Anfrage Urs Hans, Turbenthal, betreffend Ursache von Blutschwitzen endgültig geklärt, Beantwortung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 3/2014
Sitzung vom 26. Februar 2014
208. Anfrage (Ursache von Blutschwitzen endgültig geklärt) Kantonsrat Urs Hans, Turbenthal, hat am 13. Januar 2014 folgende An- frage eingereicht: Wie Ende Dezember in Deutschland der Presse zu entnehmen war, ist das mysteriöse Massensterben von über 4000 Kälbern vor drei Jahren in mehreren Bundesländern endgültig aufgeklärt. Professor Klaus Doll von der Uni Giessen konnte aufzeigen, dass der Impfstoff PregSureBVD von Pharmahersteller Pfizer der alleinige Grund für die tödliche Kälberkrank- heit war. Die Krankheit war also von Veterinären verursacht. (Also man made). Wie die Forscher berichteten, zeigten geimpfte Tiere erst keine Krankheitserscheinungen. Dagegen übertragen geimpfte Muttertiere un- erwünschte tödliche Antikörper auf das Kalb. Bei erkrankten Kälbern fehlen die für die Blutgerinnung erforderlichen Blutplättchen (Thrombo- zyten). Bei betroffenen Kälbern quoll dadurch das Blut förmlich über den ganzen Körper verteilt aus der Haut aus (Blutschwitzen). Die über das Kolostrum aufgenommenen Antikörper führen zu einer Zerstörung der blutbildenden Zellen im Knochenmark. Dadurch wird eine ausrei- chende Produktion der weissen Blutzellen (Leukozyten) verhindert und der ganze Organismus ist immungeschwächt und einer hohen Infektions- gefahr ausgesetzt. Auch drei Jahre nach dem Verbot des Impfstoffes tre- ten immer noch Fälle auf. Daher muss in PregSureBVD-geimpften Be- ständen weiterhin das Kolostrum geimpfter Kühe verworfen werden. Weiter ist zu lesen, geimpfte Kühe würden vermutlich lebenslänglich ge- fährliches Kolostrum produzieren. Wie soll da bitte eine Mutterkuh ihr Kalb aufziehen? Bereits nach der ersten Blauzungenimpfung 2008 kam vor allem in Bayern, Österreich und der Schweiz, der grossen Schäden wegen, gut organisierter Widerstand auf. Durch die gute Vernetzung über die Landesgrenzen hinaus lernten die Bauern an der Basis schnell dazu, währenddem die verantwortlichen Behörden und die schwachen und folgsamen Bauernverbände noch feige alles leugneten. Nachdem in Teilen von Bayern auch mit dem Beimpfen von BVD be- gonnen wurde, war das Fass voll. Tausende Kälber verendeten qualvoll, der Widerstand an der Basis wurde unerbittlich und das Bundesagrar- ministerium sah sich gezwungen zu handeln. Währendem der Impfstoff in Deutschland, wo der Widerstand am heftigsten war, verboten wurde, verkaufte ihn Pfizer in anderen Ländern, wo die Bauern schlecht infor- miert und schlecht organisiert waren, weiter.
Erwägungen
1. Weshalb wurden wir Bauern darüber nicht aus erster Hand von der Chefin des Zürcher Veterinäramtes informiert?
2. Warum ist der Schweizer Presse bisher nichts von diesen Vorfällen rund um die Blutschwitzerkrankheit und die beschriebene Studie zu entnehmen?
3. Warum gab es in der Schweiz keinerlei unabhängige, umfassende, echt wissenschaftliche Untersuchungen zu den verheerenden Blau- zungenimpfschäden, obwohl dem Bvet von Wissenschaftlern wieder- holt entsprechende Studienanträge eingereicht wurden, und wer ist verantwortlich für die Verweigerung, entsprechende Studien zuzu- lassen?
4. Warum wurde die Arbeit der von unserem Kantonsrat eingesetzten, sogenannten Blauzungenkommission vom Veterinäramt permanent torpediert?
5. Warum arbeitete in dieser Kommission Vizekantonstierarzt Rüsch mit, obwohl vom Kantonsrat eine vom Amt unabhängige Kommis- sion verlangt worden war?
6. Warum legte er der Kommission vor Ende der Arbeiten einen ferti- gen, dem Amt genehmen Bericht vor, obwohl für das Verfassen eines Berichtes Professor Hässig vom Tierspital berufen worden war?
7. Warum wurde Rüsch, als er damit in der Kommission nicht durch- drang, von seiner Chefin vorzeitig in den Ruhestand befördert?
8. Warum verlas Gesundheitsdirektor Regierungsrat Heiniger anläss- lich der Pressekonferenz vom 19. November 09 eine Pressemitteilung, welche weder der Wahrheit noch dem Bericht Hässig der eingesetz- ten Blauzungenkommission entsprach? Regierungsrat Heiniger hatte damals, zum Entsetzen der Kommission und der anwesenden Bau- ern, fadengerade gelogen und ausgesagt: Schäden an unseren Tieren im Zusammenhang mit der Impfung seien ausgeschlossen. (Siehe Landbote 20. Nov. 09, Impfung verstärkt Problem.)
9. Weshalb ordnete das Amt überhaupt die riskante Impfung 2008 noch an, nach dem ihm bereits Ende 2007 Studien aus Frankreich und Nordrhein Westfalen vorgelegen hatten, dass nur 1,96% der Rinder- population überhaupt Symptome der Krankheit aufwiesen und die Mortalität nur gerade 2 Promille betrug?
10. Wie kommt es, dass unabhängige Wissenschaftler schon immer be- tonten, dass Impfungen immer Nebenwirkungen haben, und trotz- dem das Zürcher Veterinäramt stur der Kultur der Schadenleugnung frönt und damit die Kommission, den Kantonsrat und das Volk be- logen hat?
11. Wie kann das Amt immer noch behaupten, die Impfung sei erfolgreich gewesen, wenn doch 98,04% der Rinder die Krankheit vollkommen ohne Probleme mit der eigenen Immunabwehr meisterten? Die Schä- den der Impfung bei uns Bauern in der Praxis waren ein Vielfaches dessen, was diese Studie an Schäden durch die Krankheit selbst fest- stellte.
12. Wie kam es dazu, dass die Ämter diese Krankheit in hysterischer Weise künstlich dramatisierten, und welche Personen tragen dafür die Verantwortung?
13. Wie viel Umsatz generierten die Impfungen und der dadurch aus- gelöste ausserordentlich hohe Antibiotika- und Medikamentenein- satz bei den Veterinären und der Industrie und wer hat die Zahlen erhoben?
14. Wer übernimmt im Kanton Zürich die Verantwortung für das ange- richtete ausserordentliche Tierleid mit Tausenden kranken Kühen, Aborten, Totgeburten, lebensschwachen Kälbern etc., vergleichbar mit den Blutschwitzerimpfschäden in Deutschland, in unseren Nutz- tierbeständen?
Dispositiv
Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Urs Hans, Turbenthal, wird wie folgt beantwortet: Das sogenannte Blutschwitzen der Kälber, Bovine Neonatale Panzy- topenie (BNP), tritt bei neugeborenen Kälbern bis zu einem Alter von vier Wochen auf und äussert sich durch innere und äussere Blutungen und schwere sekundäre Infektionen infolge verminderter Immunabwehr. Der Zusammenhang mit der Verabreichung des in der Anfrage genann- ten Impfstoffs der Firma Pfizer gegen BVD (Bovine Virusdiarrhoe) mit dem Markennamen PregSure BVD, bei dem erstmals in der Veterinär- medizin das Adjuvans Procision-A verwendet wurde, ist durch verschie- dene epidemiologische und andere Studien belegt. Der Impfstoff führt beim geimpften Muttertier zur Bildung einer hohen Konzentration an BVD-Antikörpern im Blut und damit zu einer sehr guten Schutzwirkung. Allerdings kommt es auch zu einer Anreicherung von Antikörpern in der sogenannten Kolostralmilch, die das Muttertier in den ersten Tagen nach der Geburt produziert und die dazu dient, die Immunabwehr des Jungtieres zu unterstützen. Die über die Kolostralmilch von geimpften Muttertieren aufgenommenen Antikörper können beim neugeborenen Kalb eine Überreaktion auslösen, die zu einer Störung der Blutgerinnung
und einer verminderten Immunabwehr führt. Da der Antikörperspiegel in der Kuh über längere Zeit hoch bleibt, kann BNP bei mehreren Kälbern desselben Muttertieres auftreten. Der Hersteller des Impfstoffs hat die- sen im März 2010 freiwillig vom Markt genommen; die europäische Zu- lassungsbehörde hat die Zulassung im Herbst 2011 sistiert und der Her- steller hat schliesslich 2011 auf die Zulassung verzichtet. Zu Fragen 1 und 2: Gemäss der Tierseuchenverordnung (TSV; SR 916.401) zählt BVD zu den auszurottenden Tierseuchen. Die Seuchenbekämpfung erfolgt bei auszurottenden Tierseuchen nicht über Impfungen, sondern über das Aufspüren der Virusträger und deren Elimination. Folglich sind Impfun- gen gegen das BVD-Virus sogar verboten (Art. 174g TSV). Impfstoffe gegen BVD (wie z. B. PregSure BVD) wurden für die Schweiz denn auch nie zugelassen und der Import von im Ausland zugelassenen Impfstof- fen ist unzulässig. Dem Veterinäramt sind für den Kanton Zürich wie auch für den Rest der Schweiz keine Fälle von BNP bekannt, weshalb keine Veranlassung zur Information bestand. Aus den gleichen Gründen haben wohl auch die Bauernverbände von einer Information abgese- hen und wurde das Thema auch in der Presse nicht breit aufgegriffen. Zu Frage 3: Zu den Auswirkungen der Impfung gegen die Blauzungenkrankheit wurden an der Vetsuissefakultät der Universitäten Zürich und Bern und unter Mitwirkung weiterer Institutionen verschiedene wissenschaftliche Untersuchungen durchgeführt (vgl. insbesondere C. R. Müntener et al.: Vigilance der Tierarzneimittel: Gemeldete unerwünschte Wirkungen im Jahr 2008, in: Schweizer Archiv für Tierheilkeilkunde [SAT] 2009, 583– 590; C. R. Müntener et al.: Vigilance der Tierarzneimittel: Gemeldete unerwünschte Wirkungen im Jahr 2009, in: SAT 2010, 575–583; C. R. Mün- tener et al.: Vigilance der Tierarzneimittel: Gemeldete unerwünschte Wirkungen im Jahr 2010, in: SAT 2012, 57–65; A. Tschuor et al.: Abklä- rungen von Aborten und anderen tiergesundheitlichen Problemen beim Rind im Zusammenhang mit der Blauzungenvirus-Impfung 2009, in: SAT 2010, 501–506). Diese Arbeiten beruhen auf den Meldungen aus der ganzen Schweiz zu unerwünschten Wirkungen von Tierarzneimitteln an das Institut für Viruserkrankungen und Immunprophylaxe (Pharmaco- vigilance), wohin auch sämtliche Meldungen aus dem Kanton Zürich übermittelt wurden. Auf die Frage, welche Studien das BVET unter- stützt oder veranlasst, hat der Kanton Zürich keinen Einfluss.
Zu Fragen 4–14: Was die Fragen im Zusammenhang mit der vom Bund angeordneten Impfkampagne gegen die Blauzungenkrankheit anbelangt, wird auf die Ausführungen zu folgenden Vorstössen verwiesen: – Stellungnahme zu den dringlichen Postulaten KR-Nr. 33/2009 betref- fend Aufhebung des Impfzwanges gegen Blauzungenkrankheit und KR-Nr. 34/2009 betreffend Schaffung einer Meldestelle für Impfschä- den und Schadenersatz gemäss Vollkostenrechnung (RRB Nr. 349/ 2009), – Beantwortung der Anfrage KR-Nr. 97/2009 betreffend Absetzfristen nach Impfungen gegen Blauzungenkrankheit (RRB Nr. 825/2009), – Beantwortung der dringlichen Anfrage KR-Nr. 315/2009 betreffend Bericht der Arbeitsgruppe Impfschäden nach Blauzungenimpfung (RRB Nr. 1774/2009) und – Beantwortung der Anfrage KR-Nr. 402/2009 betreffend Kosten Bericht Blauzungenkrankheit (RRB Nr. 296/2010).
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungs- rates sowie an die Gesundheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi