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Anfrage Stefan Feldmann, Uster, betreffend steuerliche Belastung im Kanton Zürich, Beantwortung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 7/2014

Sitzung vom 19. März 2014

334. Anfrage (Steuerliche Belastung im Kanton Zürich) Kantonsrat Stefan Feldmann, Uster, hat am 13. Januar 2014 folgende Anfrage eingereicht: Verfolgt man die Diskussion um die steuerliche Belastung im Kanton Zürich, so scheinen die Wahrnehmungen der verschiedensten Parteien und Interessenvertreter stark zu divergieren. Während die eine Seite die ständig steigende Steuerlast der Bürgerinnen und Bürger beklagt, wird von anderer Seite darauf verwiesen, dass in den vergangenen Jah- ren vor allem Steuern gesenkt und abgeschafft worden seien. Der ein- fachen Bürgerin, dem einfachen Bürger ist es kaum möglich, die Frage, wie sich die steuerliche Belastung im Kanton Zürich in den letzten Jah- ren entwickelt hat, zu beantworten. Eine auf Fakten beruhende Klärung dieser Frage scheint deshalb angezeigt und würde einen Beitrag zur Ver- sachlichung der Diskussion leisten. In diesem Zusammenhang bitte ich den Regierungsrat deshalb um die Beantwortung folgender Fragen:

Erwägungen

1. Welche Steuern, Gebühren und Abgaben wurden durch den Kanton Zürich in den Jahren 1998 bis 2013 gesenkt oder gänzlich abgeschafft? Wie hoch ist die dadurch eingetretene Entlastung der Einwohnerin- nen und Einwohner bzw. der juristischen Personen im Kanton Zürich? Es wird um eine detaillierte Aufstellung gebeten.

2. Welche Steuern, Gebühren und Abgaben wurden durch den Kanton Zürich in den Jahren 1998 bis 2013 neu eingeführt oder erhöht? Wie hoch ist die dadurch eingetretene Mehrbelastung der Einwohnerinnen und Einwohner bzw. der juristischen Personen im Kanton Zürich? Es wird um eine detaillierte Aufstellung gebeten.

Dispositiv

Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage Stefan Feldmann, Uster, wird wie folgt beantwortet: In der Anfrage wird nach Steuern, Gebühren und Abgaben des Kan- tons gefragt, die in den Jahren 1998 bis 2013 gesenkt oder abgeschafft bzw. eingeführt oder erhöht wurden. Der Titel der Anfrage verweist je- doch auf die steuerliche Belastung im Kanton Zürich; ebenso ist in der

Begründung der Anfrage davon die Rede, wie sich die steuerliche Be- lastung im Kanton Zürich in den letzten Jahren entwickelt hat. Eine praktisch gleichlautende Anfrage reichte der Fragesteller schon 2005 in Bezug auf die Jahre 1998 bis 2005 ein (Anfrage KR-Nr. 181/2005 betref- fend Steuerliche Belastung im Kanton Zürich); eine ähnliche Anfrage wurde auch 2009 in Bezug auf die Jahre 1998 bis 2009 von anderer Seite eingereicht (dringliche Anfrage KR-Nr. 316/2009 betreffend Fiskale Be- lastung im Kanton Zürich). Sowohl die Beantwortung der Anfrage KR- Nr. 181/2005 – mit Erläuterungen zu den finanzrechtlichen Begriffen der Steuer, Gebühr und Abgabe – als auch die Beantwortung der dringlichen Anfrage KR-Nr. 316/2009 befassten sich ausschliesslich mit den kanto- nalen Steuern, die im Steuergesetz vom 8. Juni 1997 (LS 631.1) und im Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz vom 28. September 1986 (LS 632.1) vorgesehen sind. Auch die nachstehenden Ausführungen beschrän- ken sich daher auf die Staatssteuer sowie die Erbschafts- und Schen- kungssteuer. Zu Frage 1: Für Steuersenkungen bei der Staatssteuer sowie der Erbschafts- und Schenkungssteuer in den Jahren 1998 bis 2013 kann auf die nachstehende Aufstellung verwiesen werden, die ihrerseits von den Aufstellungen in den erwähnten Beantwortungen der Anfragen KR-Nrn. 181/2005 und 316/ 2009 ausgeht.

Name des Erlasses Angabe, ob Neuerlass Datum des Datum Wichtigster Inhalt Mindereinnahmen für oder Änderung Neuerlasses des Inkraft- in Stichworten den Kanton pro Jahr, oder der tretens geschätzt im Zeitpunkt Neuerlass Änderung Änderung der Änderung Steuergesetz, X 8.6.1997 1.1.1999 Anpassung des kantonalen Mindereinnahmen bei LS 631.1; Steuerrechts an das Steuer- der Staatssteuer wurden OS 54, 193 harmonisierungsgesetz des geschätzt: Bundes (Totalrevision des – für die natürlichen Steuergesetzes) Personen: 2 Mio. Franken – für die juristischen Personen: 36 Mio. Franken Erbschafts- und X 23.8.1999 1.1.2000 Befreiung der Nachkommen Mindereinnahmen für den Schenkungssteuergesetz, von der Erbschafts- und Kanton wurden geschätzt: LS 632.1; Schenkungssteuer; Aus- 235 Mio. Franken –3– OS 56, 48 gleich der Teuerung Beschluss des Kantonsrates X 8.2.2000 1.2.2000 Herabsetzung des Steuer- Mindereinnahmen bei über die Festsetzung des fusses für die Staatssteuer der Staatssteuer wurden Steuerfusses für die Jahre von 108% auf 105% geschätzt: 2000 bis 2002, 120 Mio. Franken OS 56, 75 Steuergesetz, X 10.2.2003 1.1.2005 Steuergesetzrevision be- Mindereinnahmen bei LS 631.1; treffend die juristischen Per- der Staatssteuer wurden OS 58, 100 sonen: Wechsel zu einem geschätzt: proportionalen Steuersatz 130 Mio. Franken bei den Kapitalgesellschaf- ten und Genossenschaften und Halbierung des Kapital- steuersatzes

Name des Erlasses Angabe, ob Neuerlass Datum des Datum Wichtigster Inhalt Mindereinnahmen für oder Änderung Neuerlasses des Inkraft- in Stichworten den Kanton pro Jahr, oder der tretens geschätzt im Zeitpunkt Neuerlass Änderung Änderung der Änderung Beschluss des Kantonsrates X 17.12.2002 1.1.2003 Herabsetzung des Steuer- Mindereinnahmen bei über die Festsetzung des fusses für die Staatssteuer der Staatssteuer wurden Steuerfusses für die Jahre von 105% auf 100% geschätzt: 2003 und 2005, 200 Mio. Franken OS 57, 396 Auch in den Jahren 2006 ff. blieb der Steuerfuss unver- ändert bei 100%. Steuergesetz, X 25.8.2003 1.1.2006 Steuergesetzrevision be- Mindereinnahmen bei LS 631.1; treffend die natürlichen der Staatssteuer wurden –4– OS 58, 367 Personen; Ausgleich der geschätzt: Teuerung bei den Steuer- 110 Mio. Franken tarifen und betragsmässig festgelegten Abzügen; Erhöhung von Abzügen PM.: Steuergesetz, X 30.11.2003 1.1.2005 Abschaffung der Hand- Mindereinnahmen für LS 631.1; änderungssteuer die politischen Gemeinden OS 59, 51 wurden geschätzt: 110–120 Mio. Franken Steuergesetz, X 25.4.2005 1.1.2006 Steuergesetzrevision: Mindereinnahmen bei LS 631.1; Erhöhung des Kinderabzugs der Staatssteuer wurden OS 60, 332 geschätzt: 11 Mio. Franken

Name des Erlasses Angabe, ob Neuerlass Datum des Datum Wichtigster Inhalt Mindereinnahmen für oder Änderung Neuerlasses des Inkraft- in Stichworten den Kanton pro Jahr, oder der tretens geschätzt im Zeitpunkt Neuerlass Änderung Änderung der Änderung Steuergesetz, X 9.7.2007 1.1.2008 Steuergesetzrevision: Ein- Mindereinnahmen bei LS 631.1; führung des Teilsatzverfah- der Staatssteuer wurden OS 63, 7 rens zur Milderung der wirt- geschätzt: schaftlichen Doppelbelas- 35 Mio. Franken tung (natürliche Personen) Bundesgesetz über die Ver- X 23.3.2007 1.1.2011 Im Wesentlichen geht es um Mindereinnahmen bei der besserung der steuerlichen folgende Änderungen: Staatssteuer aus dem Kapi- Rahmenbedingungen für – Neue Steueraufschubs- taleinlageprinzip wurden, unternehmerische Tätig- tatbestände für Personen- ausgehend von den Schät- keiten und Investitionen unternehmen zungen des Bundesrates, –5– (Unternehmenssteuer- – Kapitaleinlageprinzip geschätzt: reformgesetz II) – Erweiterung der steuer- 16–24 Mio. Franken AS 2008, 2893 neutralen Ersatzbeschaf- Vgl. auch Verordnung über fung den Vollzug des Unterneh- – Separate Besteuerung von menssteuerreformgesetzes Liquidationsgewinnen bei II des Bundes vom Personenunternehmen 3.11.2010 / 26.9.2012 – Ausdehnung des Beteili- LS 631.19; gungsabzugs OS 65, 874; OS 67, 434

Name des Erlasses Angabe, ob Neuerlass Datum des Datum Wichtigster Inhalt Mindereinnahmen für oder Änderung Neuerlasses des Inkraft- in Stichworten den Kanton pro Jahr, oder der tretens geschätzt im Zeitpunkt Neuerlass Änderung Änderung der Änderung Verordnung über den Aus- X 22.6.2011 1.1.2012 Ausgleich der kalten Mindereinnahmen bei gleich der kalten Progres- Progression der Staatssteuer wurden sion bei der Einkommens- geschätzt: und Vermögenssteuer 186 Mio. Franken ab 1. Januar 2012 OS 66, 508 Steuergesetz X 17.9.2012 1.1.2013 Steuergesetzrevision: Mindereinnahmen bei LS 631.1; Erhöhung des Kinderabzugs der Staatssteuer wurden OS 68, 4 geschätzt: 35 Mio. Franken –6– Steuergesetz X 17.9.2012 1.1.2013 Steuergesetzrevision: Mindereinnahmen bei LS 631.1; Erhöhung des Kinderdritt- der Staatssteuer wurden OS 68,42 betreuungskostenabzugs geschätzt: 2 Mio. Franken Mindereinnahmen bei der Staatssteuer geschätzt: insgesamt 1,228 Mrd. – 1,246 Mrd. Franken

Zu Frage 2: In den Jahren 1998 bis 2013 fanden weder bei der Staatssteuer noch bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer Steuererhöhungen statt.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungs- rates sowie an die Finanzdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi

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