RRB Nr. 352/2018
Stadt Zürich, Bergstrasse, RVS 30052, Abschnitt Vorderberg bis Wolfbach, Projektgenehmigung
April 18, 2018German3 min
Source zh.ch
Stadt Zürich, Bergstrasse, RVS 30052, Abschnitt Vorderberg bis Wolfbach, Projektgenehmigung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 18. April 2018
352. Strassen (Zürich, Bergstrasse RVS 30052)
Erwägungen
Mit Schreiben vom 2. Februar 2018 unterbreitete das Tiefbauamt der Stadt Zürich der Volkswirtschaftsdirektion, Amt für Verkehr (AFV), das Pro- jekt für die Instandsetzung der Bergstrasse, im Abschnitt Vorderberg bis Wolfbach, Zürich (Projekt Nr. 11 075), zur Genehmigung durch den Re- gierungsrat im Sinne von § 45 Abs. 3 des Strassengesetzes (StrG, LS 722.1). Gleichzeitig ersuchte es um die Zusicherung der Anrechenbarkeit an die Unterhaltspauschale. Die Bergstrasse ist als regionale Verbindungsstrasse klassiert, auf ihr verläuft auch eine regionale Radroute. Das Projekt sieht vor, die Abwas- serkanäle an der Bergstrasse, im gesamten Projektperimeter Vorderberg bis Wolfbach, zu erneuern. Gleichzeitig soll der Strassenoberbau der Berg- strasse erneuert sowie bergwärts ein Radstreifen markiert werden. Wei- ter sollen die Bushaltestellen «Hofstrasse» behindertengerecht ausgebaut und im Knotenbereich der Hofstrasse Trottoirüberfahrten eingerichtet werden. Der Baubeginn ist für den Juni 2018 vorgesehen. Mit Schreiben vom 14. April 2016 äusserte sich das AFV im Rahmen der Begehrensäusserung nach § 45 StrG zum Projekt. Die in der Stellung- nahme geäusserten Bemerkungen konnten mit der Stadt bereinigt wer- den. Mit dem Vorhaben wird die Leistungsfähigkeit der Bergstrasse nicht verändert. Nach Durchführung des Mitwirkungsverfahrens gemäss § 13 StrG wurde das Projekt gemäss § 16 StrG vom 6. Januar bis 6. Februar 2017 öf- fentlich aufgelegt. Innert der Auflagefrist gingen zwei Einsprachen ein. Mit Stadtratsbeschluss Nr. 894 vom 1. November 2017 wurde über die Ein- sprachen entschieden und das Projekt festgesetzt. Dieser Beschluss ist rechtskräftig. Einer Genehmigung steht nichts entgegen. Die Gesamtkosten für die Erneuerung der Bergstrasse im Abschnitt Vorderberg bis Wolfbach betragen voraussichtlich rund Fr. 6 990 000 (ein- schliesslich Verwaltungskosten Werke). Die Aufwendungen zulasten der Unterhaltspauschale belaufen sich gemäss einer provisorischen Ermitt- lung auf rund Fr. 1 476 000. Nach Vorlage der Bauabrechnung und des Plans über das ausgeführte Bauwerk wird die Volkswirtschaftsdirektion gestützt auf § 39 lit. d in Ver- bindung mit Anhang 2 der Finanzcontrollingverordnung vom 5. März 2008 (LS 611.2) diejenigen Beträge festsetzen, welche die Stadt Zürich der Ab- rechnung über die Bau- und Unterhaltspauschale gemäss §§ 46 und 47 StrG belasten kann.
Dispositiv
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Das Projekt für die Erneuerung der Bergstrasse, im Abschnitt Vor- derberg bis Wolfbach, in der Stadt Zürich wird im Sinne von § 45 Abs. 3 des Strassengesetzes genehmigt.
II. Mitteilung an den Stadtrat von Zürich, Stadthaus, Postfach, 8022 Zü- rich, das Tiefbauamt der Stadt Zürich, Tiefbauamt, Werdmühleplatz 3, 8001 Zürich, sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli