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RRB Nr. 205/2012

Gemeindewesen, Politische Gemeinde Kappel a.A., neue Gemeindeordnung, Genehmigung

March 6, 2012German2 min

Source zh.ch

Gemeindewesen, Politische Gemeinde Kappel a.A., neue Gemeindeordnung, Genehmigung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 6. März 2012

205. Gemeindeordnung (Kappel am Albis)

Erwägungen

1. Nach Art. 84 Abs. 2 der Kantonsverfassung (KV) können sich Schulgemeinden mit Zustimmung der Mehrheit der Stimmenden dieser Gemeinde auflösen. Die Aufgaben der aufgelösten Schulgemeinde nimmt die politische Gemeinde wahr (vgl. Art. 83 Abs. 1 und 2 KV). Sie regelt ihre Organisation und die Zuständigkeit ihrer Organe gemäss Art. 89 Abs. 1 KV in der Gemeindeordnung. Gemeindeordnungen be- dürfen der Genehmigung des Regierungsrates. Der Regierungsrat prüft die Gemeindeordnungen auf ihre Rechtmässigkeit (vgl. Art. 89 Abs. 3 KV). Die Genehmigung durch den Regierungsrat hat konstitutive Wir- kung, d. h., die entsprechenden Gemeindebeschlüsse werden erst nach der Genehmigung wirksam. Allfällige Mängel werden durch die Geneh- migung nicht geheilt.

2. Die Stimmberechtigten der Primarschulgemeinde und der Politi- schen Gemeinde Kappel a. A. haben anlässlich der Urnenabstimmung vom 27. November 2011 die Auflösung der Primarschulgemeinde Kap- pel a. A. sowie die Totalrevision der Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Kappel a. A. beschlossen (Bildung einer Einheitsgemeinde). Die Präsidentin oder der Präsident der Schulpflege nimmt auf Anfang des Schuljahres 2012/2013 im Gemeinderat Einsitz. Die Schulpflege er- hält die Stellung einer Kommission mit selbstständigen Verwaltungs- befugnissen. Auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Kappel a. A. werden deren bisherige Ge- meindeordnung vom 29. November 2009 sowie die Gemeindeordnung der Primarschulgemeinde Kappel a.A. vom 9. Dezember 1994 aufge- hoben.

3. Die Bestimmungen geben zu keinen Bemerkungen Anlass und sind deshalb zu genehmigen.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Die von den Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde Kappel a. A. am 27. November 2011 beschlossene Gemeindeordnung wird genehmigt.

II. Mitteilung an den Gemeinderat Kappel a. A., Rifferswilerstrasse, Postfach, 8926 Kappel a. A., die Primarschulpflege Kappel a. A., Tömli- matt 11, 8926 Kappel a. A., den Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern a. A., sowie an die Bildungsdirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi