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Gemeindewesen, Zweckverband Schiessanlageverband Witerig, Auflösung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 23. Februar 2022

273. Gemeindewesen (Zweckverband Schiessanlageverband Witerig, Auf‌lösung)

Erwägungen

1. Die Politischen Gemeinden Hettlingen und Seuzach bildeten seit 1970 unter dem Namen Schiessanlageverband «Witerig» einen Zweck- verband für den Betrieb einer gemeinsamen Schiessanlage (RRB Nr. 1785/ 1970). Im Hinblick auf das Inkrafttreten des Gemeindegesetzes vom 20. April 2015 (LS 131.1) und die damit einhergehenden zahlreichen Änderungen für den Zweckverband beschlossen die Gemeinderäte der beiden Ver- bandsgemeinden, den Schiessanlageverband aufzulösen und ihre Zu- sammenarbeit auf der Grundlage eines Anschlussvertrages fortzusetzen. Die Stimmberechtigten der Politischen Gemeinden Hettlingen und Seu- zach stimmten der Vorlage am 28. November 2021 an der Urne zu. Der Bezirksrat Winterthur hat bestätigt, dass gegen die Beschlüsse keine Rechtsmittel eingingen. Mit Mitteilung vom 16. Dezember 2021 ersuchte die Politische Ge- meinde Hettlingen den Regierungsrat um Kenntnisnahme der rückwir- kenden Auf‌lösung des Zweckverbandes auf den Zeitpunkt des Inkraft- tretens des Anschlussvertrages per 1. Januar 2021 (Art. 14 Anschlussver- trag).

2. Die Auf‌lösung des Zweckverbands Schiessanlageverband «Witerig» gibt zu keinen Bemerkungen Anlass und ist deshalb zur Kenntnis zu nehmen. Die Akten des Zweckverbands sind von der ehemaligen Sitz- gemeinde Hettlingen in das Gemeindearchiv überzuführen. Die Aufbe- wahrung hat sich nach dem Archivgesetz (LS 170.6) zu richten.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Von der Auf‌lösung des aus den Politischen Gemeinden Hettlingen und Seuzach bestehenden Zweckverbands Schiessanlageverband «Wite- rig» per 1. Januar 2021 wird Kenntnis genommen.

II. Die Akten des Zweckverbands sind von der ehemaligen Sitzge- meinde Hettlingen in das Gemeindearchiv überzuführen. Die Aufbewah- rung richtet sich nach dem Archivgesetz.

III. Mitteilung an – die Gemeinderäte der Politischen Gemeinden – Hettlingen, Stationsstrasse 27, 8442 Hettlingen, – Seuzach, Stationsstrasse 1, 8472 Seuzach, – den Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur, – die Sicherheitsdirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

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