RRB Nr. 253/2021
Kantonale Tierversuchskommission, Ersatzwahl
March 17, 2021German2 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 17. März 2021
253. Kantonale Tierversuchskommission (Amtsdauer 2019–2023,
Erwägungen
Ersatzwahl) Der Regierungsrat wählte mit Beschluss Nr. 645/2019 gestützt auf § 4 des Kantonalen Tierschutzgesetzes vom 2. Juni 1991 (LS 554.1) die kantonale Tierversuchskommission für die Amtsdauer 2019–2023. Das bisherige, durch den Verein Koordination Kantonaler Tierschutz Zürich (KKT) nominierte Mitglied Bea Roth, Dr. sc. nat., Zürich, Fach- person für Fragen des Tierschutzes, ist erkrankt und kann das Amt für längere Zeit nicht ausüben, weshalb die Mitgliedschaft bis zur Genesung sistiert wird. Als interimistisches Mitglied der kantonalen Tierversuchskommission schlägt der KKT vor: – Erik Schmid, Dr. med. vet., Götzis, Österreich, Fachperson für Fragen des Tierschutzes. Der Vorgeschlagene ist für die vorgesehene Funktion geeignet und bis zur Genesung von Dr. Bea Roth, längstens aber für den Rest der Amts- dauer 2019–2023, zu wählen.
Dispositiv
Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Mitgliedschaft in der kantonalen Tierversuchskommission von Dr. sc. nat. Bea Roth wird bis zu ihrer Genesung sistiert.
II. Als Ersatz für die Zeit der sistierten Mitgliedschaft von Dr. Bea Roth, längstens jedoch für den Rest der Amtsdauer 2019–2023, wird mit Wirkung ab 1. April 2021 als Mitglied der kantonalen Tierversuchs- kommission gewählt: – Erik Schmid, Dr. med. vet., Götzis, Österreich.
III. Mitteilung an die Genannten (durch die Gesundheitsdirektion) sowie an die Gesundheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli