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RRB Nr. 301/2022

Doppelspurausbau der Bahnstrecke Bremgarten-Dietikon, Staatsbeitrag

February 23, 2022German12 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 23. Februar 2022

301. Doppelspurausbau der Bahnstrecke Bremgarten–Dietikon, Staatsbeitrag

Erwägungen

1. Ausgangslage Die Aargau Verkehr AG (AVA) betreibt die Bahnlinie S17 auf der Strecke Dietikon–Bremgarten–Wohlen. Sie verläuft zum grössten Teil auf dem Gebiet des Kantons Aargau und erschliesst als leistungsfähige Verbindung des öffentlichen Verkehrs den ländlichen Raum um Brem- garten und das Gebiet Mutschellen. Im Bahnhof Dietikon ist sie mit kur- zen Umsteigezeiten an die Zürcher S-Bahn (Linien S11 und S12) ange- bunden. Der Betrieb der S17 wird von den Kantonen Aargau und Zürich sowie vom Bund gemeinsam bestellt und finanziert. Der Streckenabschnitt Bremgarten–Dietikon der S17 ist zu einem gros- sen Teil einspurig trassiert. Verschiedene Doppelspurabschnitte sowie Kreuzungsstationen ermöglichen den Betrieb der Linie im 15-Minuten- Takt während den Spitzenzeiten. Das wenig flexible Betriebsregime ist allerdings verspätungsanfällig. Dies hat zur Folge, dass die fahrplanmäs- sig vorgesehenen Anschlüsse von und zu anderen Linien des öffentlichen Verkehrs nicht mit der erforderlichen Zuverlässigkeit gewährleistet wer- den können. Die Züge der S17 verkehren in Dietikon heute zudem ab- schnittsweise in Gegenrichtung zu den übrigen Strassenverkehrsteilneh- menden, was wegen den gegenseitigen Behinderungen zu zusätzlichen Zugsverspätungen sowie unerwünschten Rückstausituationen im Stras- sennetz und damit zu Verspätungen auf den städtischen Buslinien führt. Durch einen Ausbau des heute einspurigen Trassees auf dem Gebiet der Stadt Dietikon zur Doppelspur soll die Fahrplanstabilität der S17 verbessert und damit eine zuverlässigere Anschlusssituation von und zu den im Limmattal verkehrenden S-Bahnen, zur neuen Limmattalbahn und den verschiedenen Buslinien geschaffen werden. Der neue Doppel- spurabschnitt ist abgestimmt mit den längerfristigen Ausbaubedürfnissen der AVA. Die damit zusammenhängenden künftigen Investitionen wer- den vom Bund im Rahmen der Strategischen Entwicklungsprogramme getragen.

2. Projektbeschrieb Das Projekt umfasst bahnseitig den Ausbau der bestehenden 1,7 km langen Einspurstrecke ab der Strassenkreuzung Bremgartner-/Schönegg- strasse bis zur Haltestelle Stoffelbach in Dietikon zur Doppelspur. Damit wird im Bereich des Stadthauses in Dietikon der Anschluss an das Ende 2022 in Betrieb gehende Doppelspurtrassee der Limmattalbahn ermög- licht. Im Rahmen des Vorhabens werden die Gleis-, Perron-, Fahrleitungs- und Stellwerkanlagen vollständig erneuert und ausgebaut. Die Stellwerk- anlagen wurden gemeinsam mit der Limmattalbahn geplant. Die bahn- technischen Sicherungsanlagen werden abgestimmt auf den zukünftigen Betrieb der Limmattalbahn erneuert sowie mit zusätzlichen Anlagen zur Steuerung und Überwachung des Bahnbetriebs ergänzt. Für die neu zen- tralisierten Stellwerkanlagen sind zusätzliche Räume beim Bahnhof Die- tikon vorgesehen. In der Bremgartnerstrasse werden die Züge der S17 weiterhin als Stras- senbahn im Mischverkehr verkehren, jedoch neu richtungsbezogen zu- sammen mit dem Individualverkehr. Die bestehenden Haltestellen Bergfrieden und Schöneggstrasse werden neu mit Mittelperrons erstellt und auf den künftig geplanten Betrieb mit bis zu 105 m langen Zugs- kompositionen ausgelegt. Die neu hindernisfrei ausgeführten Perrons werden mit Witterungsschutz und der Standardmöblierung der AVA aus- gerüstet. Die für den Bahnersatzbetrieb mit Bussen vorgesehenen Halte- kanten werden im Bereich der Haltestellen der S17 angeordnet. Kurz vor der Haltestelle Stoffelbach, die mit zwei aussenliegenden Perrons geplant ist, schwenkt das Bahntrassee rechts weg von der Strasse in ein seitlich gelegenes Eigentrassee. Diese Verschiebung ermöglicht eine Vereinfa- chung und Optimierung des Strassenknotens Bremgartner-/Bernstrasse. Anschliessend an diesen Strassenknoten schliesst der neue Doppelspur- abschnitt an die bestehende und in Richtung Bremgarten führende Ein- spurstrecke an. Mit der neuen Anordnung der Gleisanlage wird die Bremgartnerstrasse in der Stadt Dietikon umgestaltet. Im gleichen Zug können die bestehen- den Anlagen erneuert werden. Insbesondere wird der Strassenknoten zur Bernstrasse umgestaltet, sodass dieser übersichtlicher und leistungsfä- higer wird. Es entsteht eine bessere Umfahrungsmöglichkeit und das Zen- trum von Dietikon wird vom Durchgangsverkehr entlastet. Im Rahmen des Vorhabens bleiben die beidseitigen Gehwege erhalten. Für die Rad- fahrenden wird bergwärts ein Velostreifen markiert, talwärts ist dies aus Platzgründen nicht möglich. Die öffentliche Beleuchtung soll ersetzt werden und die Mehrzahl der Fussgängerübergänge zu den Haltestellen wird künftig mit Lichtsignalanlagen gesichert. Weitere Lichtsignalan- lagen sind vor der Haltestelle Stoffelbach beim Übergang vom Misch- verkehrstrassee zum seitlich abgesetzten Bahntrassee sowie an verschie-

denen Strassenkreuzungen und an dem neuen Strassenkreisel bei der Guggenbühlstrasse vorgesehen. Die bestehenden Werkleitungen werden verschoben und liegen neu seitlich des Bahntrassees. Die Bremgartnerstrasse zählt zum kantonalen Strassennetz und wird im Kataster als Regionale Verbindungsstrasse Nr. 630 geführt. Zur Um- setzung des geplanten Verkehrsregimes mit der neuen Doppelspur der AVA sind für die beidseitige Erweiterung des bestehenden Strassen- raums insgesamt 6200 m² Land dauernd zu erwerben. Bei der Ausgestal- tung des Projekts wurde darauf geachtet, diesen Landbedarf gering zu halten. Die erworbenen Grundstücksflächen werden nach Bauabschluss den bestehenden Strassenparzellen zugeschlagen.

3. Kosten und Kostenaufteilung Die Gesamtkosten für die Projektierung und den Bau der Doppelspur einschliesslich der Umgestaltung der Bremgartnerstrasse werden auf 45 Mio. Franken (zuzüglich nicht rückforderbarer MWSt) veranschlagt. Der von der AVA eingereichte Kostenvoranschlag (Preisbasis 1. April 2019, Kostengenauigkeit ±10%) setzt sich aus folgenden Positionen zu- sammen: Gesamtkosten (in Franken, gerundet) Anteil Bahn Anteil Strasse Total (Kanton ZH: 20% (100% Kanton ZH) Kanton AG: 80%) Land- und Rechtserwerb 996 000 1 296 000 2 292 000 Baustelleneinrichtung, Provisorien 3 752 000 1 961 000 5 713 000 Erdbau, Spezialtiefbau, Kunstbauten 2 460 000 393 000 2 853 000 Anpassungen an Werkleitungen 2 688 000 2 688 000 Bahntechnische Anlagen 10 505 000 10 505 000 Strassenanpassungen 662 000 6 072 000 6 734 000 Betriebs- und Sicherheitsausrüstung 690 000 400 000 1 090 000 Haltestellen- und Strassenausrüstung 190 000 40 000 230 000 Lärmschutz 2 400 000 2 400 000 Planungs- und Nebenkosten 4 157 000 2 249 000 6 406 000 Unvorhergesehenes (10%) 2 654 000 1 435 000 4 089 000 Zwischentotal 28 754 000 16 246 000 45 000 000 (%-Anteil) (63,9%) (36,1%) (100,0%) Nicht rückforderbare MWSt / MWSt 1 060 000 1 252 000 2 312 000 Zwischentotal einschliesslich MWSt 29 814 000 17 498 000 47 312 000 davon Anteil Kanton Zürich 2 964 000 17 498 000 20 462 000 davon Anteil Kanton Aargau 11 850 000 11 850 000 Leistungsvereinbarung Bund 2021–2024 15 000 000 15 000 000 (Darlehen) Stadt Dietikon * * Total 29 814 000 17 498 000 47 312 000 * Beitrag steht erst nach Abschluss der Verhandlungen mit der Stadt Dietikon fest.

Der errechnete Gesamtkostenanteil von 63,9% für die Bahnanlagen umfasst den Ausbau der bestehenden Einspurstrecke zur Doppelspur ein- schliesslich der Erneuerung der bestehenden Bahnanlage. Der zulasten der Strasse errechnete Anteil von 36,1% umfasst die Aufwendungen für die Umgestaltung sowie die Erneuerung der Strassenelemente zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und einen verbesserten Verkehrs- fluss. Die Kostenaufteilung erfolgte anhand des Kostenvoranschlages des Bauprojektes, der gemäss den im Kanton geltenden üblichen Kosten- aufteilungsprinzipien erstellt wurde. Die bisherigen Projektierungsauf- wendungen der Kantone Aargau und Zürich werden über die vorliegend beantragten Kredite und gemäss dem für das Gesamtprojekt geltenden Kostenteiler abgerechnet. Der Bund wird voraussichtlich einen Anteil von 15 Mio. Franken in Form eines bedingt rückzahlbaren Darlehens aus dem Bahninfrastruk- turfonds zur Erneuerung der Bahnanlage übernehmen. Dieser Betrag entspricht dem geschätzten Aufwand zur Erneuerung der bestehenden Bahnanlage ohne Doppelspurausbau. Die entsprechenden Mittel sind in der zwischen Bund und AVA vereinbarten geltenden Leistungsverein- barung 2021–2024 eingestellt. Die Verhandlungen mit der Stadt Dietikon über erwartete Beiträge von 1,3 Mio. Franken für die Mehrwertabgeltung bei Strassen und Werk- leitungen sowie im Zusammenhang mit dem im Projekt vorgesehenen Neu- bau eines Kreisels am Knoten Guggenbühl-/Windeggstrasse werden im Rahmen des eisenbahnrechtlichen Plangenehmigungsverfahrens geführt.

4. Mitfinanzierung Bund Die Kantone Aargau und Zürich haben das vorliegende Gesamtpro- jekt dem Bund bereits 2012 zur Mitfinanzierung im Rahmen der Agglo- merationsprogramme der 2. Generation beantragt. Dieser wird sich ge- stützt auf den Bundesbeschluss vom 16. September 2014 über die Freigabe der Mittel ab 2015 für das Programm Agglomerationsverkehr (BBl 2014 7853) voraussichtlich mit einem Beitragssatz von 35% und mit höchstens 10,85 Mio. Franken (Preisstand Oktober 2005, ohne MWSt) am Gesamt- projekt beteiligen. Die entsprechende Umsetzungsvereinbarung wurde am 14. Juli 2015 von den Kantonen Aargau und Zürich unterzeichnet. Aufgrund des unregelmässigen Zahlungsflusses des Bundes wird jedoch vorliegend ein Bruttokredit beantragt, um verzögerte Bundeszahlungen kantonsseitig ausgleichen zu können.

Mit der Annahme des Bundesbeschlusses über die Finanzierung und den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur (FABI) 2014 haben sich die ge- setzlichen Rahmenbedingungen für den Ausbau und die Erneuerung der Eisenbahninfrastruktur massgeblich verändert. Seit Anfang 2016 ist der Bund daher allein für den Ausbau und die Erneuerung der Bahnstrecke Bremgarten–Dietikon zuständig und er finanziert entsprechende Pro- jekte grundsätzlich über den mit FABI neu geschaffenen, unbefristeten Bahninfrastrukturfonds. Abweichend von diesen neuen Zuständigkeiten wurde mit dem Bun- desamt für Verkehr abgesprochen, dass das vorliegende Projekt weiter- hin gemäss den Finanzierungsmodalitäten für Agglomerationsprojekte der 2. Generation durch den Bund mitfinanziert werden kann. Der Bund wird sich folglich am Gesamtprojekt, bestehend aus Investitionen in die Bahn- und die Strasseninfrastruktur, weiterhin mit einem Beitragssatz von 35% beteiligen. Diese Finanzierung aus dem Agglomerationspro- gramm ist aus Gesamtsicht für den Kanton Zürich attraktiv: Zwar muss er sich am Ausbau der Bahninfrastruktur beteiligen (Beteiligung Kan- ton Zürich am Bahnanteil [20%], Anteil Kanton Zürich mit Berück- sichtigung Bundesbeteiligung [65%]; voraussichtlich rund Fr. 1 926 000), im Gegenzug erhält er jedoch einen Beitrag von 35% an die Umgestal- tung und Erneuerung der Strasseninfrastruktur (voraussichtlich rund Fr. 6 124 000). Bund und Kantone werden ihre Anteile aus der Agglome- rationsfinanzierung direkt der AVA überweisen. Hinzu kommt der Beitrag von höchstens 15 Mio. Franken, mit dem sich der Bund gestützt auf die geltende Infrastruktur-Leistungsvereinbarung mit der AVA an der Erneuerung des Bahnanteils beteiligt. Dieser wird als Beitrag Dritter an den für die Bahn zu finanzierenden Anteil be- trachtet. In Bezug auf das Gesamtprojekt ergeben sich somit, aus heutiger Sicht und bezogen auf alle beteiligten Geldgeber, folgende Finanzierungsan- teile: Bahn Strasse Total Staatsbeitrag Kanton Zürich aus Verkehrsfonds 1,926 1,926 (mit Abzug 35% Bund) Objektkredit Kanton Zürich 11,374 11,374 Strassenfonds (mit Abzug 35% Bund) Kredit Kanton Aargau (mit Abzug 35% Bund) 7,704 7,704 Beiträge Bund – Agglomerationsprogramm 2. Generation 5,184 6,124 11,308 – Erneuerung (Leistungsvereinbarung 2021–2024) 15,000 15,000 Total 29,814 17,498 47,312 Gerundete Beträge (in Mio. Franken einschliesslich nicht rückforderbarer MWSt)

Die Bauteuerung wird wegen der vorgesehenen Mitfinanzierung des Bundes erst beim Abschluss der Finanzierungsvereinbarung geregelt werden können. Im Verkehrsfonds werden die kantonalen Investitionen von netto rund 1,9 Mio. Franken linear über 25 Jahre abgeschrieben. Unter der Annahme eines gegenwärtigen Zinssatzes von 0,75% wird der Verkehrsfonds jähr- lich mit rund 0,08 Mio. Franken belastet. Der vom Kanton Zürich in den Jahren 2022–2025 zu finanzierende Anteil von netto 12,1 Mio. Franken (vgl. nachfolgende Aufstellung) ist im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2022–2025 in den Leis- tungsgruppen Nrn. 5920, Verkehrsfonds, und 8400, Tiefbauamt, einge- stellt. Finanzplanung (in Mio. Franken) bis 2021 2022 2023 2024 2025 ab 2026 Mittelbedarf Projekt (Anteil Kanton Zürich) 0,9 1,8 4,3 10,0 3,2 0,3 ./. Erwartete Bundesmittel 6,0 1,2 (Anteil Kanton Zürich) Netto zu finanzieren 0,9 1,8 4,3 4,0 2,0 0,3 – Anteil aus Verkehrsfonds (LG 5920) 0,5 0,7 0,8 0,6 – Anteil aus Strassenfonds Tiefbauamt 1,3 3,6 3,2 1,4 (LG 8400) Die Freigabe des kantonalen Beitrags erfordert die gleichzeitige Mit- telfreigabe des Kantons Aargau. Die Durchführung steht unter dem Vor- behalt, dass das Vorhaben im Rahmen der zur Verfügung stehenden Bud- getkredite der Investitionsrechnung finanziert werden kann und im Ver- gleich zu anderen Vorhaben priorisiert wird.

5. Termine Die AVA hat dem Bundesamt für Verkehr Anfang Juni 2020 das mit dem Limmattalbahnprojekt abgestimmte Eisenbahnprojekt für den Dop- pelspurausbau zur Einleitung des eisenbahnrechtlichen Plangenehmi- gungsverfahrens eingereicht. Das Vorhaben soll wegen der grossen Aus- wirkungen der Bautätigkeit im Zentrum von Dietikon nach der Inbe- triebnahme der Limmattalbahn und unter der Voraussetzung des Vor- liegens einer rechtskräftigen Plangenehmigungsverfügung sowie der allseitig gesicherten Finanzierung umgesetzt werden. Die gesamte An- lage wird nach einer Bauzeit von rund zweieinhalb Jahren voraussicht- lich auf den Fahrplanwechsel im Dezember 2025 in Betrieb genommen.

6. Beschluss Mit Berücksichtigung des erwarteten Bundesbeitrags von 15 Mio. Fran- ken für die Erneuerung der bestehenden Bahnanlage ergeben sich von den Kantonen Aargau und Zürich zu finanzierende Gesamtkosten für den Bahnteil von Fr. 14 814 000 (Kostenstand 1. April 2019, Kostengenauig- keit ±10%, einschliesslich nicht rückforderbarer MWSt). Der Kanton Zürich übernimmt davon entsprechend dem bisher geltenden interkan- tonalen Verteilschlüssel für Ausbauten an der vorliegenden Bahnstrecke einen Anteil von 20%. Der Staatsbeitrag des Kantons Zürich an den Dop- pelspurausbau von höchstens Fr. 2 964 000 wird gemäss § 4 in Verbindung mit § 30 des Gesetzes über den öffentlichen Personenverkehr (LS 740.1) aus dem Verkehrsfonds finanziert. Die Mittel sollen in Anlehnung an den wesentlich grösseren Staatsbeitrag des Kantons Aargau (80%) ebenfalls als À-Fonds-Perdu-Beitrag zur Verfügung gestellt werden. Der Aargau Verkehr AG ist somit an die Kosten der neuen Bahninfra- struktur von Fr. 29 814 000 ein Staatsbeitrag von höchstens Fr. 2 964 000 (einschliesslich nicht rückforderbarer MWSt) zulasten der Investitions- rechnung der Leistungsgruppe Nr. 5920, Verkehrsfonds, zuzusichern. Es handelt sich um eine neue Ausgabe im Sinne von § 37 Abs. 1 des Geset- zes über Controlling und Rechnungslegung (CRG, LS 611), die in die Zu- ständigkeit des Regierungsrates fällt (§ 36 CRG). Die Abrechnung die- ses Staatsbeitrags erfolgt im Rahmen der Abrechnung für das Gesamt- projekt. Nicht Gegenstand des vorliegenden Beschlusses sind die Ausgaben für die Umgestaltung der Bremgartnerstrasse in Dietikon. Der entsprechende Objektkredit fällt in die Zuständigkeit des Kantonsrates und ist Gegen- stand eines separaten Antrags an den Kantonsrat (Vorlage 5799). Der vor- liegende Beschluss steht daher unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Kantonsrates zum Objektkredit für die Umgestaltung der Bremgart- nerstrasse in Dietikon.

Dispositiv

Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für den Doppelspurausbau der Bahnstrecke Bremgarten–Dietikon in Dietikon wird der Aargau Verkehr AG an die Kosten der neuen Bahn- infrastruktur von Fr. 29 814 000 ein Staatsbeitrag von höchstens Fr. 2 964 000 (einschliesslich nicht rückforderbarer MWSt) als neue Ausgabe zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 5920, Verkehrsfonds, zugesichert.

II. Der Staatsbeitrag wird entsprechend eines gemeinsam mit dem Bund zu definierenden Indexes an die Teuerung angepasst. Preisbasis der Kreditvorlage ist der 1. April 2019.

III. Die Bewilligung des Staatsbeitrages erfolgt unter dem Vorbehalt der Bewilligung des Objektkredits für die mit dem Doppelspurausbau der Bahnstrecke Bremgarten–Dietikon verbundene Umgestaltung der Bremgartnerstrasse in Dietikon durch den Kantonsrat.

IV. Mitteilung an die Baudirektion und die Volkswirtschaftsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli