu belasten. Der nicht beanspruchte Betrag wird dem Sport- fonds zurückerstattet. Die Betriebsrechnung 2010 des Sportzentrums Kerenzerberg hat der ZKS der Sicherheitsdirektion bis Ende April 2011 zur Genehmigung einzureichen.
5. a) Gestützt auf das Sportpolitische Konzept sowie auf das mit RRB Nr. 654/2007 festgelegte Kantonale Sportanlagenkonzept (KASAK ZH) werden aus dem Sportfonds Sportanlagen von Städten und Ge- meinden sowie anderen Institutionen (insbesondere nicht dem ZKS angeschlossene Sportverbände und -vereine) unterstützt.
b) Beitragsgesuche für Sportanlagen, die im Katalog des Kantonalen Sportanlagenkonzepts aufgeführt sind, werden von der KASAK-ZH- Kommission bearbeitet, die aus je zwei Vertreterinnen und Vertretern der Sicherheitsdirektion (Fachstelle Sport) und des ZKS zusammen- gesetzt ist. Die Bearbeitung erfolgt gemäss den Ausführungsbestim- mungen der Sicherheitsdirektion zum Kantonalen Sportanlagenkon- zept (AFB KASAK ZH). Die KASAK-ZH-Kommission beantragt mit Beschluss vom 30. Juni 2009 / 12. August 2009, Bauvorhaben für 20 An- lagen mit insgesamt Fr 7 031 000 zu unterstützen. Dabei wird ein Beitrag von 3,5 Mio. Franken für die Gesamterneuerung des Hallenbads City in Zürich beantragt. Die Beitragsgesuche können gemäss den Anträgen der KASAK-ZH- Kommission berücksichtigt werden. Die entsprechenden Beiträge wer- den direkt durch die Sicherheitsdirektion ausgerichtet und der Leis- tungsgruppe Nr. 3910, Sportfonds, Konto 3636 2 00000, Kostenbeitrag an private Organisationen ohne Erwerbszweck, belastet. c) Beitragsgesuche für die nicht im Katalog des Kantonalen Sportan- lagenkonzepts aufgeführten Sportanlagen werden vom ZKS im Auftrag der Sicherheitsdirektion bearbeitet. Die Bearbeitung erfolgt nach den Richtlinien des ZKS (Sportanlagen-Richtlinien für Gemeinden und Drit- te). Der ZKS beantragt mit Eingabe vom 10. Oktober 2009 für 52 Bau- vorhaben Fr. 2 023 900. Der höchste Betrag für die Sanierung und den Umbau des Hallenbades Hochweid in Kilchberg beläuft sich auf Fr. 270 000. Die Beitragsgesuche können gemäss den Anträgen des ZKS berück- sichtigt werden. Die entsprechenden Beiträge werden direkt durch die Sicherheitsdirektion ausgerichtet und der Leistungsgruppe Nr. 3910, Sportfonds, 3636 2 00000, Kostenbeitrag an private Organisationen ohne Erwerbszweck, belastet.
6. Die Sicherheitsdirektion ist gestützt auf das Sportpolitische Kon- zept zu ermächtigen, besondere Aktivitäten, Anlässe und Projekte des Jugend- und Breitensports mit Beiträgen oder Defizitgarantien zu un- terstützen. Der Gesamtbetrag dieser Beiträge und Defizitgarantien ist für das Jahr 2010 auf höchstens Fr. 650 000 festzulegen. Darin nicht in- begriffen ist der Betrag von Fr. 70 000 für das kantonale Aktionspro- gramm «Leichter Leben», der bereits mit RRB Nr. 1343/2009 bewilligt worden war. Die Unterstützung der Aktivitäten, Anlässe und Projekte des Jugend- und Breitensports durch die Sicherheitsdirektion werden der Leistungs- gruppe Nr. 3910, Sportfonds, Konto 3130 0 00000, Dienstleistungen Drit- ter oder Konto 3636 2 00000, Kostenbeitrag an private Organisationen ohne Erwerbszweck, belastet.
7. Die benötigten Mittel aus dem Sportfonds sind im Budgetentwurf 2010 enthalten.
Dispositiv
Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Dem Zürcher Kantonalverband für Sport werden gemäss seinem Antrag vom 10. Oktober 2009 Fr 3 690 938 als Verbandsanteil (Anteil für Sportverbände und -vereine) sowie Fr. 691 446 als Betriebsbeitrag Sportzentrum Kerenzerberg (Kostenunterdeckung) zulasten der Erfolgs- rechnung der Leistungsgruppe Nr. 3910, Sportfonds, überwiesen. Die Abrechnung über den Verbandsanteil und die Betriebsrechnung 2010 des Sportzentrums Kerenzerberg sind der Sicherheitsdirektion bis Ende April 2011 zur Genehmigung vorzulegen.
II. Der Antrag des Zürcher Kantonalverbandes für Sport vom 10. Ok- tober 2009 über Fr. 2 023 900 und der Antrag der KASAK-ZH-Kommis- sion vom 30. Juni 2009 / 12. August 2009 über Fr. 7 031 000 für die Unter- stützung von Sportanlagen von Gemeinden und anderen Institutionen zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 3910, Sportfonds, wird genehmigt.
III. Die Sicherheitsdirektion wird ermächtigt, 2010 besondere Aktivi- täten, Anlässe und Projekte des Jugend- und Breitensports gemäss den Zielen und Grundsätzen des Sportpolitischen Konzepts des Regie- rungsrates mit bis Fr. 650 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leis- tungsgruppe Nr. 3910, Sportfonds, zu unterstützen. IV. RRB Nr. 1852/2001 wird aufgehoben.
V. Mitteilung an den Zürcher Kantonalverband für Sport, Garten- strasse 10, 8600 Dübendorf, die Direktionen der Sport-Toto-Gesellschaft und der Swisslos, beide Lange Gasse 20, 4002 Basel, sowie an die Finanz- direktion und die Sicherheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi