Lexipedia

Gesetz über die Pädagogische Hochschule, Änderung, Zulassungsvoraussetzungen, Inkraftsetzung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 12. März 2014

307. Gesetz über die Pädagogische Hochschule

Erwägungen

(Änderung vom 4. November 2013, Zulassungsvoraussetzungen; Inkraftsetzung) Der Kantonsrat hat am 4. November 2013 eine Änderung des Gesetzes über die Pädagogische Hochschule vom 25. Oktober 1999 (PHG, LS 414. 41) beschlossen. Mit Verfügung vom 14. Januar 2014 stellte die Direktion der Justiz und des Innern fest, dass gegen den Beschluss des Kantons- rates kein Referendum ergriffen worden ist (ABl 2014-01-24). Diese Ver- fügung ist rechtskräftig. Mit den geänderten Bestimmungen des PHG wurden die Vorausset- zungen für die Zulassung zu den Studiengängen für Lehrkräfte der Kin- dergartenstufe, der Primarstufe und der Sekundarstufe I an der Pädago- gischen Hochschule Zürich zum Teil neu geregelt. Im Vordergrund steht die prüfungsfreie Zulassung zum Studium für Lehrkräfte der Primar- stufe mit der Fachmaturität Pädagogik, die im Kanton Zürich erstmals im Frühling 2015 erworben werden kann. Zudem wurde der Studiengang Kindergarten-Unterstufe, der gegenwärtig als Versuch – mit letztmali- gem Studienbeginn 2014 – läuft, in das PHG aufgenommen. Die Änderung des PHG kann auf den 1. Januar 2015 in Kraft gesetzt werden.

Dispositiv

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Änderung des Gesetzes über die Pädagogische Hochschule vom 4. November 2013 (Zulassungsvoraussetzungen) wird auf den 1. Januar 2015 in Kraft gesetzt. Wird ein Rechtsmittel ergriffen, wird über die In- kraftsetzung erneut entschieden.

II. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Veröffent- lichung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Be- schwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

III. Veröffentlichung im Amtsblatt und von Dispositiv I Satz 1 in der Gesetzessammlung.

IV. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates sowie an die Bildungsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi

Gesetz über die Pädagogische Hochschule, Änderung, Zulassungsvoraussetzungen, Inkraftsetzung | Lexipedia | Lexipedia