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RRB Nr. 313/2024

Kantonale Volksabstimmung vom 3. März 2024, Feststellung der Rechtskraft der Ergebnisse

March 27, 2024German3 min

Source zh.ch

Kantonale Volksabstimmung vom 3. März 2024, Feststellung der Rechtskraft der Ergebnisse

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 27. März 2024

313. Kantonale Volksabstimmung vom 3. März 2024, Feststellung der Rechtskraft der Ergebnisse Am 3. März 2024 fand die kantonale Volksabstimmung über folgende Vorlagen statt:

1. Verfassung des Kantons Zürich (Änderung vom 25. September 2023; Voraussetzungen für die Wahl an die obersten kantonalen Gerichte) (ABl 2023-09-29)

2. A. Kantonale Volksinitiative zur Durchsetzung von Recht und Ordnung («Anti-Chaoten-Initiative») (ABl 2022-05-20) B. Gegenvorschlag des Kantonsrates vom 11. September 2023 (ABl 2023-10-06)

3. Kantonale Volksinitiative «Für öffentliche Uferwege mit ökologi- scher Aufwertung» (ABl 2021-05-28)

4. Beschluss des Kantonsrates über die Genehmigung der Weisung des Regierungsrates an die Staatsvertretung im Verwaltungsrat der Flughafen Zürich AG (Verlängerung der Pisten 28 und 32 / Umsetzung der Sicherheitsvorgaben aus dem SIL und Verbesserung der Stabilität des Flugbetriebs) (ABl 2023-09-01) Der Zusammenzug der durch die Wahlbüros ermittelten Auswertungs- ergebnisse wurde am 8. März 2024 im Amtsblatt gemeindeweise veröf- fentlicht (ABl 2024-03-08). Einsprachen gemäss § 10d des Verwaltungsrechtspflegegesetzes (LS 175.2) oder weitere Rechtsmittel sind innert der mit der Veröffent- lichung der Ergebnisse angesetzten Frist von fünf Tagen keine erhoben worden. Die veröffentlichten Auswertungsergebnisse sind demnach un- verändert geblieben. Gestützt auf § 83 Abs. 1 des Gesetzes über die politischen Rechte (LS 161) hat der Regierungsrat demzufolge als wahlleitende Behörde die Rechtskraft der Ergebnisse dieser kantonalen Volksabstimmung festzu- stellen.

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat: I. Es wird festgestellt, dass die Stimmberechtigten in der Volksabstim- mung vom 3. März 2024 gemäss den im Amtsblatt vom 8. März 2024 ver- öffentlichten Ergebnissen (ABl 2024-03-08) folgende Vorlagen rechts- kräftig angenommen haben:

1. Verfassung des Kantons Zürich (Änderung vom 25. September 2023; Voraussetzungen für die Wahl an die obersten kantonalen Gerichte) (ABl 2023-09-29)

2. B. Gegenvorschlag des Kantonsrates vom 11. September 2023 (ABl 2023-10-06)

4. Beschluss des Kantonsrates über die Genehmigung der Weisung des Regierungsrates an die Staatsvertretung im Verwaltungsrat der Flughafen Zürich AG (Verlängerung der Pisten 28 und 32 / Umsetzung der Sicherheitsvorgaben aus dem SIL und Verbesserung der Stabilität des Flugbetriebs) (ABl 2023-09-01) II. Es wird festgestellt, dass die Stimmberechtigten in der Volksab- stimmung vom 3. März 2024 gemäss den im Amtsblatt vom 8. März 2024 veröffentlichten Ergebnissen (ABl 2024-03-08) folgende Vorlagen rechts- kräftig abgelehnt haben:

2. A. Kantonale Volksinitiative zur Durchsetzung von Recht und Ordnung («Anti-Chaoten-Initiative») (ABl 2022-05-20)

3. Kantonale Volksinitiative «Für öffentliche Uferwege mit ökologi- scher Aufwertung» (ABl 2021-05-28) III. Veröffentlichung im Amtsblatt. IV. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates sowie an die Sicherheitsdirektion, die Volkswirtschaftsdirektion, die Direktion der Justiz und des Innern und das Statistische Amt.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli