RRB Nr. 327/2023
Gemeindewesen, Politische Gemeinde Rümlang, Gemeindeordnung, Änderung, Genehmigung
March 22, 2023German2 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 22. März 2023
327. Gemeindeordnung (Politische Gemeinde Rümlang)
Erwägungen
1. Gemäss Art. 89 Abs. 1 der Kantonsverfassung (KV, LS 101) regeln die politischen Gemeinden und die Schulgemeinden ihre Organisation und die Zuständigkeit ihrer Organe in der Gemeindeordnung. Die Ge- meindeordnung bedarf der Genehmigung des Regierungsrates. Er prüft sie auf ihre Rechtmässigkeit (Art. 89 Abs. 3 KV). Diese Genehmigung hat konstitutive Wirkung, d. h., das Inkrafttreten der Gemeindeordnung setzt die Genehmigung des Regierungsrates voraus (vgl. § 4 Abs. 1 Ge- meindegesetz [LS 131.1]). Allfällige Mängel werden durch die Geneh- migung nicht geheilt.
2. Die Stimmberechtigten der Primarschulgemeinde Rümlang und der Politischen Gemeinde Rümlang haben anlässlich der Urnenabstimmung vom 25. September 2022 die Totalrevision der Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Rümlang sowie sinngemäss die Auflösung der Primarschulgemeinde beschlossen (Bildung einer Einheitsgemeinde). Die Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Rümlang tritt am 1. Ja- nuar 2024 in Kraft. Die Präsidentin bzw. der Präsident der Primarschul- pflege nimmt im Gemeinderat Einsitz. Auf den Zeitpunkt des Inkraft- tretens dieser Gemeindeordnung wird die bis dahin geltende Gemeinde- ordnung der Politischen Gemeinde Rümlang sowie die Gemeindeordnung der Primarschulgemeinde Rümlang aufgehoben. Die Neuerungen um- fassen im Weiteren die Erhöhung der Anzahl Gemeinderatsmitglieder von sieben auf neun, die Abschaffung des mittelfristigen Ausgleichs, Anpas- sungen bei der Werkkommission sowie weitere kleine Änderungen.
3. Die Bestimmungen geben zu keinen Bemerkungen Anlass und sind deshalb zu genehmigen.
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Die von den Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde Rümlang am 25. September 2022 beschlossene Gemeindeordnung wird genehmigt.
II. Mitteilung an den Gemeinderat Rümlang, Glattalstrasse 201, 8153 Rümlang, die Primarschulpflege Rümlang, Lindenweg 6, 8153 Rümlang, den Bezirksrat Dielsdorf, Geissackerstrasse 24, 8157 Dielsdorf, sowie an die Bildungsdirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli