RRB Nr. 340/2026
Gemeinnütziger Fonds, Beiträge 2026, 1. Serie
March 25, 2026German11 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 25. März 2026
340. Gemeinnütziger Fonds (Beiträge 2026, 1. Serie) Gemäss dem Lotteriefondsgesetz vom 2. November 2020 (LFG; LS 612) entscheidet der Regierungsrat auf Antrag der zuständigen Direktion über die Gewährung von Beiträgen aus dem Gemeinnützigen Fonds. Übersteigt ein Beitrag 1 Mio. Franken, bedarf der Entscheid der Ge- nehmigung des Kantonsrates. Das fakultative Referendum ist ausge- schlossen (§ 9 Abs. 1 LFG). Der Entscheid kann mit Bedingungen und Auflagen verbunden werden (§ 9 Abs. 4 LFG). Bedingungen und Auf- lagen von untergeordneter Bedeutung kann die Fondsverwaltung nach- träglich ganz oder teilweise aufheben (§ 9 Abs. 5 LFG). Alle Beiträge werden praxisgemäss auf ein Vielfaches von Fr. 1000 abgerundet. Nach § 6 Abs. 1 LFG können aus dem Fonds Beiträge an Vorhaben gewährt werden, die gemeinnützig sind und nicht der Erfüllung öffent- lich-rechtlicher gesetzlicher Verpflichtungen dienen (lit. a), einen Bezug zum Kanton Zürich haben und in erster Linie dessen Bevölkerung zu- gutekommen (lit. b) sowie von hoher Qualität und langfristiger Wirk- samkeit sind (lit. c). Zusätzlich gelten die Voraussetzungen für die Ge- währung von Beiträgen gemäss der Verordnung über den Gemeinnüt- zigen Fonds vom 9. Dezember 2020 (VGF; LS 612.1). Bis zum Vortag dieses Beschlusses hat der Regierungsrat 2026 noch keine Beschlüsse zur Gewährung von Beiträgen aus dem Gemeinnüt- zigen Fonds gefasst. Die Finanzdirektion hat zu den Gesuchen die erforderlichen Stellung- nahmen der betroffenen Fachdirektionen eingeholt. Unter Berücksich- tigung der massgeblichen Umstände ist darüber wie folgt zu entscheiden:
Erwägungen
1. Verein Wege zur Schweiz (Bildung bewegt. Vielfältige Wege zur heutigen Bildungslandschaft seit Heinrich Pestalozzi um 1800) Gesuchsteller/in Der am 12. September 2023 gegründete Verein mit Sitz in Luzern bezweckt die historisch-politische Bildungs- und Kulturvermittlung in der Schweiz. Vorhaben Anlässlich des 200. Todestages von Heinrich Pestalozzi am 17. Februar 2027 soll entlang von Leben und Wirken Johann Heinrich Pestalozzis (1746–1827) und seiner Frau Anna Pestalozzi-Schulthess (1738–1815) die heutige Bildungslandschaft der Schweiz befragt werden: Wie ent- stand das heutige Bildungssystem und wie beeinflusste sein Aufbau das Entstehen des modernen schweizerischen Nationalstaates? Seit wann gibt es die organisierte Schule mit ausgebildeten Lehrpersonen in der Schweiz und wie hat sie sich entwickelt? Warum ist Bildung zentral für die demokratische Schweiz? Welche (Aus-)Bildung benötigen Menschen, um demokratische Strukturen zu schaffen und zu erhalten? Zu diesem Zweck sollen eine Webseite u. a. mit Podcasts und weiteren Gefässen sowie eine Dokumentation/Publikation entstehen. Die «Bildungs- reise» folgt dabei bedeutenden Stationen des Wirkens von Heinrich Pestalozzi und verbindet dort historisches Wissen mit aktuellen bildungspolitischen Fragestellungen. Im Kanton Zürich soll das Thema «Bildung für alle; der Weg zu Volksschule, Emanzipation, gesellschaftlicher Teilhabe» behandelt werden. Verortet wird dieses Thema bei zwei Denkmälern an der Bahnhofstrasse (Johann Heinrich Pes- talozzi und Alfred Escher), dem Geburtshaus Pestalozzis, dem Pestalozzianum, dem Eidgenössischen Polytechnikum (1855) bzw. der Eidgenössischen Technischen Hochschule (seit 1911) und dem Stefano-Franscini-Platz auf dem Hönggerberg. Kosten Fr. 60 000 Beantragter Beitrag Fr. 50 000 Weitere Finanzierung Eigenleistung Fr. 50 000 Standortgemeinden Fr. 60 000 Stiftungen und Private Fr. 50 000 Sponsoren Fr. 50 000 Andere Kantone Fr. 80 000 Bund Fr. 10 000 Andere Fr. 10 000 Gewährter Beitrag Fr. 25 000
Bedingungen – Auflagen – Begründung Das Vorhaben entspricht den Kriterien des LFG und der VGF, ausser dass der Verein noch über keinen fünfjährigen erfolgreichen Leistungsausweis verfügt (vgl. § 2 Abs. 2 VGF). Ausnahmsweise kann aber gestützt auf § 5 Abs. 3 VGF vom Erfordernis des fünfjährigen Leistungsausweises abgewichen werden, da der Geschäftsführer des Vereins bereits seit 2001 als Gesellschafter und Geschäftsführer der Büro für Geschichte, Kultur und Zeitgeschehen Dr. phil. Jürg Stadelmann GmbH ähnliche Vorhaben erfolgreich verwirklicht hat. Im Verhältnis zu den Beiträgen der anderen Kantone erscheint ein Beitrag von Fr. 25 000 angemessen.
2. HUMANITAS, Stiftung zur Förderung von Menschen mit einer Behinderung («Unser Daheim ist hier!» – Unterstützungsgesuch für den Neubau Wohnheim Humanitas in Horgen) Gesuchsteller/in Die 1977 gegründete Stiftung bezweckt die Schaffung und den Betrieb von Wohn-, Arbeits-, Eingliederungs- und Betreuungsmöglichkeiten insbesondere für geistig, aber auch für körperlich oder mehrfach behinderte Menschen. Vorhaben Zwei ältere und nicht barrierefreie Gebäude, welche Men- schen mit Behinderung als Wohnort dienen, sollen durch einen zeitgemässen und barrierefreien Neubau auf dem stiftungseigenen Gelände ersetzt werden. Dieser ist auf den grossen Unterstützungsbedarf von Menschen mit einer starken und mehrfachen Behinderung, mehrheitlich in betagtem Alter, ausgerichtet. Im Neubau sind auf vier Wohnetagen je zwei Wohnungen mit jeweils Einzelzimmern für fünf bzw. sechs Bewohnende geplant. Pro Wohngruppe sind ein Wohn- und Esszimmer, weitere Räume sowie ein barrierefreier Balkon geplant. Im Erdgeschoss des Neubaus sind ein Speisesaal mit Aussenbereich und eine Gross küche vorgesehen. Der Neubau soll ab dem Frühjahr 2028 zur Verfügung stehen und Platz für 44 Bewohnerinnen und Bewohner bieten. Kosten Fr. 22 300 000 Beantragter Beitrag Fr. 100 000 Weitere Finanzierung Eigenleistung Fr. 4 300 000 Standortgemeinden Fr. 25 000 Stiftungen und Private Fr. 1 875 000 Andere (Hypothek) Fr. 16 000 000 Gewährter Beitrag Fr. 100 000 Bedingungen – Auflagen – Begründung Das Vorhaben entspricht den Kriterien des LFG und der VGF. Die Gesamtinvestition von rund 22 Mio. Franken ist aus baulicher Sicht plausibel und bewegt sich im Rahmen von vergleichbaren Vorhaben. Das Projekt berücksichtigt die Bedürfnisse der Bewohnenden mit unterschiedlichem Betreuungs- und Pflegebedarf sowie die Wahlfreiheit und die Selbstbestimmung. Es erscheint daher auch aus sozial- politischer Sicht als sinnvoll.
3. Naturschutzverein Meilen (Publikation «Naturland Pfannenstil») Gesuchsteller/in Der 1981 gegründete Naturschutzverein Meilen bezweckt die Erhaltung und den Schutz der Vielfalt und Schönheit von Natur und Landschaft sowie die Schaffung von Natur- und Landschaftsschutzgebieten und engagiert sich bei der Pflege dieser Objekte. Er fördert und verbreitet Natur- schutzwissen bei Behörden, Bevölkerung und insbesondere der Jugend durch Exkursionen, Vorträge, Ausstellungen und Presseartikel. Weiter berät er Behörden und Private in Natur- und Landschaftsschutzfragen. Der Verein ist zusammen mit weiteren Vereinen, Organisationen und zwölf Gemeinden in der Region Pfannenstil Partner des Naturnetzes Pfannenstil. Vorhaben Die Naturschutzvereine der Region, unter Trägerschaft des Naturschutzvereins Meilen, möchten dem Naturnetz Pfannenstil zum Jubiläum im Jahr 2028 ein Buch widmen, das die Vielfalt und den Wert der Projekte aufzeigt, die in den letzten 30 Jahren umgesetzt wurden. Das Buch «Naturland Pfannenstil» (Arbeitstitel) soll der Bevölkerung das Naherholungsgebiet Pfannenstil näherbringen, indem es viele in den letzten Jahren umgesetzte Naturschutzpro- jekte aufzeigt und konkrete Inspirationen für Ausflüge gibt. Damit soll die Bevölkerung für Naturschutzthemen sensibi- lisiert werden. Das Buch soll weiter als Kommunikations- mittel genutzt werden können, das relevanten Stakeholdern die erzielten Erfolge regionaler Zusammenarbeit zur Förde- rung der Biodiversität aufzeigt. So soll es u. a. als Impuls und Motivation für andere Planungsgruppen im Kanton dienen. Die Publikation umfasst rund 220 Seiten mit einem Bildanteil von 60% und soll im Format A4 und mit einer Auflage von 2000 Exemplaren erscheinen. Der geplante Verkaufspreis beträgt Fr. 49. In den ersten beiden Jahren ist ein Verkaufsertrag von Fr. 19 600 budgetiert. Kosten Fr. 143 500 Beantragter Beitrag Fr. 50 400 Weitere Finanzierung Eigenleistung Fr. 1 500 Standortgemeinden Fr. 50 000 Stiftungen und Private Fr. 14 000 Erwarteter Verkaufserlös Fr. 19 600 Andere Fr. 8 000 Gewährter Beitrag Fr. 50 000
Bedingungen – Auflagen – Begründung Das Vorhaben entspricht den Kriterien des LFG und der VGF. Mit der Publikation wird das Wirken des Naturnetzes Pfannenstil für die Biodiversitätsförderung, die Aufwertung der regionalen Natur- und Kulturlandschaft sowie die regio- nale Vernetzung dokumentiert und einem breiten Publikum zugänglich gemacht.
4. Verein Caritas Zürich (Neuer Standort Letzibach: Caritas-Markt und KulturLegi-Büro) Gesuchsteller/in Der 1926 gegründete Verein Caritas Zürich setzt sich für von Armut betroffene und benachteiligte Menschen im Kanton Zürich ein. Neben gezielten Beratungsangeboten und Bildungsprojekten unterstützt das Hilfswerk Menschen mit wenig Geld mit vergünstigten Angeboten wie den Caritas-Märkten und der KulturLegi. Wer wirtschaftliche Hilfe bezieht, Ergänzungsleistungen oder ein nachweislich geringes Einkommen hat, kann eine KulturLegi beantragen. Diese ermöglicht stark vergünstigte Einkäufe sowie den vergünstigten Zugang zu Kultur-, Sport- und Bildungsange- boten. Zudem schaffen die Caritas-Märkte Arbeitsplätze im Teillohn und Einsatzprogramme. Vorhaben Die Mietkosten am heutigen Standort des Caritas-Markts und des KulturLegi-Büros an der Reitergasse 1 in Zürich sind vergleichsweise hoch und belasten insbesondere das Budget des Caritas-Markts. Die Platzverhältnisse im KulturLegi-Büro und im Aufenthaltsbereich für die Mit arbeitenden sind beengt und lassen keine erweiterte Nutzung für einen stärkeren Einbezug von Nutzenden zu. Das kleine Besprechungszimmer erfüllt die Anforderungen für Besprechungen mit mehr als zwei Personen nicht. Es fehlt Raum für konzentriertes Arbeiten und für virtuelle Sitzungen. Im städtischen Neubau Letzibach D an der Hohlstrasse 446/ 448 konnten nach langen Abklärungen nun sehr gut ge eignete Räumlichkeiten gefunden werden. Die Flächen für den Caritas-Markt von 235 m² und das KulturLegi-Büro von 100 m² sind in zwei Gebäudeeinheiten unmittelbar nebeneinander untergebracht und ergänzen sich optimal. Der ersuchte Beitrag soll für den Innenausbau der im Roh- bau übernommenen Räume verwendet werden. Kosten Fr. 658 000 Beantragter Beitrag Fr. 250 000 Weitere Finanzierung Eigenleistung Fr. 85 200 Standortgemeinden Fr. 50 000 Stiftungen und Private Fr. 272 800 Gewährter Beitrag Fr. 250 000 Bedingungen – Auflagen –
Begründung Das Vorhaben entspricht den Kriterien des LFG und der VGF. Die baulichen Massnahmen sind sinnvoll und zweck- mässig und liegen kostenmässig im Rahmen von vergleich- baren Objekten. Der neue Standort ist barrierefrei zugäng- lich und mit unterschiedlichen Verkehrsmitteln gut erreich- bar. Er verbindet günstiges Einkaufen mit sozialen Dienst- leistungen rund um die KulturLegi und schafft Raum für Diskurs und innovative Lösungen von und für Menschen mit schmalem Budget. Die Räume der KulturLegi sind wandelbar und können modular in verschiedene Bereiche unterteilt werden – je nach Bedarf als Arbeitsraum oder als Ort für Austausch oder kleinere Veranstaltungen. Die Miet- kosten für den Caritas-Markt und das KulturLegi-Büro sinken ab 2026 im Vergleich zum alten Standort um rund 46%. Der neue Standort ergänzt die bestehenden Angebote von Caritas Zürich optimal. Die Beträge sind im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2026–2029 eingestellt und der Fonds kann diese Verpflichtungen mit den ihm zugewiesenen Mitteln erfüllen.
Dispositiv
Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Den folgenden Empfängerinnen und Empfängern werden für die genannten Vorhaben die folgenden Beiträge aus dem Gemeinnützigen Fonds gewährt: 1. Verein Wege zur Schweiz Fr. 25 000 (Bildung bewegt. Vielfältige Wege zur heutigen Bildungslandschaft seit Heinrich Pestalozzi um 1800) 2. HUMANITAS, Stiftung zur Förderung von Menschen mit einer Fr. 100 000 Behinderung («Unser Daheim ist hier!» – Unterstützungsgesuch für den Neubau Wohnheim Humanitas in Horgen) 3. Naturschutzverein Meilen Fr. 50 000 (Publikation «Naturland Pfannenstil») 4. Verein Caritas Zürich Fr. 250 000 (Neuer Standort Letzibach: Caritas-Markt und KulturLegi-Büro) Total Fr. 425 000
II. Die Gewährung erfolgt unter den Bedingungen und Auflagen, die in den Erwägungen zu den einzelnen Beiträgen genannt sind, sowie unter den folgenden allgemeinen Bedingungen und Auflagen: a) Die Empfängerin oder der Empfänger hat der Fondsverwaltung elek- tronisch die Erfüllung aller Auflagen zuzusichern (Bedingung). b) Die Empfängerin oder der Empfänger kann die Fondsverwaltung elektronisch um Auszahlung der ersten 90% des Beitrags ersuchen, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist (Ablauf der Be- schwerdefrist) und alle Bedingungen für diese Auszahlung erfüllt sind (Bedingung für diese Auszahlung). c) Die Empfängerin oder der Empfänger kann die Fondsverwaltung elektronisch und unter Einreichung eines Schlussberichts gemäss § 11 Abs. 2 Satz 1 LFG um Auszahlung der restlichen 10% des Beitrags ersuchen (Bedingung für diese Auszahlung). d) Der Anspruch auf Auszahlung des Beitrags oder von Teilen davon wird auf fünf Jahre seit diesem Beschluss befristet. Die Fondsver- waltung kann diese Frist aus besonderen Gründen erstrecken. e) Die Empfängerin oder der Empfänger hat geeignete Massnahmen zur Verhinderung einer Zweckentfremdung der Mittel, insbesondere durch Korruption und Kickbacks, zu treffen (Auflage). f) Die Empfängerin oder der Empfänger hat den Gemeinnützigen Fonds an geeigneter Stelle als Geldgeber zu erwähnen, wenn möglich unter Verwendung des Logos des Gemeinnützigen Fonds (Auflage). g) Die Empfängerin oder der Empfänger hat die Herkunft der Mittel von Swisslos Interkantonale Landeslotterie (Swisslos) zu erwähnen, unter Verwendung des Logos von Swisslos (Auflage). h) Ergibt sich nach der Verwirklichung des Vorhabens eine Überfinan- zierung, hat die Empfängerin oder der Empfänger dem Gemeinnüt- zigen Fonds davon den Teil zu erstatten, der dem Anteil des Fonds an der Finanzierung des Vorhabens entspricht (Auflage).
III. Die Finanzdirektion wird beauftragt, die Beiträge gemäss Dis- positiv I unter Berücksichtigung der Bedingungen und Auflagen gemäss Dispositiv II auszubezahlen.
IV. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu be- zeichnen und soweit möglich beizulegen.
V. Mitteilung an die Empfängerinnen und Empfänger der Beiträge gemäss Dispositiv I (durch die Finanzdirektion), die Finanzkommission des Kantonsrates sowie an die Direktionen des Regierungsrates und die Staatskanzlei.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli