RRB Nr. 252/2012
Budgetvollzug 2012, Pauschale Verbesserungsvorgabe von 300 Mio. Franken
March 14, 2012German3 min
Source zh.ch
Budgetvollzug 2012, Pauschale Verbesserungsvorgabe von 300 Mio. Franken
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 14. März 2012
252. Budgetvollzug 2012: Pauschale Verbesserungsvorgabe
Erwägungen
von 300 Mio. Franken Der Kantonsrat hat das Budget 2012 am 13. Dezember 2011 festgelegt. Neben verschiedenen konkreten Verbesserungsbeschlüssen in einzel- nen Leistungsgruppen von 62 Mio. Franken beschloss er auch eine pau- schale Verbesserung der Erfolgsrechnung von 300 Mio. Franken. Die pauschale Verbesserung wurde wie in den Vorjahren in der Leistungs- gruppe Nr. 4950, Verrechnete Zinsen und nicht zugeordnete Sammel- positionen, eingestellt. In dieser rein finanziellen Leistungsgruppe ist die Umsetzung nicht möglich. Der Auftrag des Kantonsrates zur Saldo- verbesserung ist deshalb für den Regierungsrat rechtlich nicht verbind- lich. Am 13. Januar 2012 informierte die Schweizerische Nationalbank (SNB) über ihr Jahresergebnis 2011 und die geplante Gewinnausschüt- tung von 1 Mrd. Franken an Bund und Kantone im Jahr 2012. Da der Kanton Zürich in seinem Budget 2012 keine Gewinnausschüttung der SNB eingestellt hatte, führt der Anteil von 117 Mio. Franken zu einer entsprechenden Verbesserung in der Erfolgsrechnung. Die Ergebnisse der Jahresrechnung 2011 und die Berücksichtigung der daraus folgenden Erkenntnisse für den Haushaltsvollzug 2012 füh- ren zu weiteren Verbesserungen gegenüber dem vom Kantonsrat fest- gelegten Budget 2012 von insgesamt 87 Mio. Franken. Dabei handelt es sich um Mehrerträge bei den Steuern, einerseits als Folge des San10- Projekts zur Beschleunigung der Rechnungsstellung im Quellensteuer- bereich (+35 Mio. Franken), anderseits als Folge der aktualisierten, leicht höheren Ertragsschätzungen bei den Verrechnungssteuern und bei den Staatssteuern (+52 Mio. Franken). Tabelle 1: Übersicht Budgetvollzug 2012, pauschale Verbesserungs- vorgabe von 300 Mio. Franken in Mio. Franken Pauschale Verbesserungsvorgabe des Kantonsrates +300 Anteil an Gewinnausschüttung SNB +117 Mehrerträge Steuern (Einschätzung Februar 2012) +87 Verbleibende Differenz +96 Die in der Tabelle aufgeführten Beträge sind gerundet. Totalisierungen können deshalb von der Summe der einzelnen Werte abweichen.
Damit besteht Ende Februar 2012 noch eine Differenz von 96 Mio. Franken zur pauschalen Verbesserungsvorgabe des Kantonsrates. Diese verbleibende Verbesserungsvorgabe soll durch einen restriktiven Haus- haltsvollzug der Direktionen und der Staatskanzlei erreicht werden. Neben diesen Verbesserungen werden auch die Budgetkürzungen des Kantonsrates von 62 Mio. Franken bei einzelnen Leistungsgruppen um- gesetzt. Im Rahmen der Zwischenberichterstattung zur Rechnung 2012 per Ende April und Ende August 2012 wird überprüft, ob die Vorgabe des Kantonsrates erreicht wird.
Dispositiv
Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Ende Februar 2012 noch bestehende Differenz von 96 Mio. Franken zur pauschalen Verbesserungsvorgabe des Kantonsrates von 300 Mio. Franken soll durch einen restriktiven Haushaltsvollzug der Direktionen und der Staatskanzlei erreicht werden.
II. Die Finanzdirektion wird beauftragt, den Regierungsrat mit den Zwischenberichten zur Rechnung 2012 über den Stand der angestreb- ten Saldoverbesserung zu informieren.
III. Mitteilung an die Direktionen des Regierungsrates und die Staats- kanzlei.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi