RRB Nr. 306/2015
Trassenpreisrevision 2017, Änderung der Eisenbahn-Netzzugangsverordnung, Schreiben an das UVEK
March 25, 2015German5 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 25. März 2015
306. Trassenpreisrevision 2017 – Änderung der Eisenbahn-
Erwägungen
Netzzugangsverordnung (NZV); Anhörung Der Bundesrat kündigte 2012 in der Botschaft zu FABI (Bundesbeschluss über die Finanzierung und den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur, BBl 2012, 1577) an, dass die Trassenpreise in zwei Schritten um insgesamt 300 Mio. Franken erhöht werden sollen. Die Trassenpreise sind das von den Verkehrsunternehmen zu bezahlende Entgelt für die Benützung der schweizerischen Eisenbahninfrastruktur. Dabei vertritt der Bundesrat die Haltung, dass die Verkehrsunternehmen diese zusätzlich anfallenden Kos- ten durch eine Erhöhung der Ticketpreise auf die Fahrgäste überwälzen sollen (sogenannte «Nutzerfinanzierung»). Der erste Schritt mit jährlichen Zusatzeinnahmen von 200 Mio. Fran- ken wurde mit der Revision 2013 umgesetzt. Auf kantonaler Ebene wurde dies im Rahmen einer Anpassung des Verbundtarifs auf den 9. Dezem- ber 2012 berücksichtigt (RRB Nr. 775/2012 betreffend Verbundtarif 2013, Genehmigung). Die zweite Erhöhung soll dem Bahninfrastrukturfonds des Bundes ab 2017 weitere 100 Mio. Franken jährlich zuführen. Am 17. Februar 2015 hat das Bundesamt für Verkehr (BAV) den Kantonsregierungen seinen Vorschlag für die Anpassung des Trassenpreissystems 2017 in Form einer Änderung der Eisenbahn-Netzzugangsverordnung (NZV, SR 742.122) sowie der dazugehörigen Verordnung des BAV (NZV-BAV; SR 742.122.4) zur Stellungnahme unterbreitet. Aus den Unterlagen geht hervor, dass das BAV neben einem Mehr- erlös zur Deckung der Grenzkosten bei der Infrastruktur auch die Ein- führung eines «Verschleissfaktors Fahrbahn» plant. Damit soll bei den Verkehrsunternehmen ein Anreiz für den Einsatz von gleisschonendem Rollmaterial mit dem Ziel einer verursachergerechten Kostenverteilung geschaffen werden. Nach Berechnungen des BAV dürfte der regionale Personenverkehr mit zusätzlichen Jahreskosten von 27 Mio. Franken belastet werden. Die regionale Verteilung wird sich gemäss BAV gegenüber heute kaum ver- ändern. Genaue Zahlen liessen sich bei den Verkehrsunternehmen in der kurzen Anhörungszeit aber nicht erheben. Den vorgeschlagenen Ände- rungen kann trotzdem zugestimmt werden.
Wie bereits die erste Erhöhung des Trassenpreises von 2013 (vgl. RRB Nr. 775/2012) soll nach Ansicht des BAV auch die neue Massnahme durch eine Tariferhöhung auf die Nutzerinnen und Nutzer des Schienenperso- nenverkehrs überwälzt werden. Bei den heutigen wirtschaftlichen Rah- menbedingungen (keine Teuerung, Kostenreduktionen für den Strassen- verkehr) könnte eine unmittelbare Überwälzung mittels Tariferhöhung zu einer unerwünschten Verkehrsverlagerung führen. Deshalb ist vorzu- schlagen, die Trassenpreiserhöhung um ein bis zwei Jahre zu verschieben.
Dispositiv
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Schreiben an das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK (Zustelladresse: Bundesamt für Ver- kehr, Abteilung Finanzierung, 3003 Bern; auch per E-Mail in PDF- und Word-Version an finanzierung@bav.admin.ch): Mit Schreiben vom 17. Februar 2015 haben Sie uns die Anhörungs- vorlage für die Trassenpreisrevision 2017 unterbreitet. Wir danken für die Gelegenheit zur Stellungnahme und äussern uns wie folgt: Zu Fragen 1, 2, 4 und 5: Die Aussagen zu den Fragen 1, 2, 4 und 5 unterstützen wir uneinge- schränkt. Mit der Einführung eines Verschleissfaktors sind wir einver- standen. Wir unterstützen die Stossrichtung einer Verschleissoptimierung, auch wenn aufgrund der Langlebigkeit des Rollmaterials im Personen- verkehr kurzfristig nur ein beschränkter Einfluss zu erwarten ist. Zu Frage 3: Antrag: Die Erhöhung der Trassenpreise um 100 Mio. Franken sei um ein bis zwei Jahre zu verschieben. Begründung: Die zusätzlichen 100 Mio. Franken Mehrerlös zugunsten des Deckungs- beitrags für die Infrastruktur soll durch die Fahrgäste des öffentlichen Verkehrs getragen werden, d. h., der Mehrerlös soll in erster Linie durch Tarifaufschläge finanziert werden (Nutzerfinanzierung). Mit der Aufgabe des Euromindestkurses durch die Schweizerische Nationalbank auf Mitte Januar 2015 und den stark gesunkenen Ölpreisen hat sich in letzter Zeit die Wettbewerbssituation im Verkehr verändert. Wichtige Kostenfaktoren für den strassengebunden Personen- und Güter- verkehr sind deutlich gesunken (Fahrzeuge und Treibstoffe). Gleichzei- tig liegt die Teuerung seit Monaten im negativen Bereich und die wirt- schaftlichen Aussichten haben sich verschlechtert.
In dieser wirtschaftlichen Situation ist eine Anpassung der Tarife im öffentlichen Verkehr grundsätzlich fragwürdig. Sie würde den schienen- gebundenen Personenverkehr schwächen und zu einer politisch uner- wünschten Verschiebung zwischen den Verkehrsarten führen. Es ist mehr als fraglich, ob die mit einer Tarifmassnahme angestrebten Ertrags- ziele überhaupt erreicht werden könnten. Die Verkehrsunternehmen bzw. Tarifverbunde haben bereits auf die veränderten Rahmenbedingungen reagiert und die nächste Tarifanpassung auf Ende 2015 verschoben. Wir unterstützen nach wie vor die vorgeschlagene zusätzliche Nutzer- finanzierung über höhere Trassenpreise, sind aber der Auffassung, dass unter den heutigen Gegebenheiten ein entsprechend umsichtiges Vorge- hen angezeigt ist. Aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung und der Konkurrenzsituation sollte vorerst auf eine Zusatzbelastung des öffent- lichen Verkehrs durch höhere Trassenpreise verzichtet werden. Wir bean- tragen deshalb, dass die Erhöhung der Trassenpreise um 100 Mio. Franken um ein bis zwei Jahre verschoben wird. Bezüglich der Auswirkungen auf die einzelnen Verkehrsarten und Re- gionen müssen wir auf Ihre Simulationen und Aussagen vertrauen. Der Regionalverkehr soll durch die Trassenpreisrevision eine Mehrbelastung von 27 Mio. Franken erfahren, unter der Annahme, dass Tarifmassnah- men erfolgen. In der kurzen zur Verfügung stehenden Zeit konnten die Verkehrsunternehmen keine Berechnung der auf den Kanton Zürich ent- fallenden Beträge vornehmen. Wir danken für die rasche Bereitstellung des neuen Berechnungstools für den Trassenpreis. Auf dieser Grundlage erscheint die Einführung des Verschleissfaktors auch administrativ als vertretbar.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Regierungsrates sowie an die Volks- wirtschaftsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi