RRB Nr. 295/2025
Regionaler Richtplan Weinland, Teilrevision 2023, Festsetzung
March 19, 2025German8 min
Source zh.ch
Regionaler Richtplan Weinland, Teilrevision 2023, Festsetzung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 19. März 2025
295. Regionaler Richtplan Weinland, Teilrevision 2023 (Festsetzung)
Erwägungen
A. Ausgangslage Mit Beschluss Nr. 258/2021 vom 17. März 2021 setzte der Regierungs- rat die Gesamtüberarbeitung (ohne Radwege) und die Teilrevision Kapitel 4.4 Fuss- und Veloverkehr des regionalen Richtplans Weinland fest. Dabei lud der Regierungsrat die Region ein, bis Ende 2022 eine Teilrevision des Kapitels 4.6 Parkierung zu erarbeiten, die mit den gel- tenden rechtlichen Grundlagen vereinbar ist. Dazu sind die bestehenden und geplanten Parkierungsanlagen mit der Anzahl der Parkplätze fest- zulegen und zu prüfen, inwieweit die Lage der Parkplätze konzentriert und deren Anzahl verringert werden kann, sodass die Auswirkungen auf Raum und Umwelt möglichst gering gehalten werden. Zudem lud der Regierungsrat die Region ein, den Richtplantext an die allgemeine Systematik der regionalen Richtpläne anzupassen, das heisst, die erfor- derlichen Inhalte zu ergänzen und den Text redaktionell von nicht richt- planrelevanten Themen zu entlasten. Grundlage für die vorliegende Revision des Kapitels 4.6 Parkierung bildet das Gesamtkonzept Erholung Thurauen von 2021. Dieses Konzept hat der Kanton gemeinsam mit der Zürcher Planungsgruppe Weinland und den vier Gemeinden Andelfingen, Flaach, Marthalen und Klein- andelfingen erarbeitet. Es zeigt Lösungen auf, wie die Nutzungskon- flikte zwischen Erholung, Parkierung und Erschliessung einerseits und dem Schutz der Naturwerte anderseits reduziert werden können. Für die bestehenden, nicht rechtmässigen Parkierungsanlagen (teilweise im Wald, in Schutzgebieten und im Gewässerraum) wurden alternative Standorte gesucht. Dabei wurde eine gesamtheitliche Interessenabwä- gung vorgenommen. Die nicht rechtmässigen Parkierungsanlagen werden erst aufgehoben, nachdem die entsprechende Ersatzparkierung sowie deren Erschliessung für den Fussverkehr realisiert sind. Parallel zur Erarbeitung der Teilrevision 2023 des regionalen Richt- plans entwickelten das Amt für Mobilität und die Zürcher Planungs- gruppe Weinland gemeinsam das regionale Gesamtverkehrskonzept Weinland. Die Delegiertenversammlung der Zürcher Planungsgruppe Weinland verabschiedete dieses am 1. November 2023. Dessen Inhalte fliessen in nachgelagerte Revisionen des regionalen Richtplans ein.
Seit der letzten Gesamtüberarbeitung und Teilrevision haben sich zudem die Verhältnisse geändert oder übergeordnete Planungsinstru- mente wurden angepasst, sodass der regionale Richtplan nachzuführen ist. Mit Schreiben vom 19. Januar 2024 ersuchte die Zürcher Planungs- gruppe Weinland um Festsetzung der Teilrevision 2023 des regionalen Richtplans Weinland.
B. Inhalte der Teilrevision Die Teilrevision 2023 des regionalen Richtplans Weinland umfasst im Wesentlichen folgende Inhalte: – Überarbeitung des Kapitels 4.6 Parkierung: Festlegung der bestehen- den und geplanten Parkierungsanlagen mit der Anzahl der Parkplätze sowie Aktualisierung auf der Grundlage des Gesamtkonzepts Erho- lung Thurauen. – Anpassung des Richtplantextes an die allgemeine Systematik der regionalen Richtpläne, Ergänzung von erforderlichen festzulegenden Inhalten und Entlastung von nicht richtplanrelevanten Themen, ins- besondere in den Kapiteln 3 Landschaft und 5.4 Energie, sowie ver- schiedene redaktionelle Anpassungen. – Festsetzung eines Standorts für die Erweiterung der landwirtschaft- lichen Nutzungseignung im Gebiet Riet in Benken sowie eines Stand- orts für ein Rundholz-Nasslager in Andelfingen. Damit entspricht die Zürcher Planungsgruppe Weinland Anträgen der Baudirektion. – Festsetzung eines Standorts für den geplanten regionalen Feuerwehr- stützpunkt Flaachtal in Berg am Irchel. Damit entspricht die Zürcher Planungsgruppe Weinland einem Antrag des Feuerwehrzweckver- bandes Flaachtal. – Anpassung und Harmonisierung des Wander- und Velowegnetzes mit den entsprechenden kantonalen Grundlagen (Wanderwegnetz des Vereins Zürcher Wanderwege sowie Velonetzplan Kanton Zürich).
C. Anhörung und Mitwirkung Die Anhörung der nach- und nebengeordneten Planungsträger gemäss § 7 Abs. 1 des Planungs- und Baugesetzes (PBG, LS 700.1) sowie die öffentliche Auflage gemäss § 7 Abs. 2 PBG fanden vom 3. Juli bis 2. Sep- tember 2023 statt. Im Rahmen der öffentlichen Auflage gingen 16 An- träge ein. Die kantonalen Fachstellen nahmen im Rahmen der Vorprü- fung vom 7. September 2023 Stellung. Die Zürcher Planungsgruppe Weinland überarbeitete den Entwurf des regionalen Richtplans aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen. Die Delegiertenversammlung der Zürcher Planungsgruppe Weinland verabschiedete die Vorlage am 1. No- vember 2023 mit Antrag auf Festsetzung durch den Regierungsrat.
Gemäss Bescheinigung des Bezirksrates Andelfingen vom 11. De- zember 2023 wurden dagegen keine Rechtsmittel eingelegt. Mit Schrei- ben vom 23. April 2024 bestätigte die Zürcher Planungsgruppe Weinland zudem, dass die Frist für das Referendum gegen den Beschluss der Delegiertenversammlung unbenutzt abgelaufen war.
D. Erwägungen Die Prüfung des zur Festsetzung beantragten Dossiers hat ergeben, dass ein Inhalt der Teilrevision 2023 des regionalen Richtplans Wein- land nur in geänderter Form festgesetzt werden kann. Den mit Vorprü- fung des Amtes für Raumentwicklung vom 7. September 2023 gestellten Auflagen und Empfehlungen wurde mehrheitlich entsprochen. Die Differenz wurde anlässlich einer Besprechung am 15. Oktober 2024 zwischen Vertreterinnen und Vertretern des Kantons und der Zürcher Planungsgruppe Weinland diskutiert und bereinigt. Der Beschluss der Delegiertenversammlung vom 1. November 2023 wird wie folgt angepasst (Richtplantext):
Richtplantext Kapitel 4.4 Fuss- und Veloverkehr 4.4.2 Karteneinträge, Tabelle 44 S. 101 Geplante Radwege von regionaler Bedeutung Der Streckenteil Nr. 13 Alten – Knoten Altener-/Flaacherstrasse behält im Richtplan wie bisher die Kategorie «Alltag (Schulweg) / Freizeit». Begründung Wie bereits in der Vorprüfung verlangte das Amt für Mobilität bei der Prüfung der Festsetzungsfähigkeit nach Beschluss der Delegiertenver- sammlung, der Streckenteil Nr. 13 Alten – Knoten Altener-/Flaacher- strasse sei als reine Freizeitverbindung zu klassieren. Die Verbindung ist Teil des SchweizMobil-Routennetzes; die SchweizMobil-Routen 95 und 86 verlaufen über diese Verbindung. Dagegen ist diese Verbindung nicht Teil des kantonalen Velonetzplans. Das Potenzial und die Nach- frage für eine kantonale Alltagsverbindung Alten – Andelfingen sind zu klein. Zwischen Alten und Andelfingen ist mit den Freizeitrouten SchweizMobil 95 und 86 eine kantonale Verbindung vorhanden. Beim Freizeitverkehr wird der Velostandard einer Nebenverbindung angestrebt. Der Alltags- und Schulverkehr kann diese Verbindung ebenfalls nutzen. Die Zürcher Planungsgruppe Weinland argumentierte, die Route zwischen Alten und Andelfingen werde hauptsächlich von Pendelnden und Schulkindern benutzt. Sie sei als Alltagsroute zu stärken und als solche im kantonalen Velonetzplan zu verankern. An der Bereinigungs- sitzung vom 15. Oktober 2024 wurde beschlossen, den genannten Stre-
ckenteil im regionalen Richtplan wie bisher in der Kategorie «Alltag (Schulweg) / Freizeit» zu belassen. Das Amt für Mobilität überprüft die Kategorisierung in einer nächsten Revision des kantonalen Velonetz- plans.
E. Festsetzung Die Teilrevision des regionalen Richtplans Weinland kann unter Vor- behalt der oben genannten Erwägungen festgesetzt werden. Dieser Beschluss ist ein Akt im Sinne von § 19 Abs. 1 lit. a des Verwal- tungsrechtspflegegesetzes (VRG, LS 175.2) und kann durch betroffene Gemeinden gestützt auf § 41 Abs. 1 VRG direkt mit Beschwerde an das Verwaltungsgericht angefochten werden. Das Verwaltungsgericht prüft die Beschwerdeberechtigung von Amtes wegen.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Teilrevision 2023 des regionalen Richtplans Weinland wird ge- mäss dem Beschluss der Delegiertenversammlung der Zürcher Planungs- gruppe Weinland vom 1. November 2023 vorbehältlich Dispositiv II festgesetzt.
II. Entgegen dem Beschluss der Delegiertenversammlung der Zür- cher Planungsgruppe Weinland vom 1. November 2023 wird folgender Eintrag im Sinne der Erwägungen in geänderter Form festgesetzt: – Kap. 4.4 Fuss- und Veloverkehr, 4.4.2 Karteneinträge, geplante Rad- wege von regionaler Bedeutung (Tabelle 44): Der Streckenteil Nr. 13 Alten – Knoten Altener-/Flaacherstrasse wird mit der Kategorie «All- tag (Schulweg) / Freizeit» festgesetzt.
III. Der regionale Richtplan steht beim Sekretariat der Zürcher Pla- nungsgruppe Weinland (c/o Gemeindeverwaltung Dorf, Dorfstrasse 2, 8458 Dorf) und bei der Baudirektion (Amt für Raumentwicklung, Stamp- fenbachstrasse 12, 8090 Zürich) zur Einsicht offen. Zusätzlich wird er auf der Webseite des Amtes für Raumentwicklung (are.zh.ch) und der Zürcher Planungsgruppe Weinland (zpw-zh.ch) veröffentlicht.
IV. Dispositiv I–III dieses Beschlusses sind von der Baudirektion ge- mäss § 6 Abs. 1 lit. a des Planungs- und Baugesetzes öffentlich bekannt zu machen.
V. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde- schrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der an- gefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die an- gerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
VI. Mitteilung unter Beilage der erwähnten Anzahl Dossiers der Re- visionsvorlage an – die Zürcher Planungsgruppe Weinland, c/o Gemeindeverwaltung Dorf, Dorfstrasse 2, 8458 Dorf (unter Beilage von zwei Dossiers) – die Gemeinderäte der Gemeinden (ohne Dossier) – Andelfingen, Gemeindeverwaltung, Thurtalstrasse 9, 8450 Andelfingen – Benken, Gemeindeverwaltung, Landstrasse 1, 8463 Benken – Berg am Irchel, Gemeindeverwaltung, Winkel 13, 8415 Berg am Irchel – Buch am Irchel, Gemeindeverwaltung, Kirchstrasse 1, 8414 Buch am Irchel – Dachsen, Gemeindeverwaltung, Dorfstrasse 16, 8447 Dachsen – Dorf, Gemeindeverwaltung, Dorfstrasse 2, 8458 Dorf – Feuerthalen, Gemeindeverwaltung, Trüllergasse 6, 8245 Feuerthalen – Flaach, Gemeindeverwaltung, Hauptstrasse 19, 8416 Flaach – Flurlingen, Gemeindeverwaltung, Dorfstrasse 36, 8247 Flurlingen – Henggart, Gemeindeverwaltung, Flaachtalstrasse 15, 8444 Henggart – Kleinandelfingen, Gemeindeverwaltung, Kanzleistrasse 2, 8451 Kleinandelfingen – Laufen-Uhwiesen, Gemeindeverwaltung, Dorfstrasse 28, 8248 Uhwiesen – Marthalen, Underdorf 2, 8460 Marthalen – Ossingen, Gemeindeverwaltung, Truttikerstrasse 7, 8475 Ossingen – Rheinau, Gemeindeverwaltung, Schulstrasse 11, 8462 Rheinau – Stammheim, Gemeindeverwaltung, Gemeindehausplatz 2, 8476 Unterstammheim – Thalheim an der Thur, Gemeindeverwaltung, Thurtalstrasse 19, 8478 Thalheim an der Thur – Trüllikon, Gemeindeverwaltung, Diessenhoferstrasse 11, 8466 Trüllikon – Truttikon, Gemeindeverwaltung, Hinterdorfstrasse 2, 8467 Truttikon – Volken, Gemeindeverwaltung, Flaachtalstrasse 17, 8459 Volken
– das Verwaltungsgericht (unter Beilage von einem Dossier) – das Baurekursgericht (unter Beilage von zwei Dossiers) – die Baudirektion (unter Beilage von zwei Dossiers).
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli