RRB Nr. 271/2011
Gesamtmelioration Wildberg, bauliche Massnahmen, Projekterweiterung, Genehmigung, zusätzliche Subvention
March 9, 2011German5 min
Source zh.ch
Gesamtmelioration Wildberg, bauliche Massnahmen, Projekterweiterung, Genehmigung, zusätzliche Subvention
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 9. März 2011
271. Güter- und Waldzusammenlegung Wildberg
Erwägungen
(Projekterweiterung) Mit RRB Nrn. 1870/1993 und 1818/2004 wurde das Projekt der Gesamt- melioration Wildberg genehmigt und an die Güterzusammenlegung ins- gesamt folgende Subventionen zugesichert: Beitragsberechtigte Beitragssatz Staatsbeitrag Kosten in Franken in Franken Technische Vorarbeiten 525 000 100% 525 000 Umlegungsarbeiten 2 520 000 50% 1 260 000 Bauliche Massnahmen und Vermarkung 12 705 000 45% 5 717 250 Gesamtausgaben 15 750 000 7 502 250 Für die Waldzusammenlegung wurden an die beitragsberechtigten Kosten von insgesamt Fr. 11 290 000 Subventionen von Fr. 5 414 750 zu- gesichert. In der Zwischenzeit sind die Arbeiten grösstenteils abgeschlossen. Es zeigt sich nun, dass weitere Sanierungen aufgrund von Rutschungen und Witterungseinflüssen sowie Erkenntnissen aus dem Generellen Entwässerungsplan (GEP) zur Kapazität von Durchlässen notwendig sind. Insbesondere die Zufahrt zum Tobelhof ist aufwendig zu sichern. Das Projekt sieht die Instandstellung von Wegen auf rund zwei Kilome- tern und die Kapazitätserweiterung von zwei Durchlässen öffentlicher Gewässer vor. Die veranschlagten Kosten belaufen sich auf Fr. 460 000. Die genehmigten beitragsberechtigten Kosten für die Güterzusammen- legung von Fr. 15 750 000 werden damit auf Fr. 16 210 000 erhöht. Die Projekterweiterung ist entsprechend den eingereichten Unter- lagen im Sinne von § 86 des Landwirtschaftsgesetzes vom 2. September 1979 (LG) zu genehmigen, und es ist eine Subvention zuzusichern (§ 97 LG). Dabei handelt es sich um eine gebundene Ausgabe im Sinne von § 3 Abs. 2 lit. a des Staatsbeitragsgesetzes vom 1. April 1990. Für die bei- tragsberechtigten Mehrkosten von Fr. 460 000 ergibt sich bei einem Bei- tragssatz von 45% eine zusätzliche Subvention von Fr. 207 000. Die mit RRB Nrn. 1870/1993 und 1818/2004 genehmigten beitragsberechtigten Kosten bzw. der zugesicherte Beitrag sind entsprechend zu erhöhen. Die genannte Subvention wird zulasten des Buchungskreises 8820, Abteilung Landwirtschaft, Konto 5660 9 00000, Eigene Investitionsbei- träge an private Organisationen ohne Erwerbszweck, übrige, Objekt- kredit Nr. 88G-200-08-015, verbucht. Die erforderlichen Investitions- beiträge sind im Budget 2011 eingestellt.
Gemäss § 97 LG sind Subventionen für Güterzusammenlegungen aus einem vom Kantonsrat zu bewilligenden Rahmenkredit zu gewähren. In der Beantwortung der Anfrage KR-Nr. 341/2009 betreffend Wohin sind die Rahmenkredite gemäss Landwirtschaftsgesetz verschwunden? wurde erläutert, dass und weshalb auch nach Einführung der genannten Anforderung (Erlass des Staatsbeitragsgesetzes, in Kraft seit 1. Januar 1991) die Subventionen stets gestützt auf den ordentlichen Budget- kredit ausgerichtet worden sind. Ein Rechtsgutachten der Staatskanz- lei, das aufgrund der Anfrage in Auftrag gegeben worden ist, hat nun ergeben, dass diese Praxis rechtswidrig ist. Das Amt für Landschaft und Natur hat deshalb ein Projekt begonnen mit dem Ziel, diesen Mangel so bald wie möglich zu beseitigen. In der erwähnten Anfragebeantwortung wird ausgeführt, dass es angesichts der jahrzehntelang geübten Praxis stossend wäre, wenn bis zum Vorliegen eines entsprechenden Rahmenkredits bzw. bis zur ent- sprechenden Änderung des LG keine Subventionen mehr ausgerichtet werden könnten. Es rechtfertigt sich deshalb im vorliegenden Fall, die beantragte Subvention trotz Fehlens eines Rahmenkredits zuzusichern, zumal die seit 1993 dauernde Melioration kurz vor dem Abschluss steht und die Subventionserhöhung unvermeidlich ist. Die beteiligten Gemeinden werden eingeladen, sich an den Mehr- kosten mit den vom Landwirtschaftsgesetz vorgesehenen und allfälli- gen weiteren Beiträgen zu beteiligen. Die endgültigen Beiträge werden aufgrund der Schlussabrechnung ermittelt.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Projekterweiterung für bauliche Massnahmen in der Gesamt- melioration Wildberg gemäss Bericht und Plänen der TBB Ingenieure AG, Elgg, vom 14. Oktober 2010 wird genehmigt.
II. Der Meliorationsgenossenschaft Wildberg wird an die beitrags- berechtigten Mehrkosten von Fr. 460 000 für bauliche Massnahmen der Güterzusammenlegung eine zusätzliche Subvention von 45% als gebundene Ausgabe, höchstens Fr. 207 000, zulasten der Investitions- rechnung der Leistungsgruppe Nr. 8800, Amt für Landschaft und Natur, zugesichert. Der gesamte für die Güterzusammenlegung der Gesamtmelioration Wildberg zur Verfügung stehende Betrag wird damit von Fr. 7 502 250 um Fr. 207 000 auf Fr. 7 709 250 erhöht. Die teuerungsbedingten Mehr- kosten (Preisstand Oktober 2010, Preisindex der KBOB) sind ebenfalls subventionsberechtigt.
III. Die Baudirektion wird beauftragt, beim Bundesamt für Land- wirtschaft, Abteilung Strukturverbesserungen, um Zuerkennung eines entsprechenden Bundesbeitrages nachzusuchen.
IV. Die Ausrichtung der Subvention erfolgt unter den Bedingungen und Auflagen gemäss RRB Nrn. 1870/1993 und 1818/2004 sowie nach Massgabe der vom Kantonsrat beschlossenen Budgetkredite.
V. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwer- de erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und des- sen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
VI. Mitteilung an die Meliorationsgenossenschaft Wildberg (Präsi- dent: Kurt Bieri, Tobelhof, 8486 Rikon [E]), den Gemeinderat Wildberg, 8489 Wildberg, den Gemeinderat Zell, 8486 Rikon, den Präsidenten des Landwirtschaftsgerichtes, Postfach 3024, 8023 Zürich, den Bezirksrat Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon, das Ingenieur- und Vermes- sungsbüro TBB Ingenieure AG, Florastrasse 5a, 8353 Elgg, das Bundes- amt für Landwirtschaft, Fachbereich Meliorationen, 3003 Bern, sowie an die Finanzdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi