RRB Nr. 335/2013
Rahmenkredit für Integrationsprojekte, Projekt "Anschluss" des SAH, Objektkredit, Freigabe
March 27, 2013German4 min
Source zh.ch
Rahmenkredit für Integrationsprojekte, Projekt "Anschluss" des SAH, Objektkredit, Freigabe
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 27. März 2013
335. Rahmenkredit für Integrationsprojekte
Erwägungen
(Projekt «Anschluss» des SAH)
Ausgangslage Seit dem 1. Januar 2008 ist das Bundesgesetz vom 16. Dezember 2005 über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG; SR 142.20) in Kraft. Ge- mäss Art. 12 lit. b und c der Verordnung vom 24. Oktober 2007 über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern (VIntA; SR 142.205) kommen anerkannte Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene in den Genuss von Integrationsleistungen. 2008 richtete der Bund den Kantonen für Personen, die am 31. Dezem- ber 2007 vorläufig aufgenommen waren, einen einmaligen Betrag von ins- gesamt rund 30 Mio. Franken aus. Davon gingen 16,7 Mio. Franken an den Kanton Zürich und wurden beim Kantonalen Sozialamt (Leistungs- gruppe Nr. 3500) verbucht. Diese einmalige Abgeltung des Bundes von 16,7 Mio. Franken soll für einen neuen, koordinierten und optimalen Mitteleinsatz im kantonalen Integrationsbereich genutzt werden. Dazu wurde gestützt auf das frühere Finanzhaushaltrecht (vgl. Übergangsbestimmungen zum Inkraftsetzungs- beschluss des CRG [OS 63, 134]) ein Rahmenkredit in diesem Umfang für kantonale Integrationsprojekte zulasten der Erfolgsrechnung der Leis- tungsgruppe Nr. 3500, Kantonales Sozialamt, bewilligt (RRB Nr. 1714/ 2008). Gemäss RRB Nr. 1714/2008 sind die Beitragsgesuche für Integrations- projekte der Fachstelle für Integrationsfragen einzureichen. Der Runde Tisch Integration beurteilt die Beitragsgesuche und spricht Empfehlun- gen aus. Der Regierungsrat beschliesst auf gemeinsamen Antrag der Direktion der Justiz und des Innern sowie der Sicherheitsdirektion über die Beitragsgesuche. An der Sitzung des Runden Tisches Integration vom 23. Mai 2011 wurde beschlossen, diesen bis zur Einführung des kantonalen Integra- tionsprogramms auszusetzen. Die Beurteilung der Anträge für die Un- terstützung von Projekten für anerkannte Flüchtlinge und vorläufig Auf- genommene werde bis dahin die Fachstelle für Integrationsfragen in Zusammenarbeit mit dem Kantonalen Sozialamt übernehmen. Bei Be- darf würden die anderen Direktionen bzw. Ämter beigezogen. Die Mit- glieder des Runden Tischs Integration würden über die Anträge und die Unterstützungsentscheide informiert werden.
Beitragsgesuch für ein Integrationsprojekt Die Fachstelle für Integrationsfragen, das Kantonale Sozialamt und das Mittelschul- und Berufsbildungsamt haben folgendes Projekt geprüft und am 17. Dezember 2012, 14. bzw. 16. Januar 2013 zur Unterstützung empfohlen: Projekt «Anschluss» des Schweizerischen Arbeiterhilfswerk (SAH) Das Projekt Anschluss ist Teil des Programms Move On des SAH und wurde 2012 erstmals durchgeführt und gemäss RRB Nr. 249/2012 mit Fr. 371 250 unterstützt. Das Programm Move On besteht seit sieben Jahren und hat zum Ziel, im Auftrag des Amtes für Wirtschaft und Arbeit sowie der Zürcher Gemeinden erwerbslose, junge Erwachsene in Fest- oder Lehrstellen zu integrieren. Mit «Anschluss» bietet die SAH ein Programm an, das sich auf die Bedürfnisse anerkannter Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommener im Alter von 16 bis 25 Jahren richtet. Die Mehr- heit dieser Personengruppe konnte in ihrem Herkunftsland keine Berufs- bildung abschliessen und muss in der Schweiz ihren beruflichen Werde- gang neu angehen. Die Zielsetzung besteht darin, diese Jugendlichen und jungen Erwachsenen anhand gezielter Potenzial- und Neigungsab- klärungen sowie Deutsch- und Kernkompetenzförderung an eine Lehr- stelle heranzuführen. Zusätzlich leisten die Teilnehmerinnen und Teil- nehmer auf sie angepasste Arbeitseinsätze und erhalten ein intensives Bewerbungscoaching. Da die Nachfrage für Programmplätze nach wie vor hoch ist, soll das Angebot bei «Anschluss» 2013 von 18 auf 25 Teilnehmerplätze aufgestockt werden. Für das erweiterte Angebot soll ein Unterstützungsbeitrag von Fr. 580 000 bewilligt werden. Der Betrag gewährleistet die Durchfüh- rung des Programms von März bis Dezember 2013. Die Fortführung der Unterstützung ist durch den Rahmenkredit gemäss RRB Nr. 1714/2008 gesichert. Vom Rahmenkredit von ursprünglich rund 16,7 Mio. Franken wurden bisher von 2008 bis 2012 rund 13 Mio. Franken freigegeben, womit noch rund 3,8 Mio. Franken zur Verfügung stehen. Die Kosten sind im Budget 2013 enthalten. Das Controlling erfolgt im Rahmen des BBIP-Programms (Bildungs-, Beschäftigungs- und In- tegrationsprogramme) durch die Vertragspartner in Absprache mit den übrigen Beteiligten. Die Unterstützung des Projekts soll mit der Auflage verbunden wer- den, dass das SAH die Kriterien für die Begleitung während der beruf- lichen Grundbildung sowie für die Begleitung selber mit dem Mittel- schul- und Berufsbildungsamt abstimmt.
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern sowie der Sicherheitsdirektion
Dispositiv
beschliesst der Regierungsrat:
I. Als Beitrag für kantonale Integrationsprojekte wird aus dem Rah- menkredit gemäss RRB Nr. 1714/2008 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 3500, Kantonales Sozialamt, für das Projekt «Anschluss» des Schweizerischen Arbeiterhilfswerk ein Objektkredit von Fr. 580 000 freigegeben.
II. Die Unterstützung des Projekts «Anschluss» wird mit der Auflage verbunden, dass das Schweizerische Arbeiterhilfswerk die Kriterien für die Begleitung während der beruflichen Grundbildung sowie für die Be- gleitung selber mit dem Mittelschul- und Berufsbildungsamt abstimmt.
III. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Bildungsdirektion, die Sicher- heitsdirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi