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Decision

RRB Nr. 260/2011

Meliorationen, Stäfa, Rebberggenossenschaft Sternenhalde, Statuten, Unterhaltsplan, Genehmigung

March 9, 2011German2 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 9. März 2011

260. Meliorationen (Rebberggenossenschaft Sternenhalde Stäfa,

Erwägungen

Statuten, Unterhaltsplan) Die Rebberggenossenschaft Sternenhalde, Stäfa, ersucht um die Ge- nehmigung der neuen Statuten und des neuen Unterhaltsplans. Die Statuten vom 17. April 1946 entsprachen nach verschiedenen Gesetzes- änderungen und Änderungen tatsächlicher Natur nicht mehr den an sie gestellten Anforderungen. Die Genossenschaft hat deshalb am 7. Feb- ruar 2011 neue Statuten beschlossen, welche die bisherigen ersetzen. Der Unterhaltsplan 1:1000 der Rebberggenossenschaft Sternenhalde und Batterie, Stäfa, vom 2. Januar 1948, aus dem sich das Beizugsgebiet der Genossenschaft, der Mitgliederbestand und alle zu unterhaltenden Anlagen ergeben, entsprach nicht mehr den durch Überbauung verän- derten tatsächlichen Verhältnissen. Der Vorstand der Rebberggenossen- schaft Sternenhalde hat deshalb in Zusammenarbeit mit dem Amt für Landschaft und Natur, Abteilung Landwirtschaft, den vorliegenden neuen Unterhaltsplan 1:5000 ausgearbeitet. Statuten und Unterhalts- plan entsprechen den gesetzlichen Bestimmungen und sind daher zu ge- nehmigen.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Statuten und der Unterhaltsplan 1:5000 vom 7. Februar 2011 der Rebberggenossenschaft Sternenhalde, Stäfa, werden genehmigt.

II. Das Grundbuchamt Stäfa wird eingeladen, die Anmerkung «Mitgliedschaft bei der Rebbergmelioration Sternenhalde und Batterie, Gemeinde Stäfa» bei den Grundstücken, die ausserhalb des bereinigten Beizugsgebiets gemäss Unterhaltsplan 1:5000 liegen, zu löschen.

III. Die Genossenschaft wird eingeladen, Plankopien und Statuten zu vervielfältigen und wie folgt zuzustellen: an das Amt für Landschaft und Natur, Abteilung Landwirtschaft, eine Plankopie und ein Statuten- exemplar, an das Grundbuchamt Stäfa eine Plankopie und fünf Statuten- exemplare, an den Gemeinderat Stäfa eine Plankopie und ein Statuten- exemplar. Die Originalstatuten und zwei Plankopien bleiben bei der Genossenschaft.

IV. Mitteilung an die Rebberggenossenschaft Sternenhalde, Stäfa (Präsident: August Pünter, Glärnischstrasse 53, 8712 Stäfa), den Gemein- derat Stäfa, Postfach 535, 8712 Stäfa, den Bezirksrat Meilen, Postfach, 8706 Meilen, das Grundbuchamt Stäfa, Postfach 314, 8712 Stäfa, sowie an die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi