RRB Nr. 2119/2009
Kinderhaus Thalwil, Thalwil, Beitragsberechtigung, Erneuerung
December 23, 2009German3 min
Source zh.ch
Kinderhaus Thalwil, Thalwil, Beitragsberechtigung, Erneuerung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 23. Dezember 2009
2119. Kinderhaus Thalwil, Thalwil
Erwägungen
(Erneuerung der Beitragsberechtigung) Mit Beschluss Nr. 927/2008 erteilte der Regierungsrat der Stiftung Kinder- haus Thalwil eine bis 31. Dezember 2009 befristete Beitragsberechti- gung für den Betrieb des Kinderhauses Thalwil. Mit Eingabe vom 29. Juli 2009 ersucht die Trägerschaft um Erneuerung der Beitragsberechtigung. Der Betrieb des Kinderhauses beruht auf dem vom Amt für Jugend und Berufsberatung anerkannten Rahmenkonzept vom Januar 2008. Dieses stellt die verbindliche, qualitative und quantitative Grundlage für die vom Heim zu erbringenden Leistungen dar, an die der Kanton einen Staatsbeitrag leistet. Das Rahmenkonzept wird zurzeit überarbei- tet. Wichtigste geplante Änderungen sind die Aufnahme von Kindern mit Problemstellungen aus dem Bereich der Psychiatrie und die dafür allenfalls erforderliche Erweiterung des Kinderhauses um ein internes oder externes Schulangebot. Das neue Rahmenkonzept soll bis Okto- ber 2010 vorliegen. Gestützt darauf ist die Beitragsberechtigung ab 2011 neu zu überprüfen. Im Sinn einer Übergangslösung ist die bis Ende 2009 befristete Beitragsberechtigung um ein Jahr zu verlängern. Das Kinderhaus Thalwil hat sich bewährt; es ist vom Bundesamt für Justiz anerkannt und bildet mit seinem Angebot ein wichtiges Element in der stationären Jugendhilfe des Kantons Zürich. Gemäss § 4 des Staats- beitragsgesetzes vom 1. April 1990 in Verbindung mit den §§ 7 ff. des Jugendheimgesetzes vom 1. April 1962 beschliesst der Regierungsrat über die Beitragsberechtigung von Institutionen, die mehr als fünf Min- derjährige während mindestens fünf Tagen und Nächten in der Woche zur Erziehung, Betreuung, Beobachtung oder Erholung aufnehmen, für die Dauer von längstens acht Jahren. Unter Berücksichtigung der anerkannten Bruttotageskosten und der verlangten Sollauslastung ist mit einem jährlichen Staatsbeitrag von rund Fr. 700 000 zu rechnen. Dieser Beitrag ist Bestandteil der für die stationäre Jugend- und Familienhilfe im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2010–2013 zur Verfügung stehenden Mittel.
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Beitragsberechtigung der Stiftung Kinderhaus Thalwil für den Betrieb des Kinderhauses Thalwil wird per 1. Januar 2010 erneuert.
II. Die Beitragsberechtigung gilt bis 31. Dezember 2010. Ein Gesuch um Erneuerung der Beitragsberechtigung ist von der Trägerschaft bis 31. Oktober 2010 zusammen mit einem aktualisierten Rahmen- und Feinkonzept einzureichen.
III. Die Bildungsdirektion wird ermächtigt, den Staatsbeitrag pro Zürcher Aufenthaltstag festzulegen.
IV. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwer- de erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und des- sen Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
V. Mitteilung an die Stiftung Kinderhaus Thalwil, Stefan Bommer, Leitung, Pilgerweg 16, 8800 Thalwil (im Doppel für sich und für die Trä- gerschaft [E]), an das Bundesamt für Justiz, Bundesrain 20, 3003 Bern, sowie an die Finanzdirektion und die Bildungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi