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RRB Nr. 220/2019

Ablösung der Ausländerausweise in Papierform durch Ausweise im Kreditkartenformat, Schreiben an das EJPD

March 13, 2019German3 min

Source zh.ch

Ablösung der Ausländerausweise in Papierform durch Ausweise im Kreditkartenformat, Schreiben an das EJPD

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 13. März 2019

220. Ablösung der Ausländerausweise in Papierform durch Ausweise

Erwägungen

im Kreditkartenformat (Vernehmlassung) Heute erhalten EU-/EFTA-Staatsangehörige mit einer Kurzaufenthalts- bewilligung (L), einer Aufenthaltsbewilligung (B) oder einer Niederlas- sungsbewilligung (C) einen Ausländerausweis in Papierform mit aufge- klebter Fotografie, die mit einer Folie bedeckt ist. Den gleichen Ausweis erhalten Grenzgängerinnen und Grenzgänger (G) sowie Familienangehö- rige von Diplomatinnen oder Diplomaten, die in der Schweiz erwerbs- tätig sind (Ci). Asylsuchende, vorläufig Aufgenommene und Personen, denen vorübergehend Schutz gewährt wird, erhalten einen ähnlichen Ausweis (N, F, S). Diese Dokumente entsprechen nicht mehr den heutigen Anforderun- gen an die Sicherheit und sind unpraktisch. Deshalb soll der bestehende Ausländerausweis in Papierformat durch einen zeitgemässen, fälschungs- sicheren, nicht biometrischen Ausweis im Kreditkartenformat abgelöst werden. Die Umstellung soll gestaffelt ab dem 1. Juli 2019 bis zum 31. De- zember 2020 jeweils bei der Neuausstellung bzw. der Erneuerung des Aus- weises erfolgen. Zur Umsetzung schlägt der Bundesrat Änderungen der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (SR 142. 201), der Verordnung über die Gebühren zum Ausländer- und Integra- tionsgesetz (SR 142.209) und der Asylverordnung 1 über Verfahrensfra- gen (SR 142.311) vor.

Dispositiv

Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Schreiben an das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement, 3003 Bern (Zustellung auch per E-Mail als PDF- und Word-Version an sandrine.favre@sem.admin.ch und helena.schaer@sem.admin.ch): Im Dezember 2018 haben Sie uns eingeladen, zur Ablösung der Aus- länderausweise in Papierform durch Ausweise im Kreditkartenformat Stellung zu nehmen. Wir danken Ihnen für diese Gelegenheit und äussern uns wie folgt:

Ausweis N für Asylsuchende Gemäss den in Art. 91d der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE, SR 142.201) vorgesehenen Übergangsbestim- mungen ist spätestens ab 1. Januar 2021 ein Ausweis in Kreditkartenfor-

mat auszustellen. Sofern die Zentren des Bundes bis Ende 2020 für die Erfassung der biometrischen Daten nicht bereit sind, würde diese Auf- gabe ab dem 1. Januar 2021 den kantonalen Migrationsämtern obliegen, was unzweckmässig ist. Der Einführungstermin für den neuen Ausweis für Asylsuchende ist deshalb zwingend an den Beginn der Erfassung der biometrischen Daten in den Zentren des Bundes zu knüpfen.

Verordnung über die Gebühren zum Ausländer- und Integrationsgesetz Wir begrüssen es, dass die Ausstellungsgebühr für den nicht biome- trischen Ausländerausweis gänzlich an die Kantone geht und das Staats- sekretariat für Migration (SEM), anders als beim biometrischen Ausweis, keinen Anteil verlangt. Die Mehraufwände der Kantone können aber auch dadurch nicht ausgeglichen werden. Wir fordern das SEM deshalb auf, künftig auch beim biometrischen Ausweis auf seinen Anteil an der Ausstellungsgebühr zu verzichten, zumal die Projektkosten schon längst amortisiert sind.

Gültigkeitsdauer der elektronischen Unterschrift und der Fotografie Die für die Ausstellung des Ausländerausweises notwendige elektro- nische Unterschrift und die Fotografie sind gemäss dem Verordnungs- entwurf alle fünf Jahre zu aktualisieren (Art. 102a Abs. 2 Ausländer- und Integrationsgesetz in Verbindung mit Art. 71g VZAE). Dieser Aktuali- sierungsrhythmus ist zu kurz. Es ist nicht einzusehen, weshalb die Unter- schrift und die Fotografie von Erwachsenen nicht wie bei der schweize- rischen Identitätskarte während zehn Jahren gültig bleiben sollen. Die VZAE ist entsprechend anzupassen.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Regierungsrates sowie an die Sicherheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli