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Decision

RRB Nr. 2092/2009

Gemeindewesen, Schulgemeinde Hinwil, neue Gemeindeordnung, Genehmigung

December 23, 2009German2 min

Source zh.ch

Gemeindewesen, Schulgemeinde Hinwil, neue Gemeindeordnung, Genehmigung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 23. Dezember 2009

2092. Gemeindeordnung (Schulgemeinde Hinwil)

Erwägungen

1. Nach Art. 84 Abs. 2 der Kantonsverfassung (KV) können sich Schulgemeinden mit Zustimmung der Mehrheit der Stimmenden dieser Gemeinden auflösen. Die Aufgaben der aufgelösten Schulgemeinden nimmt die neue, vereinigte Schulgemeinde wahr (Art. 83 Abs. 2 KV). Sie regelt ihre Organisation und die Zuständigkeit ihrer Organe gemäss Art. 89 Abs. 1 KV in der Gemeindeordnung (GO). Gemeindeordnun- gen bedürfen der Genehmigung des Regierungsrates, der die Gemein- deordnungen auf ihre Rechtmässigkeit prüft (Art. 89 Abs. 3 KV). Die Genehmigung durch den Regierungsrat hat konstitutive Wirkung, d. h., die entsprechenden Gemeindebeschlüsse werden erst nach der Geneh- migung wirksam. Allfällige Mängel werden durch die Genehmigung nicht geheilt.

2. Die Stimmberechtigten der Primarschulgemeinde Hinwil und der Oberstufenschulgemeinde Hinwil haben am 27. September 2009 an der Urne der Auflösung dieser beiden Schulgemeinden und gleichzeitig mit der Zustimmung zur Gemeindeordnung der Bildung der neuen (verei- nigten) Schulgemeinde Hinwil zugestimmt. Die neue Schulgemeinde- ordnung tritt auf Beginn der Amtsdauer 2010–2014 in Kraft. Auf diesen Zeitpunkt werden die Gemeindeordnungen der Primarschulgemeinde und der Oberstufenschulgemeinde Hinwil vom 20. Februar 1994 aufge- hoben. Die Schulpflege der Schulgemeinde Hinwil wird 13 Mitglieder umfassen.

3. Die Gemeindeordnung der neuen Schulgemeinde Hinwil enthält die üblichen notwendigen Bestimmungen gemäss Gemeindegesetz, Kantonsverfassung, Gesetz über die politischen Rechte und Volksschul- gesetz. Die Bestimmungen der neuen Schulgemeindeordnung Hinwil geben, soweit ersichtlich, zu keinen Beanstandungen Anlass und sind deshalb zu genehmigen.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktionen der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Die von den Stimmberechtigten der neuen (vereinigten) Schulge- meinde Hinwil am 27. September 2009 beschlossene Gemeindeordnung wird genehmigt.

II. Mitteilung an die Schulpflegen der Primarschulgemeinde Hinwil, Schulverwaltung, Dürntnerstrasse 10, 8340 Hinwil, und der Oberstufen- schulgemeinde Hinwil, Breitestrasse 6, 8340 Hinwil, an den Gemeinderat der Politischen Gemeinde Hinwil, Gemeinderatskanzlei, Dürntnerstras- se 8, 8340 Hinwil, an den Bezirksrat Hinwil, Untere Bahnhofstrasse 25a, 8340 Hinwil, sowie an die Bildungsdirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi