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Anfrage Barbara Steinemann, Regensdorf, betreffend Steuerbares Einkommen der Zuwanderer im Kanton Zürich, Beantwortung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 283/2014

Sitzung vom 14. Januar 2015

26. Anfrage (Steuerbares Einkommen der Zuwanderer im Kanton Zürich) Kantonsrätin Barbara Steinemann, Regensdorf, hat am 27. Oktober 2014 folgende Anfrage eingereicht: Zuwanderung ist momentan ein kontrovers diskutiertes Thema, im ver- gangenen Jahr sind erneut so viele Menschen in die Schweiz eingewan- dert wie noch nie. Am stärksten davon ist der Kanton Zürich betroffen. Das Bevölkerungswachstum belief sich in den letzten 10 Jahren auf 14,1%. 2013 betrug der Ausländeranteil im Kanton 25,4%. In diesem Zusammenhang ist stets vom Zuzug von gut qualifizierten Fachkräften die Rede. Davon ausgehend, dass der Begriff «Fachkraft» eine besondere Fähig- keit impliziert, müsste sich dies in einem entsprechend überdurchschnitt- lichen Einkommen, die sich dann in höheren Steuereinnahmen des Staa- tes bemerkbar macht, auswirken. Aus den Statistiken der Quellensteuer sind die Löhne der neuen Einwanderer ersichtlich. Hier interessieren vorab nur Personen mit steuerrechtlichem Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz nach QVO I. Irrelevant ist, ob die Quellenbesteuerten nach- träglich der ordentlichen Besteuerung unterworfen sind. In diesem Zusammenhang bitte ich den Regierungsrat um die Beant- wortung nachstehender Fragen:

Erwägungen

1. Wie viele Stellen haben 2013 der Kanton und seine Anstalten und die 171 Gemeinden gegenüber den Jahren 2012 und 2011 ausgewiesen? Wie hat sich das Verhältnis der Stellen Privatwirtschaft – Staat in den letzten zehn Jahren entwickelt?

2. Wie viele Stellen in der Verwaltung des Kantons (inkl. Spitäler, Uni- versität und Fachhochschulen) waren 2013 mit ausländischen Arbeit- nehmenden besetzt?

3. Wie viele ausländische Personen sind 2012 und 2013 in den Kanton zugewandert, die keiner Erwerbstätigkeit nachgehen?

4. Wie viele Arbeitnehmer kamen in den Jahren 2007, 2008, 2009, 2010, 2011, 2012 und 2013 je neu als Quellenbesteuerte hinzu?

5. Wie verteilen sich die Einkommen der Quellenbesteuerten seit Ein- führung der Personenfreizügigkeit, mit der Bitte um tabellarische Dar- stellung?

6. Wie hoch war 2013 das durchschnittliche Jahreseinkommen im Kan- ton Zürich insgesamt? Wie hoch bei den kantonalen Angestellten? Wie hoch bei den quellenbesteuerten Zuwanderern?

7. Auch das Einkommen von Personen des Asylbereichs mit Ausweis N und F werden mit der Quellensteuer erfasst. Wie hoch ist deren durch- schnittliches steuerbares Einkommen? Wie viele Prozent dieser Per- sonenkategorie erzielt überhaupt steuerbares Einkommen auf dem 1. Arbeitsmarkt?

8. Wie hoch war in den Jahren 2012 und 2013 das Durchschnittseinkom- men der Grenzgänger nach QVO II im Kanton Zürich?

Dispositiv

Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage Barbara Steinemann, Regensdorf, wird wie folgt beant- wortet: Zu Frage 1: a. In den Geschäftsberichten des Regierungsrates 2011 bis 2013 wer- den für die Direktionen und die Staatskanzlei, die Behörden, die Rechts- pflege sowie die konsolidierten Anstalten und Organisationen folgende Vollzeitstellen ausgewiesen (wobei Teilzeit- in Vollzeitstellen umgerech- net wurden): Ausgewiesene Vollzeitstellen 2011 2012 2013 Direktionen und Staatskanzlei 24 037 24 537 24 886 Behörden und Rechtspflege 1 557 1 558 1 569 Konsolidierte Anstalten und Organisationen 14 194 14 633 15 411 Total der Vollzeitstellen 39 788 40 728 41 866 b. Zu den Stellen in den Gemeinden verfügt der Kanton über keine eigenen Zahlen, insbesondere auch über keine Werte, die mit den Stel- len für den Kanton vergleichbar wären. c. Für das «Verhältnis der Stellen Privatwirtschaft – Staat» bzw. das Verhältnis zwischen den Stellen in privaten Betrieben und jenen der öf- fentlichen Hand auf dem Gebiete des Kantons kann von den Vollzeit- äquivalenten ausgegangen werden (auf Vollzeitstellen umgerechnete Arbeitsverhältnisse), wie sie vom Bundesamt für Statistik im Rahmen der Eidgenössischen Betriebszählung (bis 2008) bzw. der Statistik der Unternehmensstruktur (STATENT) ermittelt wurden. Danach betrug der prozentuale Anteil der Stellen in öffentlichen Betrieben (in Verwal- tungen des Bundes, des Kantons und der Gemeinden sowie in öffentlich-

rechtlichen Körperschaften und Betrieben) auf dem Gebiete des Kan- tons 2005 und 2008 15,2% bzw. 14,5% sowie 2011 und 2012 je 14,2% (Aufbereitung durch das Statistische Amt des Kantons). Allerdings liegen der Eidgenössischen Betriebszählung (bis 2008) und der Statistik der Unternehmensstruktur (STATENT) unterschiedliche Erhebungsmethoden zugrunde, sodass die Zahlen für 2005 und 2008 und jene für 2011 und 2012 nur bedingt miteinander vergleichbar sind. Zu Frage 2: Zu den Stellen, die von ausländischen Arbeitnehmenden besetzt sind, können nur für die Direktionen und die Staatskanzlei Angaben gemacht werden. Hier betrug der Ausländeranteil Ende 2013 insgesamt rund 8%. Für die übrigen Bereiche können keine Aussagen gemacht werden. Zu Frage 3: 2012 sind 13 193 und 2013 13 896 Personen in den Kanton zugewan- dert, deren Zulassungsgrund nicht die Erwerbstätigkeit war (ohne Asyl- suchende). Die überwiegende Mehrheit dieser Personen wurde im Rah- men des Familiennachzugs zugelassen. Diesen Personen ist die Ausübung einer Erwerbstätigkeit nach bewilligter Zulassung ohne Arbeitsbewilli- gung gestattet. Aus diesem Grund bestehen keine genauen Zahlen, wie viele der zugewanderten Personen keiner Erwerbstätigkeit nachgehen. Zu Frage 4: Bei den quellensteuerpflichtigen Arbeitnehmenden ist zu unterschei- den zwischen ausländischen Arbeitnehmenden, «welche die fremden- polizeiliche Niederlassungsbewilligung nicht besitzen, im Kanton jedoch steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt haben» (§ 87 Abs. 1 Steuer- gesetz vom 8. Juni 1997 [StG, LS 631.1]; im Folgenden: Quellensteuer- pflichtige mit Wohnsitz) und Personen ohne steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz, die «für kurze Dauer oder als Grenzgän- ger oder Wochenaufenthalter in unselbstständiger Stellung im Kanton erwerbstätig» sind (§ 94 StG; im Folgenden: Quellensteuerpflichtige ohne Wohnsitz). Weiter ist bei Quellensteuerpflichtigen mit Wohnsitz zu unterschei- den zwischen solchen, die der nachträglichen ordentlichen Veranlagung unterliegen, und solchen, bei denen der Quellensteuerabzug definitiv ist. Eine nachträgliche ordentliche Veranlagung, unter Anrechnung der Quel- lensteuer, erfolgt, wenn das quellensteuerpflichtige Bruttoeinkommen mehr als Fr. 120 000 beträgt (§ 93 Abs. 2 StG; Randziffer 64 der Weisung der Finanzdirektion zur Durchführung der Quellensteuer für Arbeitneh- merinnen und Arbeitnehmer vom 27. Juni 2013 [LS 631.422]).

Die Zahl der Quellensteuerpflichtigen mit und ohne Wohnsitz, ein- schliesslich der Quellensteuerpflichtigen mit Wohnsitz, die der nachträg- lichen ordentlichen Veranlagung unterliegen (§ 93 Abs. 2 StG), hat sich in den Jahren 2007 bis 2013 wie folgt entwickelt: Jahr Zuwachs Bestand Ende Jahr 2007 12 458 106 559 2008 11 751 118 310 2009 4 986 123 296 2010 4 148 127 444 2011 18 474 145 917 2012 13 383 159 300 2013 34 159 334

Zu Frage 5: Zur Verteilung der Lohneinkommen der Quellensteuerpflichtigen nach Einkommensstufen können, aufgrund der Daten für die NFA (Neuge- staltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen), Aussagen gemacht werden für die Jahre 2007–2012. In der nachstehenden Tabelle wird die Verteilung der Quellensteuerpflich- tigen mit und ohne Wohnsitz, jedoch ohne Quellensteuerpflichtige mit Wohnsitz, die der nachträglichen ordentlichen Veranlagung unterliegen (§ 93 Abs. 2 StG), auf die Einkommensstufen bzw. nach der Höhe der (tat- sächlichen) quellensteuerpflichtigen Lohneinkommen (brutto) darge- stellt: Einkommensstufen: Anzahl der Quellensteuerpflichtigen mit und ohne Wohnsitz, jedoch ohne Lohn brutto Quellensteuerpflichtige, die der nachträglichen ordentlichen Veranlagung unterliegen, in 1000 Franken verteilt nach Einkommensstufen, in den Jahren 2007–2012 2007 2008 2009 2010 2011 2012 0 5 861 5 176 4 744 4 320 4 411 3 747 >0,0–9,9 15 606 16 875 16 208 16 959 18 590 20 317 10,0–19,9 9 745 10 421 9 776 10 574 11 679 12 897 20,0–29,9 7 486 7 797 7 405 8 075 9 035 10 102 30,0–39,9 7 002 7 177 7 034 7 217 8 117 9 203 40,0–49,9 7 838 8 420 8 574 9 037 9 535 10 521 50,0–59,9 7 227 7 768 8 064 8 410 9 007 10 190 60,0–69,9 6 133 7 090 7 573 7 750 8 294 9 268 70,0–79,9 4 707 5 417 6 214 6 806 7 389 8 170 80,0–89,9 3 497 4 197 4 830 5 026 5 491 6 465 90,0–99,9 2 552 3 075 3 819 4 046 4 142 4 998 100,0–149,9 3 920 3 946 4 933 5 555 6 194 7 532 150,0–199,9 909 597 663 851 887 1 147 200,0 und mehr 1 202 950 915 1 135 1 182 1 237 Total 83 685 88 906 90 752 95 761 103 953 115 794 Für frühere Jahre können keine Aussagen gemacht werden.

Zu Frage 6: Nachstehende Zahlen beruhen auf unterschiedlichen Quellen und dementsprechend auch unterschiedlichen Berechnungsmethoden; sie sind daher nicht miteinander vergleichbar. a. Gemäss der Lohnstrukturerhebung des Bundesamtes für Statistik betrug 2012 der durchschnittliche Jahreslohn auf dem Gebiete des Kan- tons (privater und öffentlicher Sektor) Fr. 82 800 (brutto, jedoch ohne Familien- und Kinderzulagen; Zentralwert [Median]; Aufbereitung durch das Statistische Amt des Kantons). Für 2013 liegen noch keine Zahlen vor. b. In den Direktionen und der Staatskanzlei, einschliesslich des Polizei- und Lehrpersonals, betrug der durchschnittliche Jahreslohn bei einer Voll- zeit-Beschäftigung rund Fr. 113 000 (brutto, mit Einschluss der Dienst- altersgeschenke und aller Zulagen). c. Für das durchschnittliche Einkommen der Quellensteuerpflichtigen kann auf entsprechende Daten für die NFA abgestellt werden; diese lie- gen jedoch erst für die Jahre 2010 und 2011 vor. Danach betrug das durchschnittliche Einkommen für Quellensteuerpflichtige mit Wohnsitz Fr. 47 053 (2010) bzw. Fr. 46 600 (2011) und für Quellensteuerpflichtige ohne Wohnsitz Fr. 67 975 (2010) bzw. Fr. 68 051 (2011). Bei diesen Zah- len handelt es sich um das Einkommen, das im Durchschnitt auf die ein- zelnen Quellensteuerpflichtigen entfällt (Berechnung: Summe aller tat- sächlichen quellensteuerpflichtigen Einkommen geteilt durch die Zahl der Quellensteuerpflichtigen; jedoch ohne Quellensteuerpflichtige, die der nachträglichen ordentlichen Veranlagung unterliegen). Zu Frage 7: Personen des Asylbereichs werden bei den Quellensteuern nicht be- sonders registriert. Deshalb sind Aussagen zu den quellensteuerpflichti- gen Lohneinkommen dieser Personen nicht möglich. Ende 2013 befan- den sich im Kanton 7361 Personen des Asylbereichs: 3166 Asylsuchende und 4195 vorläufig Aufgenommene. Von den 2260 Asylsuchenden, die im erwerbsfähigen Alter standen (18- bis 65-jährig), gingen 1,8% einer Er- werbstätigkeit nach. Von den 2606 vorläufig Aufgenommenen im erwerbs- fähigen Alter übten 40,2% eine Erwerbstätigkeit aus. Es kann weder er- mittelt werden, ob diese Erwerbstätigen ein steuerbares Einkommen im 1. Arbeitsmarkt erzielten, noch wie hoch deren durchschnittliches steuerbares Einkommen war. Im Übrigen kann zur Erwerbstätigkeit von Asylsuchenden, insbesondere auch zu den Gründen für die tiefe Er- werbsquote, auf die Beantwortung der Anfrage KR-Nr. 210/2014 be- treffend Arbeitstätigkeit von Asylsuchenden im Kanton Zürich verwie- sen werden.

Zu Frage 8: Die im Kanton Zürich erwerbstätigen Grenzgängerinnen und Grenz- gänger stammen im überwiegenden Masse aus Deutschland. Für deren durchschnittliches quellensteuerpflichtiges Lohneinkommen kann wie- derum auf entsprechende Daten für die NFA abgestellt werden; diese liegen jedoch, wie erwähnt, erst für die Jahre 2010 und 2011 vor. Danach betrug das durchschnittliche quellensteuerpflichtige Einkommen für deut- sche Grenzgängerinnen und Grenzgänger Fr. 64 272 (2010) bzw. Fr. 63 876 (2011; Berechnung: Summe der infrage stehenden tatsächlichen Lohn- einkommen geteilt durch die Zahl der deutschen Grenzgängerinnen und Grenzgänger).

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungs- rates sowie an die Finanzdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi

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